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  5. Erfahrungsbericht einer FWW-Anwältin
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Erfahrungsbericht einer FWW-Anwältin
Praktiker
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#131
30.10.2022, 23:22
(30.10.2022, 21:03)an19 schrieb:  Und nach der mündliche Verhandlung kann man tatsächlich noch den Richter mit Rspr. überzeugen zu versuchen? Verspäteter Vortrag beträfe demnach allein neuen Tatsachenvortrag?!

Du solltest Dir nochmal intensiv die Regeln zu verspätetem Vorbringen ansehen. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung geht es nicht mehr um Verspätung, sondern um 296a ZPO, das ist etwas komplett Anderes. Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd Verspätungsvorschriften geht über Tatsachenvortrag hinaus, etwa auch Beweisangebote.

So oder so und vor allem kann man Rechtsauffassungen immer vorbringen, iura novit curia und so, ist halt nur die Frage, ob es etwas nützt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2022, 23:23 von Praktiker.)
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Gast
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#132
30.10.2022, 23:48
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt.

?
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Gast
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#133
31.10.2022, 09:36
(30.10.2022, 23:48)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt.

?

Richter müssen ja neutral sein. Insofern dürfen sie durch zu ausufernde Hinweise das Verfahren nicht lenken, sondern müssen nur überraschenden Entscheidungen vorbeugen.
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Praktiker
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Beiträge: 2.012
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Registriert seit: Apr 2021
#134
31.10.2022, 21:26
(31.10.2022, 09:36)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 23:48)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt.

?

Richter müssen ja neutral sein. Insofern dürfen sie durch zu ausufernde Hinweise das Verfahren nicht lenken, sondern müssen nur überraschenden Entscheidungen vorbeugen.

Ich hatte es mir verkniffen, aber in der Tat ist es prozessual überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Hinweise im Termin erlaubt und im Vorverfahren nicht erlaubt sein sollen. Aufpassen muss man ein bisschen, solange die Klageerwiderung noch nicht da ist, aber ungeeignete Anträge, Rechenfehler, unvollständige Beweisangebote, Widersprüche im Vortrag u.ä. werden natürlich schon mit der Zustellung der Klageschrift thematisiert. Gerade beim schriftlichen Vorverfahren muss eng mit Hinweisen begleitet werden, weil die Akten sonst sinnlos dick werden, da niemand weiß, worauf es dem Gericht ankommt.
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Gast
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#135
31.10.2022, 22:00
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt. Insofern erfährt man erst in der mündlichen Verhandlung, wie der Richter die Rechtslage sieht.

Das finde ich interessant. Ich bin Richterin und gebe ständig im schriftlichen Verfahren rechtliche Hinweise, in denen ich meine - vorläufige - Rechtsauffassung darlege, häufig mit der Bitte verbunden ein Anerkenntnis oder eine Klagerücknahme zu prüfen. Ich erledige so schon sehr viel ohne dass ich eine mündliche Verhandlung brauche. Letztens ist sogar ein RA auf mich zugekommen und meinte wie dankbar er über meinen Hinweis gewesen sei, weil er so schon gewusst hätte wie sich das Gericht ggf positioniert und er eben keine Überraschung in der mündlichen Verhandlung erlebt hat.

Welche Norm hält mich von diesem Vorgehen ab?
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Gast
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#136
31.10.2022, 22:01
(31.10.2022, 09:36)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 23:48)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt.

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Richter müssen ja neutral sein. Insofern dürfen sie durch zu ausufernde Hinweise das Verfahren nicht lenken, sondern müssen nur überraschenden Entscheidungen vorbeugen.

Hä?
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Lucille
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Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#137
31.10.2022, 22:28
Gerade den Ausgangs-Post erstmals gelesen. Ist von 2020, ich weiß.

Aber: So fangen Romane von John Grisham an, oder?
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Gast
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#138
31.10.2022, 22:30
(31.10.2022, 09:36)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 23:48)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt.

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Richter müssen ja neutral sein. Insofern dürfen sie durch zu ausufernde Hinweise das Verfahren nicht lenken, sondern müssen nur überraschenden Entscheidungen vorbeugen.


Das man sich nicht so weit vorfestlegen darf, dass man befangen ist, ist klar. Dafür gelten aber im schriftlichen Vorverfahren keine anderen Grenzen als in der mündlichen Verhandlung.

Wie auch die anderen Kollegen, die sich hier äußern, habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, frühzeitig Hinweise zu geben. Zu Schlüssigkeitsmängeln (insbesondere betreffend Nebenforderungen, § 331 III ZPO) bereits mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens sonst spätestens mit Terminierung. Wer Hinweise erst im Termin gibt, muss den Parteien auf Antrag eine Schriftsatzfrist gewähren und schlimmstenfalls die mündliche Verhandlung wiedereröffnen.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#139
01.11.2022, 09:38
(31.10.2022, 22:00)Gast schrieb:  
(30.10.2022, 12:05)Egal schrieb:  
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb:  Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.

Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?

PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?

Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt. Insofern erfährt man erst in der mündlichen Verhandlung, wie der Richter die Rechtslage sieht.

Das finde ich interessant. Ich bin Richterin und gebe ständig im schriftlichen Verfahren rechtliche Hinweise, in denen ich meine - vorläufige - Rechtsauffassung darlege, häufig mit der Bitte verbunden ein Anerkenntnis oder eine Klagerücknahme zu prüfen. Ich erledige so schon sehr viel ohne dass ich eine mündliche Verhandlung brauche. Letztens ist sogar ein RA auf mich zugekommen und meinte wie dankbar er über meinen Hinweis gewesen sei, weil er so schon gewusst hätte wie sich das Gericht ggf positioniert und er eben keine Überraschung in der mündlichen Verhandlung erlebt hat.

Welche Norm hält mich von diesem Vorgehen ab?

Ich erlebe es tatsächlich extrem selten. Mag sein, dass das ein Generationsunterschied ist. Hier im Forum schreiben ja eher junge Leute.
Es gibt Verfahren, da geht es im schriftlichen Verfahren zwischen Kläger und Beklagtem hin und her und vom Gericht merkt man überhaupt nichts, außer dass über dieses die Schriftsätze zugestellt werden.

Hindern tun einen die Vorschriften zur Befangenheit, die zwar selten greifen, aber deswegen schrieb ich nur von eingeschränkt möglich, nicht unmöglich. Wir Anwälte sind für Hinweise an uns sehr dankbar, für Hinweise an die Gegenseite naturgemäß nicht ;-)
tolerieren sie aber, solange sie die Grenze der Befangenheit nicht überschreiten.

Ich bin in meinem ersten Berufsjahr in der mündlichen Verhandlung mal damit überrascht worden, dass ich den Antrag von Feststellung auf Zahlung umstellen sollte. Das war nicht meine Akte, sondern die meines Chefs und ich musste sodann improvisieren, da mir für den Zahlungsantrag konkrete Angaben des Mandanten fehlten. Passiert und war sowieso ein Verfahren auf aussichtslosem Posten, war aber für mich sehr blöd, zusätzlich bzw. bereits wegen eines falschen Antrags zu verlieren.
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#140
01.11.2022, 10:48
Auch meiner Erfahrung nach kommen im schrifltichen Vorverfahren extrem selten Hinweise. Ich denke der Hauptgrund ist, dass die Richter die Akte zu dem Zeitpunkt nicht kennen oder voll durchdrungen haben. In der Regel lesen die sich vor der mündlichen Verhandlung richtig ein.
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