12.05.2022, 14:52
Ich geh' mich erhängen. Wie viele Punkte hat man denn so zu erwarten, wenn man ein tolles Rubrum, einen soliden Tatbestand und eine gute Zulässigkeit geschrieben hat, aber in der Begründetheit von vorne bis hinten alles falsch gemacht hat? :D :D Frage für einen Freund.
12.05.2022, 15:34
(12.05.2022, 14:52)Gast schrieb: Ich geh' mich erhängen. Wie viele Punkte hat man denn so zu erwarten, wenn man ein tolles Rubrum, einen soliden Tatbestand und eine gute Zulässigkeit geschrieben hat, aber in der Begründetheit von vorne bis hinten alles falsch gemacht hat? :D :D Frage für einen Freund.
Ebenso, hab zwar das Ergebnis wie im Urteil, aber halt Begründung in etwa IST HALT SO.
Begründetheit nur gelabert ohne Konzept oh man hoffe es reicht für 4
12.05.2022, 15:42
(12.05.2022, 15:34)Gast schrieb:(12.05.2022, 14:52)Gast schrieb: Ich geh' mich erhängen. Wie viele Punkte hat man denn so zu erwarten, wenn man ein tolles Rubrum, einen soliden Tatbestand und eine gute Zulässigkeit geschrieben hat, aber in der Begründetheit von vorne bis hinten alles falsch gemacht hat? :D :D Frage für einen Freund.
Ebenso, hab zwar das Ergebnis wie im Urteil, aber halt Begründung in etwa IST HALT SO.
Begründetheit nur gelabert ohne Konzept oh man hoffe es reicht für 4
Dito
12.05.2022, 15:46
Komplett unrealistisch der Umfang.
Meine Begründetheit beschränkte sich auch auf ein paar simple Feststellungen. Hab mich schon derart kurz gefasst bei vielen Dingen davor, aber keine Chance das irgendwie zu schaffen.
Meine Begründetheit beschränkte sich auch auf ein paar simple Feststellungen. Hab mich schon derart kurz gefasst bei vielen Dingen davor, aber keine Chance das irgendwie zu schaffen.
12.05.2022, 16:21
Wie habt ihr das mit den Streitwertbeschluss und dem "Befangenheitsantrag" gelöst?
12.05.2022, 16:35
12.05.2022, 16:48
Klingt gut. Hab ich leider falsch
12.05.2022, 16:48
(12.05.2022, 16:35)Gast schrieb:(12.05.2022, 16:21)GastH schrieb: Wie habt ihr das mit den Streitwertbeschluss und dem "Befangenheitsantrag" gelöst?
Keine Anhörung erforderlich nach 63 GKG und konnte allein entscheiden nach 87a I, III VwGO, deswegen offensichtlich unzulässig und sie durfte den Antrag selbst ablehnen
Die Frage, welche ich mir stelle, ist: Wenn die Begründung für den Beschluss schon separat ergangen ist, muss man dann im Urteil überhaupt noch eine Begründung liefern? Nach meinem Verständnis wäre die Begründung des Beschlusses für das Urteil überflüssig.
Maximal der Hinweis, dass die Richterin allein entscheiden konnte, weil der Antrag abgelehnt wurde, ist dann doch als prozessuale Vorbemerkung nötig.
Hat jemand bessere Ideen hierzu?
12.05.2022, 17:14
(12.05.2022, 16:48)Gast schrieb:(12.05.2022, 16:35)Gast schrieb:(12.05.2022, 16:21)GastH schrieb: Wie habt ihr das mit den Streitwertbeschluss und dem "Befangenheitsantrag" gelöst?
Keine Anhörung erforderlich nach 63 GKG und konnte allein entscheiden nach 87a I, III VwGO, deswegen offensichtlich unzulässig und sie durfte den Antrag selbst ablehnen
Die Frage, welche ich mir stelle, ist: Wenn die Begründung für den Beschluss schon separat ergangen ist, muss man dann im Urteil überhaupt noch eine Begründung liefern? Nach meinem Verständnis wäre die Begründung des Beschlusses für das Urteil überflüssig.
Maximal der Hinweis, dass die Richterin allein entscheiden konnte, weil der Antrag abgelehnt wurde, ist dann doch als prozessuale Vorbemerkung nötig.
Hat jemand bessere Ideen hierzu?
In dem Beschluss stand drinnen, dass dieser unanfechtbar sei. Aber der Beschluss ist eig mit der Beschwerde angreifbar, das hatte mich stutzig gemacht. Zudem sagte der Kläger, er habe das Gefühl man höre ihm nicht zu. Und zwischen Beschluss und MV lagen 13 Monate. Da habe ich dann 69a GKG gesehen. Die Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs. Aber verspätet weil nur innerhalb eines Jahres Möglich. Was meint ihr?
12.05.2022, 18:22
Ich habe in dem befangenheitsantrag auch einen Widerspruch zur Einverständnis zur Übertragung auf den Einzelrichter gesehen und daher die Kammer entscheiden lassen. Die Beteiligten können bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung das Einverständnis widerrufen…
Daher habe ich im Endeffekt die Kammer entscheiden lassen und nicht die Berichterstatterin als einzelrichterin - keine Ahnung, ob das Sinn ergibt. Wusste allerdings nicht, wie ich es sonst einbeziehen soll, da der Beschluss ja schon gefasst wurde (von der Kammer)
Daher habe ich im Endeffekt die Kammer entscheiden lassen und nicht die Berichterstatterin als einzelrichterin - keine Ahnung, ob das Sinn ergibt. Wusste allerdings nicht, wie ich es sonst einbeziehen soll, da der Beschluss ja schon gefasst wurde (von der Kammer)


