03.04.2022, 09:44
Hallo!
Zu Ausbildungszwecken ist mir, Staatsanwalt, derzeit ein wirklich herausragend guter Rechtsreferendar zugewiesen. Ich möchte gerne eine sehr gute Benotung geben, bin aber unsicher, ab welcher „Höhe“ es ggf. unglaubwürdig erscheint - die juristischen Noten sind ja doch eine Welt für sich.
Gibt es hier aktuelle Erfahrungen?
Zu Ausbildungszwecken ist mir, Staatsanwalt, derzeit ein wirklich herausragend guter Rechtsreferendar zugewiesen. Ich möchte gerne eine sehr gute Benotung geben, bin aber unsicher, ab welcher „Höhe“ es ggf. unglaubwürdig erscheint - die juristischen Noten sind ja doch eine Welt für sich.
Gibt es hier aktuelle Erfahrungen?
03.04.2022, 10:31
Alles über „gut“ ist doch unglaubwürdig
03.04.2022, 10:35
Also höher als 13P wird unglaubwürdig. Das gab es bei uns nur bei den Anwälten. Eigentlich war bei 12P schluss.
Ich würde da aber vorallem auf den Text achten, was du dort rein schreibst. Der Text sollte auf jeden fall zur Note passen und ist oft wichtiger.
Mach doch 13P und pack einen entsprechend guten Text dazu, der nicht nur formelhaft bleibt.
Ich würde da aber vorallem auf den Text achten, was du dort rein schreibst. Der Text sollte auf jeden fall zur Note passen und ist oft wichtiger.
Mach doch 13P und pack einen entsprechend guten Text dazu, der nicht nur formelhaft bleibt.
03.04.2022, 10:53
Das ist doch Unsinn. Warum nicht die Notenskala ausschöpfen und auch mal höher gehen. 13 Punkte sind eben nicht herausragend, weil es doch einige haben. Meine Stationsnote beim Staat reichten von 12-14 Punkten.
03.04.2022, 10:55
Ich habe von meiner Richterin in der Zivilstation 13 P. bekommen. Sie wollte mir eigentlich 14 geben, aber da ist der Direktor des Amtsgerichts eingeschritten, da sie dort nicht solche hohen Noten vergeben.
Ich denke man kann also durchaus 12/13 P. geben.
Ich denke man kann also durchaus 12/13 P. geben.
03.04.2022, 10:57
Ich klammere aus, ob es regional tatsächlich faktische Grenzen nach oben gibt. Aus meiner Ausbildungszeit weiß ich natürlich auch, dass 16 Punkte und mehr die absolute Ausnahme sind. Wenn der Referendar in deinen Augen aber herausragend ist, dann gib ihm die dafür angemessenen Punkte. Vielleicht nicht 18, aber 16 oder sogar 17 Punkte als sehr gut. Dazu aber zwingend die passende und individuelle Begründung, warum die Leistungen so außergewöhnlich waren, und eine Empfehlung für den Staatsdienst. So hätte ich als Richter keine Bedenken, eine(n) Ref zu beurteilen.
03.04.2022, 11:02
Ich bin auch der Meinung, dass nichts dagegen spricht, die Notenskala voll auszuschöpfen. Habe auch schon von Stationsnoten in der Justiz gehört, die deutlich im Gut oder sogar darüber lagen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass gerade bei so hohen Noten der "Begründungstext" auch eine Rolle spielen kann. Wenn du darlegst, warum die Note so gut war, dürfte diese m.E. nicht unglaubwürdig sein.
Von "geschenkten" bzw. viel zu gute Noten habe ich v.a. aus der Anwaltsstation gehört.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass gerade bei so hohen Noten der "Begründungstext" auch eine Rolle spielen kann. Wenn du darlegst, warum die Note so gut war, dürfte diese m.E. nicht unglaubwürdig sein.
Von "geschenkten" bzw. viel zu gute Noten habe ich v.a. aus der Anwaltsstation gehört.
03.04.2022, 13:06
frag mal was er in der 1. station hatte.
03.04.2022, 15:48
Also ich hatte 14 Punkte in der Staatsanwaltsstation und als "herausragend" würde ich meine Leistung dort nur bedingt bezeichnen. Wenn er wirklich gut ist, aber nicht so gut, dass man ein "sehr gut" sinnvoll begründen kann, dürfte aus meiner Sicht nichts gegen 13-15 Punkte sprechen. Wenn er wirklich hervorragend ist, warum nicht 16 oder 17 Punkte?
03.04.2022, 20:16
Die Notenskala kann man bei den Stationsnoten viel eher ausschöpfen als im Examen. Eine wirklich gute Leistung würde ich im Bereich bis 16 Punkte ansiedeln (also ein "Sehr Gut"). Erst darüber hinaus wird es in meinen Augen ein unglaubwürdig. Insbesondere 18 Punkte würde ich nicht verteilen.
Viel wichtiger als die reine Note dürfte ohnehin die Formulierung im Zeugnistext sein. Wenn du dort zum Ausdruck bringst, dass die Leistung des Referendars wirklich herausragend war, dürften auch sehr hohe Benotungen nicht unglaubwürdig werden.
Viel wichtiger als die reine Note dürfte ohnehin die Formulierung im Zeugnistext sein. Wenn du dort zum Ausdruck bringst, dass die Leistung des Referendars wirklich herausragend war, dürften auch sehr hohe Benotungen nicht unglaubwürdig werden.