13.05.2015, 12:02 
		
	
	
		Briefe werden am 20.05. rausgeschickt. (gilt für NRW)
	
	 
	
	
	
	
		
		
		18.05.2015, 09:41 
		
	
	
		Durchfallerliste ab 21.05. hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/landesjusti.../index.php
	
	 
	
	
	
	
		
		
		18.05.2015, 12:03 
		
	
	
		Beim GPA Hamburg gab es heute die Ergebnisse!
	
	 
	
	
	
	
		
		
		18.05.2015, 13:01 
		
	
	
		Und weiß auch jemand diesbezüglich wie die Klausuren in hh ausgefallen sind?
	
	 
	
	
	
	
		
		
		21.05.2015, 03:13 
		
	
	
		Die NRW-Liste ist da.
	
	 
	
	
	
	
		
		
		21.05.2015, 08:14 
		
	
	
		Wie sind die Klausuren ausgefallen?
	
	 
	
	
	
	
		
		
		21.05.2015, 10:44 
		
	
	
	 
	
	
	
	
		
		
		22.05.2015, 09:23 
		
	
	
		Viele glückliche Gesichter sehe ich noch nicht hier ...
	
	 
	
	
	
	
		
		
		22.05.2015, 12:42 
		
	
	
	 
	
	
	
	
		
		
		23.05.2015, 21:44 
		
	
	
		Mal eine Frage an alle NRWler,
meine V2-Klausur ist verloren gegangdÜen. Davon müssten noch 22 andere betroffen sein. Zur Auswahl steht nun:
1. Die Bewertung anzuerkennen und zugleich einen Verzicht (!!!) auf eine spätere Anfechtung zu erklären
2. Die Klausur im Juli-Termin nachzuschreiben.
[Nachträgliche Anmerkung vom Admin am 29.05.2015: Laut LJPA NRW gilt der Verzicht selbstverständlich nicht, wenn die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftauchen sollte und die Bewertungen dann noch in zulässiger Weise angefochten werden könnten.]
Da meine Klausur zwar bestanden aber nicht gerade super gut war, überlege ich die Möglichkeit zum nachschreiben zu nutzen. Weiß da jemand näheres? Also selbst mit einer 0 Punkte Bewertung wäre ich noch über der 28-Punkte-Marke. Ich habe nur Angst, dass sie einfach z.b. bei 3 Punkten sagen ich wäre doch insgesamt durchgefallen. Ich weiß, dass das nicht sein kann, aber wer weiß wozu die fähig sind...
Meine Fragen: steht noch jemand vor diese Dilemma? Kennt jemand jemanden dem das auch passiert ist und der nochmal geschrieben hat?
	 
	
	
	
	
meine V2-Klausur ist verloren gegangdÜen. Davon müssten noch 22 andere betroffen sein. Zur Auswahl steht nun:
1. Die Bewertung anzuerkennen und zugleich einen Verzicht (!!!) auf eine spätere Anfechtung zu erklären
2. Die Klausur im Juli-Termin nachzuschreiben.
[Nachträgliche Anmerkung vom Admin am 29.05.2015: Laut LJPA NRW gilt der Verzicht selbstverständlich nicht, wenn die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftauchen sollte und die Bewertungen dann noch in zulässiger Weise angefochten werden könnten.]
Da meine Klausur zwar bestanden aber nicht gerade super gut war, überlege ich die Möglichkeit zum nachschreiben zu nutzen. Weiß da jemand näheres? Also selbst mit einer 0 Punkte Bewertung wäre ich noch über der 28-Punkte-Marke. Ich habe nur Angst, dass sie einfach z.b. bei 3 Punkten sagen ich wäre doch insgesamt durchgefallen. Ich weiß, dass das nicht sein kann, aber wer weiß wozu die fähig sind...
Meine Fragen: steht noch jemand vor diese Dilemma? Kennt jemand jemanden dem das auch passiert ist und der nochmal geschrieben hat?

