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Klausurnoten: Erwartung vs Realität
Nrw
Unregistered
 
#31
02.11.2018, 23:13
Und- hast du mittlerweile deine Ergebnisse und kannst aufatmen?
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Gast
Unregistered
 
#32
05.11.2018, 10:51
(10.07.2018, 19:11)NDS schrieb:  
(10.07.2018, 19:00)Gast schrieb:  Ich war von meinen Klausurnoten sehr enttäuscht. Habe in der AG immer sehr gewissenhaft die Klausuren geschrieben und die Bewertung war meist sehr realistisch (Notenverteilung etwa wie im Examen). Unmittelbar nach dem schriftlichen Teil hatte ich auch ein gutes Gefühl und dachte, ich schaffe das VB bestimmt, maximal kurz darunter. Als dann die Post vom LJPA kam, war ich bitter enttäuscht und traurig. Ich hatte im Durchschnitt "nur" 7,25 (ich wollte so gerne ein VB, um sicher in die Justiz zu kommen). Bei mir war es also leider nicht so, dass Gefühl und Realität einander entsprachen.
Versuch dich dennoch nicht zu sehr zu stressen. Nach den Klausuren kannst du es sowieso nicht mehr ändern und bevor der Brief kommt, wirst du es auch nicht erfahren. Also versuch die Zeit eher zu genießen anstatt dich völlig fertig zu machen. Im schlimmsten Fall schreibst du eben nochmal. Davon geht die Welt nicht unter. (Und ich habe es mit 7,x auch in die Justiz geschafft Cool)

du hattest schriftlich 7,25 und warst enttäuscht, weil du ein VB wolltest? statistisch gesehen ist mit über 7 Punkten das VB ziemlich wahrscheinlich, 8 punkte eigentlich so gut wie sicher, wenn in der mündlichen keine großen katastrophen passieren. ich hatte im ersten knapp 10 und kam da auch von 7,5 schriftlich. würde man mir heute anbieten das examen nicht zu schreiben und dafür schriftlich sichere 7 punkte zu bekommen, würde ich das sofort dankend annehmen.

zum thema: habe meine ergebnisse noch nicht, aber ich kann die noten immer recht schwer einschätzen. oft genug werden klausuren, die ich für gelungen hielt nur mittelmäßig und klausuren, die ich für total vergeigt hielt gut. hoffe das bleibt so, hatte in meinem durchgang alles wieder dabei, von gefühlt sehr gut laufenden klausuren bis zu totalen katastrophen.
Also das ist sicher nicht in allen BLs gleich. Zumal die Mündliche stark vom Vorsitzenden abhängt. In NRW gibt es leider ein paar berüchtigte Prüfer, die eine Verbesserung ungern sehen...wieso auch immer.
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Gast
Unregistered
 
#33
05.11.2018, 12:49
Seh ich auch so. Mit 7,5 auf knapp 10 zu kommen ist (zu recht) die absolute ausnahme und passiert vielleicht einmal im Durchgang. Darüf bräuchte man selbst in 40%-ländern eine  schnittt von 14 Punkten in der Mündlichen; wobei auch die diskrepanz zwischen mündlicher und schrifrlicher Leistung jedem Personaler ins Auge springt (faules vb).
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Gast
Unregistered
 
#34
05.11.2018, 13:03
Ähm allein in meiner Prüfung haben sich drei Leute von 7,x und 6,x auf 9,x bzw 8,x verbessert.
Zweitens weist das Examenszeugnis nur eine Gesamtnote aus, keiner weiß, was du in den Klausuren oder der Mündlichen hast. Den Begriff „faules VB“ hast du dir einfach ausgedacht :D
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GastNRW23
Unregistered
 
#35
05.11.2018, 13:33
(05.11.2018, 13:03)Gast schrieb:  Ähm allein in meiner Prüfung haben sich drei Leute von 7,x und 6,x auf 9,x bzw 8,x verbessert.
Zweitens weist das Examenszeugnis nur eine Gesamtnote aus, keiner weiß, was du in den Klausuren oder der Mündlichen hast. Den Begriff „faules VB“ hast du dir einfach ausgedacht :D

Zumindest in NRW bekommt man mit dem Zeugnis auch eine Aufstellung aller Einzelnoten und bei einer Bewerbung in der Justiz ist diese auch Teil der Bewerbungsunterlagen. Man muss sogar teilweise angeben, wer bei der mündlichen Vorsitzende/r war. Der Staat dürfte da also schon drauf achten und seine Rückschlüsse daraus zu ziehen.
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Gast
Unregistered
 
#36
05.11.2018, 13:38
Also in NRW gibts weder im ersten noch im zweiten eine Einzelaufstellung. Im ersten kann man sowas wie Rangziffer auf Antrag bekommen aber ich hab mich noch nie irgendwo mit was anderem als der Gesamtnote beworben und auch Leute die aus meinem Umfeld beim Staat sind nicht. Wurde auch nie irgendwo gefragt, wusste bis eben nicht mal, dass sowas existiert :D
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GPA Hamburg
Unregistered
 
#37
05.11.2018, 13:46
(05.11.2018, 13:38)Gast schrieb:  Also in NRW gibts weder im ersten noch im zweiten eine Einzelaufstellung. Im ersten kann man sowas wie Rangziffer auf Antrag bekommen aber ich hab mich noch nie irgendwo mit was anderem als der Gesamtnote beworben und auch Leute die aus meinem Umfeld beim Staat sind nicht. Wurde auch nie irgendwo gefragt, wusste bis eben nicht mal, dass sowas existiert :D

Das ist immer wieder spannend, wie unterschiedlich das Examen gehandhabt wird. In Hamburg bekommst Du selbstverständlich ne Einzelaufstellung und ich kenne zig Arbeitgeber, die auf der Einzelnotenaufstellung bestehen. Wer die nicht vorlegt, wird bei uns lt. HR aussortiert ?! 

Und ehrlich gesagt macht es bei uns auch nen Unterschied, wie sich die Note dann zudzusam setzt (z.B. StrR interessiert eher weniger, so dass uns dort auch ne 2er Klausur nicht schockt, sollte man im ZR und ÖR eher nicht haben)
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NRW
Unregistered
 
#38
05.11.2018, 13:46
(05.11.2018, 13:38)Gast schrieb:  Also in NRW gibts weder im ersten noch im zweiten eine Einzelaufstellung. Im ersten kann man sowas wie Rangziffer auf Antrag bekommen aber ich hab mich noch nie irgendwo mit was anderem als der Gesamtnote beworben und auch Leute die aus meinem Umfeld beim Staat sind nicht. Wurde auch nie irgendwo gefragt, wusste bis eben nicht mal, dass sowas existiert :D

Natürlich gibt es diese Aufstellung in NRW ;)
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Nds
Unregistered
 
#39
05.11.2018, 13:51
(05.11.2018, 13:46)GPA Hamburg schrieb:  
(05.11.2018, 13:38)Gast schrieb:  Also in NRW gibts weder im ersten noch im zweiten eine Einzelaufstellung. Im ersten kann man sowas wie Rangziffer auf Antrag bekommen aber ich hab mich noch nie irgendwo mit was anderem als der Gesamtnote beworben und auch Leute die aus meinem Umfeld beim Staat sind nicht. Wurde auch nie irgendwo gefragt, wusste bis eben nicht mal, dass sowas existiert :D

Das ist immer wieder spannend, wie unterschiedlich das Examen gehandhabt wird. In Hamburg bekommst Du selbstverständlich ne Einzelaufstellung und ich kenne zig Arbeitgeber, die auf der Einzelnotenaufstellung bestehen. Wer die nicht vorlegt, wird bei uns lt. HR aussortiert ?! 

Und ehrlich gesagt macht es bei uns auch nen Unterschied, wie sich die Note dann zudzusam setzt (z.B. StrR interessiert eher weniger, so dass uns dort auch ne 2er Klausur nicht schockt, sollte man im ZR und ÖR eher nicht haben)

Ähm wat? Ich arbeite in HH und wurde nie nach irgend einer Einzelaufstellung gefragt. Habe mich mit der Gesamnote auf dem Zeugnis in Nds beworben, da steht weder schriftlich/mündlich und erst recht keine Klausurnoten drauf.
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GastNRW23
Unregistered
 
#40
05.11.2018, 14:12
(05.11.2018, 13:38)Gast schrieb:  Also in NRW gibts weder im ersten noch im zweiten eine Einzelaufstellung. Im ersten kann man sowas wie Rangziffer auf Antrag bekommen aber ich hab mich noch nie irgendwo mit was anderem als der Gesamtnote beworben und auch Leute die aus meinem Umfeld beim Staat sind nicht. Wurde auch nie irgendwo gefragt, wusste bis eben nicht mal, dass sowas existiert :D

Ähm, also natürlich gibt es die. Und wenn man sich bspw. beim OLG Köln als Richter bewirbt, ist diese Aufstellung Teil der Bewerbungsunterlagen. Steht auch so auf der Homepage. Denke in Düsseldorf und Hamm ist es auch so. Wie es bei der StA oder beim VG ist, weiß ich allerdings nicht.
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