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Klausuren Juni 2022
Gast
Unregistered
 
#331
08.06.2022, 16:45
(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb:  Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen  Upside_down


Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.

Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.

Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
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Gast
Unregistered
 
#332
09.06.2022, 12:20
(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb:  Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen  Upside_down


Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.

Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.

Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.
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Gast
Unregistered
 
#333
09.06.2022, 12:25
(09.06.2022, 12:20)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb:  Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen  Upside_down


Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.

Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.

Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.

Bin auch erschrocken, dass bisher in 2 von 3 Klausuren Kaisertreffer waren. Vor allem auch noch Zeug, dass im Kurs kam. Die Sache mit der Rechtsnachfolge bei Vergleichen (kam sowohl in dem ZPO I Kurs, als auch im ZPO II Kurs) und auch die verlängerte DWK (ZPO II) wurden sehr ausführlich gemacht^^ Hab die Rechtsprechungsübersicht nicht durchgearbeitet kA ob davon bisher was kam
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Gast
Unregistered
 
#334
09.06.2022, 13:04
(09.06.2022, 12:25)Gast schrieb:  
(09.06.2022, 12:20)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:  Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.

Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.

Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.

Bin auch erschrocken, dass bisher in 2 von 3 Klausuren Kaisertreffer waren. Vor allem auch noch Zeug, dass im Kurs kam. Die Sache mit der Rechtsnachfolge bei Vergleichen (kam sowohl in dem ZPO I Kurs, als auch im ZPO II Kurs) und auch die verlängerte DWK (ZPO II) wurden sehr ausführlich gemacht^^ Hab die Rechtsprechungsübersicht nicht durchgearbeitet kA ob davon bisher was kam
Die Urteile zur fiktiven Abrechnung im Kaufrecht stehen auch auf der Kaiser – Liste mit Hinweis zur Examensrelevanz. Wtf
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gast828
Junior Member
Beiträge: 35
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2022
#335
09.06.2022, 13:53
GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2022, 14:13 von gast828.)
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Gast
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#336
09.06.2022, 14:18
Was lief denn heute in NRW als Z4 Klausur?
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BaWü
Unregistered
 
#337
09.06.2022, 14:24
BW: Viel Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und ein wenig Bürgschaftsrecht (Urteilsklausur)

Klage gegen drei Gesellschafter einer KG, zwei davon Kommanditisten.

Gegen B1) ist der Kläger aus einer selbstschulderischen Bürgschaft der (ehemaligen) OHG vorgegangen. Hier waren mE insbesondere zu prüfen:
  • Bestehen einer Hauptschuld
  • Wirksamkeit der Gesellschaft
  • Wirksamkeit der Vertretung durch B1
  • Wahrung der Schriftform; gehört Bürgschaft zum Handelsgewerbe
  • Ausschluss der Einreden nach § 770
  • Ausschluss der Einrede nach § 773 I Nr. 1
  • Zinsen nur in Höhe von 5%-Punkten und nicht 9%-Punkten, da § 288 II nicht anwendbar (keine Entgeltforderung)
Gegen B2) aus einer Kaufpreisforderung. Hier war zu prüfen:
  • Persönliche Haftung des Kommanditisten gem. § 176 II, I HGB
  • Geltendmachung von persönlichen Einwendungen; Wirkung eines Erlassvertrags
Gegen B3) ging der Kläger auch aus einer Kaufpreisforderung vor. Problematisch war:
  • Einstehen des Kommanditisten für eine Forderung vor Eintragung der Einlagen im Handelsregister, § 171 I HGB
  • Keine Leistung der Einlage durch Zahlung einer Gesellschaftsschuld (vgl. § 171 IV HGB)
  • Keine Leistung der Einlage durch Aufrechung mit dem Rückerstattungsanspruch gem. § 110 HGB
Kosten nach Baumbach'scher Formel

- Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit -
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Gast
Unregistered
 
#338
09.06.2022, 14:26
(09.06.2022, 13:53)gast828 schrieb:  GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant


Oh man, genau auf sowas hatte ich mich vorbereitet. In BW kam aber leider Gesellschaftsrecht und Handelsrecht dran.
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BWRef
Unregistered
 
#339
09.06.2022, 14:33
Ich verneinte eine Bürgschaft und nahm einen (persönlichen) Schuldbeitritt an.
Da es ja laut mündlicher Verhandlung auf den Namen der OHG ankam, ging ich davon aus, dass er gar nicht im Namen der OHG handeln konnte, wenn diese noch gar nicht eingetragen war.. Skeptical
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Gast
Unregistered
 
#340
09.06.2022, 14:35
(09.06.2022, 13:53)gast828 schrieb:  GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant

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