08.12.2022, 17:52
(08.12.2022, 17:44)Gastastan schrieb:(08.12.2022, 17:27)Bln2022 schrieb: Wie habt ihr die "Fahdung" in der Presse gelöst ?
163b iVM 131a II, 131c I 2
Ist es nicht durch die Veröffentlichung in der Presse eine Öffentlichkeitsfahndung nach 131a III? Dann wäre der Richtervorbehalt gem. 131c I 1 nicht eingehalten. Ich meinte 131a II gilt nur für interne Fahndungen. Habe da irgendeinen Murks geschrieben und war sehr unsicher, habs dann aber wie bei 105 gelöst und gesagt keine Willkür. Wobei ja auch die Voraussetzungen von Abs. 3 gar nicht vorlagen... Uff :D
08.12.2022, 17:53
08.12.2022, 17:57
(08.12.2022, 17:40)ReferendarBWA schrieb: Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren
Ich bin keiner von denen, die vergleichsweise langsam schreiben und hatte das Gefühl, dass ich heute EXTREM zügig gearbeitet habe (nahezu nur Urteilsstil. Konkurrenzen in Stichpunkten etc. Ich wurde exakt in der letzten Sekunde mit der Anklage fertig.
Und jetzt sehe ich hier 2-3 Punkte, die ich nicht einmal thematisiert habe. Kann es sein, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, alle angelegten Probleme anzusprechen?
08.12.2022, 18:00
(08.12.2022, 17:57)Berliner2022 schrieb:Irgendwie muss man eben auch 13-18 Punkte rechtfertigen schätze ich mal(08.12.2022, 17:40)ReferendarBWA schrieb: Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren
Ich bin keiner von denen, die vergleichsweise langsam schreiben und hatte das Gefühl, dass ich heute EXTREM zügig gearbeitet habe (nahezu nur Urteilsstil. Konkurrenzen in Stichpunkten etc. Ich wurde exakt in der letzten Sekunde mit der Anklage fertig.
Und jetzt sehe ich hier 2-3 Punkte, die ich nicht einmal thematisiert habe. Kann es sein, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, alle angelegten Probleme anzusprechen?

08.12.2022, 18:00
(08.12.2022, 17:57)Berliner2022 schrieb:(08.12.2022, 17:40)ReferendarBWA schrieb: Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren
Ich bin keiner von denen, die vergleichsweise langsam schreiben und hatte das Gefühl, dass ich heute EXTREM zügig gearbeitet habe (nahezu nur Urteilsstil. Konkurrenzen in Stichpunkten etc. Ich wurde exakt in der letzten Sekunde mit der Anklage fertig.
Und jetzt sehe ich hier 2-3 Punkte, die ich nicht einmal thematisiert habe. Kann es sein, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, alle angelegten Probleme anzusprechen?
So gehts mir auch, hoffe sie nehmen einem ein paar Lücken nicht so krumm. Hab den 315d zB aus Zeitgründen gar nicht mehr angesprochen, das wird wohl ein Schwerpunkt gewesen sein. Klassische StA-Klausur - unmöglich alles zu schaffen

08.12.2022, 18:07
(08.12.2022, 17:57)Berliner2022 schrieb:(08.12.2022, 17:40)ReferendarBWA schrieb: Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren
Ich bin keiner von denen, die vergleichsweise langsam schreiben und hatte das Gefühl, dass ich heute EXTREM zügig gearbeitet habe (nahezu nur Urteilsstil. Konkurrenzen in Stichpunkten etc. Ich wurde exakt in der letzten Sekunde mit der Anklage fertig.
Und jetzt sehe ich hier 2-3 Punkte, die ich nicht einmal thematisiert habe. Kann es sein, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, alle angelegten Probleme anzusprechen?
Ich habe da und auch bei der Pressemitteilung überhaupt gar kein Problem gesehen. Wurde da vielleicht bei euch in der Akte irgendwie drauf verwiesen? Dachte es sei ganz normal :)))
08.12.2022, 18:11
(08.12.2022, 18:07)Law123 schrieb:(08.12.2022, 17:57)Berliner2022 schrieb:(08.12.2022, 17:40)ReferendarBWA schrieb: Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren
Ich bin keiner von denen, die vergleichsweise langsam schreiben und hatte das Gefühl, dass ich heute EXTREM zügig gearbeitet habe (nahezu nur Urteilsstil. Konkurrenzen in Stichpunkten etc. Ich wurde exakt in der letzten Sekunde mit der Anklage fertig.
Und jetzt sehe ich hier 2-3 Punkte, die ich nicht einmal thematisiert habe. Kann es sein, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, alle angelegten Probleme anzusprechen?
Ich habe da und auch bei der Pressemitteilung überhaupt gar kein Problem gesehen. Wurde da vielleicht bei euch in der Akte irgendwie drauf verwiesen? Dachte es sei ganz normal :)))
In Berlin gab es keinen Hinweis. Hab über die RistBV die § 131 ff gefunden und mich dann nicht mehr getraut, nichts dazu zu sagen, nachdem ich es ein mal gesehen hatte :D Aber auch keine Ahnung ob das hier alles einschlägig ist ehrlich gesagt, vielleicht ist es auch gar nicht richtig. Jetzt erst mal abhaken und morgen gehts weiter

08.12.2022, 18:13
Hätte ich jetzt auch gar nicht gesehen, dass das ein Problem sein könnte. Vor allem weil ja kein konkrete Person ausgeschrieben wurde.
08.12.2022, 18:18
Im Verteidigerschriftsatz wurde das Versprechen an den Beschuldigten der Nichtverwertung eines Geständnisses im Verfahren bei einer freiwilligen Meldung aufgegriffen (NRW). habe das als Hinweis auf 136a I 3 StPO gedeutet.
08.12.2022, 18:33
Der Beschuldigte war doch vor der Pressemitteilung noch gar nicht bekannt. Habe § 131 ff. StPO gesehen, aber in der Klausur nicht erwähnt, weil ich die Vorschriften so verstehe, dass bereits Name und/oder Foto des Beschuldigten bekannt sind. Nur dann sind liegt mE ein Fall vor, der bei Veröffentlichung wegen des APR etc. einen Richtervorbehalt rechtfertigt. Ansonsten (wie hier mE) einfach Maßnahme nach § 161 StPO. Ein Problem lag hier nicht, würde ich sagen.
Zum Abgleich Foto des Perso/Blitzerfoto: Auch dazu hab ich bewusst nichts gesagt, weil ja in der Hauptverhandlung das Gericht das Blitzerfoto einfach mit dem Gesicht des erschienenen Angeklagten abgleichen kann.
Materiell war es unfassbar viel, und dann noch der ganze Quatsch mit dem Adhäsionsverfahren und der Nebenklage. Hab so "Randdelikte" wie § 240 und § 303 aus Zeitgründen komplett links liegen lassen.
§ 315b hab ich bejaht, dementsprechend auch § 223. Ist mE schon vertretbar bei den Geschwindigkeiten auf der Autobahn, siehe die Argumentation eines Posters weiter oben.
Zum Abgleich Foto des Perso/Blitzerfoto: Auch dazu hab ich bewusst nichts gesagt, weil ja in der Hauptverhandlung das Gericht das Blitzerfoto einfach mit dem Gesicht des erschienenen Angeklagten abgleichen kann.
Materiell war es unfassbar viel, und dann noch der ganze Quatsch mit dem Adhäsionsverfahren und der Nebenklage. Hab so "Randdelikte" wie § 240 und § 303 aus Zeitgründen komplett links liegen lassen.
§ 315b hab ich bejaht, dementsprechend auch § 223. Ist mE schon vertretbar bei den Geschwindigkeiten auf der Autobahn, siehe die Argumentation eines Posters weiter oben.