15.10.2022, 08:20
Oh nein. Ich habe 185 GVG auch angenommen, aber ja klar Rechtskreis wohl nicht betroffen, ging ja nur um den Zeugen. Habe den M/GS bei 185 so verstanden, dass er alle Beteiligten schützt, ergo auch Zeugen?!
338 Nr 5 habe ich auch angenommen, habe im Kommentar sowas gelesen von wegen gilt auch bei anwesenden, aber nur wenn die für den Moment keine Einflussnahme auf die Prozesshandlung haben und ich meine dann stand in 226 was dazu, dass Sekunden genügen, aber ich weiß es auch nicht.
Mist! Dachte erst habe vieles erkannt, aber scheinbar nichts Gutes :D
338 Nr 5 habe ich auch angenommen, habe im Kommentar sowas gelesen von wegen gilt auch bei anwesenden, aber nur wenn die für den Moment keine Einflussnahme auf die Prozesshandlung haben und ich meine dann stand in 226 was dazu, dass Sekunden genügen, aber ich weiß es auch nicht.
Mist! Dachte erst habe vieles erkannt, aber scheinbar nichts Gutes :D
15.10.2022, 08:34
15.10.2022, 08:36
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/ver...er-3230152
Also begründet 185 GVG den absoluten Revisionsgrund auch beim Zeugen
Also begründet 185 GVG den absoluten Revisionsgrund auch beim Zeugen
15.10.2022, 08:38
Habe ihn aber leider auch nur als relativen, aber angenommen, weil ich Rechtskreis vergessen habe. Aber musste man ja scheinbar auch annehmen, siehe Link vorher nur als absoluten sogar
15.10.2022, 08:50
(15.10.2022, 08:17)Dauergast schrieb: Und noch was: es fehlten doch die Feststellungen zum vorsatz, also "um ihn zu töten" stand da meine ich nach dem Schuss nicht, oder?
RF und Entschuldigung war zu unterstellen, aber "um zu töten" stand im dem Satz drin: "schoss auf den Brustkorb, um zu töten" oder so
15.10.2022, 08:59
(15.10.2022, 08:50)RLPOktober22 schrieb:(15.10.2022, 08:17)Dauergast schrieb: Und noch was: es fehlten doch die Feststellungen zum vorsatz, also "um ihn zu töten" stand da meine ich nach dem Schuss nicht, oder?
RF und Entschuldigung war zu unterstellen, aber "um zu töten" stand im dem Satz drin: "schoss auf den Brustkorb, um zu töten" oder so
in HH ja.
15.10.2022, 09:57
Habt ihr bei der Prüfung der Innbegriffsrüge nach §261 StPO auch §249 Abs. 2 S. 3 StPO problematisiert?
15.10.2022, 11:39
(15.10.2022, 09:57)GastGastGastttttt schrieb: Habt ihr bei der Prüfung der Innbegriffsrüge nach §261 StPO auch §249 Abs. 2 S. 3 StPO problematisiert?Ja, ich bin nicht ganz sicher wie die richtige Antwort war. Die Feststellung stand nicht im Protokoll. Im Kommentar stand, dass dann nur bewiesen ist, dass die Feststellung nicht erfolgt ist, nicht die Kenntnisnahme an sich. Dass die Rüge aber trotzdem erfolgreich sein kann...hab das am Ende auch so gemacht aber sehr unsicher
15.10.2022, 11:50
(15.10.2022, 11:39)Dauergast schrieb:(15.10.2022, 09:57)GastGastGastttttt schrieb: Habt ihr bei der Prüfung der Innbegriffsrüge nach §261 StPO auch §249 Abs. 2 S. 3 StPO problematisiert?Ja, ich bin nicht ganz sicher wie die richtige Antwort war. Die Feststellung stand nicht im Protokoll. Im Kommentar stand, dass dann nur bewiesen ist, dass die Feststellung nicht erfolgt ist, nicht die Kenntnisnahme an sich. Dass die Rüge aber trotzdem erfolgreich sein kann...hab das am Ende auch so gemacht aber sehr unsicher
Dito. Hab auch noch gesagt, dass die Urkunden nicht einzeln konkret benannt wurden, sondern nur der Sammelband. Stand so ähnlich auch im Kommentar, aber kein Plan ob der Sammelband nicht doch reicht.
15.10.2022, 12:24
War mir auch nicht sicher, was in dem Zusammenhang mit 238 abs 2 war