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Klausuren Juni 2022
LIJ
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#101
02.06.2022, 19:32
(02.06.2022, 19:23)Begebe schrieb:  Wenn ich sehe aus welchem Jahr die Urteile sind... mal wieder bestätigt, dass man sich Einzelrechtsprechung grds sparen kann, sofern es nicht die grundlegende Systematik betrifft. Aber wer kann sich schon alle Rspr geben und dann auch noch merken..


In jedem Durchgang gibt es diese eine Person, die jede Entscheidung kennt Happywide
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2022, 19:32 von LIJ.)
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gast828
Junior Member
Beiträge: 35
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2022
#102
02.06.2022, 19:33
Die Entscheidung die hier gepostet wurde hatte überhaupt nichts mit dem Fall zutun, das war eine andere Konstellation.
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Gast
Unregistered
 
#103
02.06.2022, 20:19
(02.06.2022, 19:33)gast828 schrieb:  Die Entscheidung die hier gepostet wurde hatte überhaupt nichts mit dem Fall zutun, das war eine andere Konstellation.

Die von 2015 schon. Das dürfte die Konstellation mit dem Miteigentum gewesen sein.
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HerrP
Unregistered
 
#104
02.06.2022, 20:57
Gibt es schon eine Fundstelle bzgl der Zurechnung der Bösgläubigkeit des Miteigentümers?

Ich hätte gesagt, dass die Bösgläubigkeit zugerechnet wird analog 166 BGB aus Gründen der Rechtssicherheit. Ansonsten könnte es ja - überspitzt - 9 bösgläubige Erwerbswillige geben und einen gutgläubigen, und dann wäre für alle ein gutgläubiger Erwerb möglich? Das würde ja total den Rechtsmissbrauch ermöglichen. Wenn sich bösgläubige Erwerbswillige eine gutgläubige Person suchen, um dann insgesamt gutgläubig zu erwerben. 

Falls ich den Fall überhaupt richtig erfasst habe.
Hab die Klausur nicht mitgeschrieben und kenne den SV nicht in allen Details. Aber das wäre mein Ansatz
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Gast
Unregistered
 
#105
02.06.2022, 21:00
BGH, Beschluss vom 23.07.2015 - Aktenzeichen V ZB 1/14

Ist aber genauso laut BGH
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Gast
Unregistered
 
#106
02.06.2022, 21:03
Dann kassiert der bgh halt meine Klausur
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Gast
Unregistered
 
#107
02.06.2022, 21:28
(02.06.2022, 21:00)Gast schrieb:  BGH, Beschluss vom 23.07.2015 - Aktenzeichen V ZB 1/14

Ist aber genauso laut BGH

So auch zu finden im Palandt, § 1018 BGB Rn. 36
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Gast
Unregistered
 
#108
02.06.2022, 22:11
(02.06.2022, 19:23)Begebe schrieb:  Wenn ich sehe aus welchem Jahr die Urteile sind... mal wieder bestätigt, dass man sich Einzelrechtsprechung grds sparen kann, sofern es nicht die grundlegende Systematik betrifft. Aber wer kann sich schon alle Rspr geben und dann auch noch merken..

Naja...im Kaiser CK wurde zumindest drauf hingewiesen in prozessualer Sicht. Also gewisse Sachen haben sich schon gelohnt. kA ob man auf die Lösung in der Zeit mit purer Systematik kommt
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Gast
Unregistered
 
#109
02.06.2022, 22:12
In der Entscheidung geht es nicht um die Frage der Zurechnung der Bösgläubigkeit zwischen zwei Erwerbern, die zu Miteigentum erwerben, sondern darum, dass ein gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils die Dienstbarkeit insgesamt zum Einsturz bringt.

Wenn man die Zurechnung der Bösgläubigkeit bejaht, gab es in dem Fall von heute keinen gutgläubig lastenfreien Erwerb eines Miteigentumsanteils und dann ist man auch nicht im Fahrwasser dieser Entscheidung.
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Gast
Unregistered
 
#110
02.06.2022, 22:15
(02.06.2022, 22:12)Gast schrieb:  In der Entscheidung geht es nicht um die Frage der Zurechnung der Bösgläubigkeit zwischen zwei Erwerbern, die zu Miteigentum erwerben, sondern darum, dass ein gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils die Dienstbarkeit insgesamt zum Einsturz bringt.

Wenn man die Zurechnung der Bösgläubigkeit bejaht, gab es in dem Fall von heute keinen gutgläubig lastenfreien Erwerb eines Miteigentumsanteils und dann ist man auch nicht im Fahrwasser dieser Entscheidung.

Wäre sicher nicht beim BGH gelandet, wenns nicht in beide Richtung vertretbare Argumente gäbe. Wird wie immer wohl auf ne solide Argumentation ankommen. Je näher an der Entscheidung desto leichter hohe Punktzahlen zu bekommen, aber sicherlich geht mit dem anderen Wege auch mindestens 9-10 Punkte, wenn der Rest sauber ist.
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