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  5. Ministerium A13
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Ministerium A13
Gast009
Unregistered
 
#1
29.04.2022, 12:08
Hallo, mit welcher Stufe (A13) kann man rechnen, wenn man mit 5 Jahren Berufserfahrung im jeweiligen Bereich in einem Ministerium beginnt? Gibt es da Erfahrungswerte? Vielen Dank
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Tiger
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
29.04.2022, 12:16
(29.04.2022, 12:08)Gast009 schrieb:  Hallo, mit welcher Stufe (A13) kann man rechnen, wenn man mit 5 Jahren Berufserfahrung im jeweiligen Bereich in einem Ministerium beginnt? Gibt es da Erfahrungswerte? Vielen Dank

Ein Blick ins Gesetz sollte dir weiterhelfen. Ansonsten machst du es selbst hilfsbereiten Nutzern schwer, wenn du nicht sagst, um was für ein Ministerium es sich handelt (Bund/Land).
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Gast
Unregistered
 
#3
29.04.2022, 12:26
(29.04.2022, 12:08)Gast009 schrieb:  Hallo, mit welcher Stufe (A13) kann man rechnen, wenn man mit 5 Jahren Berufserfahrung im jeweiligen Bereich in einem Ministerium beginnt? Gibt es da Erfahrungswerte? Vielen Dank

Woher soll das jmd wissen? Es gibt 16 BL und den Bun. Schau erstmal ins für Dich einschlägige Gesetz, da erfährst Du etwas über die Stufen, die theoretisch möglich sind. Wie viel dann Dein Dienstherr anerkennt, musst Du abwarten, hängt ja vor allem davon ab, was für Berufserfahrung das ist.

Ich bin schon immer verwundert,was frisch Examinierte mit 2. Examen für Fragen stellen,aber 5 Jahre Berufserfahrung und dann so eine Frage ohne jede Information macht fassungsl. Du hast Dich vermutlich selbst nicht Mal mit Grundlagen befasst, sonst hättest Du wissen müssen,dass es auf solch eine Frage max. eine verärgerte Antwort gibt.
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Das ist
Unregistered
 
#4
29.04.2022, 15:08
jawohl kein Grund, hier so ausführlich beziehungsweise aggressiv zu werden. Wenn Sie die Frage nicht passt, dann beantwortet sie doch einfach nicht.
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Gast
Unregistered
 
#5
29.04.2022, 15:56
Da sich die Erfahrungsstufe alle zwei Jahre ändert, könnte man es leicht berechnen
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Gast
Unregistered
 
#6
29.04.2022, 16:13
Nehmen wir mal als Berechnungsbeispiel Baden-Württemberg:

Dort fängt man im höheren Dienst (übrigens unabhängig von der Dienststelle) ohne anrechenbare Vordienstzeiten mit A 13 Stufe 5 an, da die Stufen 1 bis 4 nicht belegt sind.

Ab Stufe 5 beginnt die 3-jährige Stufenlaufzeit, wenn Du also die 5 Jahre vollständig angerechnet bekommst, wärst Du auf jeden Fall zu Beginn bereits in Stufe 6.

Quelle: www.oeffentlicher-dienst.info
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Gast
Unregistered
 
#7
29.04.2022, 16:44
(29.04.2022, 16:13)Gast schrieb:  Nehmen wir mal als Berechnungsbeispiel Baden-Württemberg:

Dort fängt man im höheren Dienst (übrigens unabhängig von der Dienststelle) ohne anrechenbare Vordienstzeiten mit A 13 Stufe 5 an, da die Stufen 1 bis 4 nicht belegt sind.

Ab Stufe 5 beginnt die 3-jährige Stufenlaufzeit, wenn Du also die 5 Jahre vollständig angerechnet bekommst, wärst Du auf jeden Fall zu Beginn bereits in Stufe 6.

Quelle: www.oeffentlicher-dienst.info


Bin nicht der TE aber was ich mich schon immer gefragt habe: Was passiert in deinem Beispiel mit den zwei "übrigen" Jahren? Verfallen die, weil es immer nur um ganze Stufen geht oder behält man die und ich habe dann schon 2/3 der nächsten Stufe?
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Gast
Unregistered
 
#8
29.04.2022, 19:06
(29.04.2022, 16:44)Gast schrieb:  
(29.04.2022, 16:13)Gast schrieb:  Nehmen wir mal als Berechnungsbeispiel Baden-Württemberg:

Dort fängt man im höheren Dienst (übrigens unabhängig von der Dienststelle) ohne anrechenbare Vordienstzeiten mit A 13 Stufe 5 an, da die Stufen 1 bis 4 nicht belegt sind.

Ab Stufe 5 beginnt die 3-jährige Stufenlaufzeit, wenn Du also die 5 Jahre vollständig angerechnet bekommst, wärst Du auf jeden Fall zu Beginn bereits in Stufe 6.

Quelle: www.oeffentlicher-dienst.info


Bin nicht der TE aber was ich mich schon immer gefragt habe: Was passiert in deinem Beispiel mit den zwei "übrigen" Jahren? Verfallen die, weil es immer nur um ganze Stufen geht oder behält man die und ich habe dann schon 2/3 der nächsten Stufe?

genau, die Zeit wird voll angerechnet, d.h. man wäre ein weiteres Jahr später in Stufe 7.
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Gollum
Unregistered
 
#9
05.05.2022, 09:30
Wie ist das denn in Hessen? 

Wird man in Hessen automatisch in Stufe 1 (A13) eingegliedert, wenn man in einem Ministerium beginnt? Ich kann dem HBesG nicht entnehmen, ob Berufserfahrung angerechnet werden.
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Gast
Unregistered
 
#10
05.05.2022, 11:26
(05.05.2022, 09:30)Gollum schrieb:  Wie ist das denn in Hessen? 

Wird man in Hessen automatisch in Stufe 1 (A13) eingegliedert, wenn man in einem Ministerium beginnt? Ich kann dem HBesG nicht entnehmen, ob Berufserfahrung angerechnet werden.

Ist in $ 29 Abs. 1 HBesG klar geregelt: Zeiten bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren sind anzuerkennen (Satz 1). Zeiten zB als RechtsanwaltIn können anerkannt werden (Satz 2).
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