18.03.2022, 18:27
(18.03.2022, 18:10)Berlin22 schrieb: Ich hab leider einen Riesen Fehler gemacht und bzgl der Auflage im Widerspruchsbescheid einen eigenständigen VA angenommen und dann gesagt, dass gegen diesen erstmal der Widerspruch erhoben werden muss. Habe dann für die erste Auflage eine AK und für die zweite einen Widerspruch geprüft...
Ich Ärger mich so über meinen Riesen Fehler! Könnte mich das die ganze Klausur kosten? :(
ohne mitgeschrieben zu haben: das ist kein grundlagenfehler und materiell-rechtlich kommst du zu den selben problemen. zumal es meines wissens nach klausuren gibt, in denen man sich zwischen zwei VA + § 44 VwGO und VA+r.i.p. entscheiden kann.
18.03.2022, 18:46
in nrw anwaltsklausur
in etwa das: https://openjur.de/u/679087.html
aber nichts mit 80 V
dazu gab es noch eine zweite auflage, eine angeschafften luftfilter "geräuscharm" zu betreiben, da sich nachbarn beschwert haben.
in etwa das: https://openjur.de/u/679087.html
aber nichts mit 80 V
dazu gab es noch eine zweite auflage, eine angeschafften luftfilter "geräuscharm" zu betreiben, da sich nachbarn beschwert haben.
18.03.2022, 18:48
Eure antworten beruhigen mich ein wenig. Hatte jetzt in der Eile nur nachgelesen, dass es grob falsch ist einen Widerspruch auf einen Widerspruch zu erheben. Leider weiß man nie wie der korrektor das sieht. Aber jetzt hab ich etwas bessere Laune also danke :-)
18.03.2022, 19:25
(18.03.2022, 16:30)Gast schrieb:(18.03.2022, 16:18)BBG-Refin schrieb:(18.03.2022, 15:53)Gast schrieb:(18.03.2022, 15:29)Gasttttt schrieb: Was lief heute in Berlin?
GastG Erlaubniserteilung nach Nutzungsänderung. Verordnung 4 III und 5 I Nr. 3 iVm §3 I BImSchG
1. VA Erlaubnis mit Auflage eine Tür umzubauen für 12000€
--> P: isolierte Anfechung der Fluchttür anhand des Einzelfalls
--> hier inzident abgrenzung auflage bestimmung was aber recht offensichtlich ne auflage war, da Mandant 8 wochen zeit bekommen hat (=keine suspendierung)
--> Ausnahmetatbestände
2. Widerspruchsbescheid mit RIP
--> 1. neue Auflage wegen nem Lüfter den "geräuschsarm" zu nutzen (P: bestimmtheit und inzident § 3 I BimSchG --> außenwirkung TA Lärm)
--> 2. Zwangsgeldanordnung ohne Fristsetzung und etwas unscharfer Bestimmung
gefühlt sehr dankbar. war natürlich noch bischen mehr. insbesondere der antrag war etwas weird, weil ich beides in eine klage gemacht habe. aber im grunde wars das schon.
ich war total verwirrt hins. des "ein antrag auf Einstw. RS ist nicht zu prüfen". Stand aber nur im Aufgabenteil des Gutachtens. In der Klage dann selbst bzgl. der Zwangsgeldansrohung antrag formulieren? He? Wie hat das jemand gemacht? Oder einstw. RS einfach komplett ignoriert?
komplett ignoriert. da keine landesgesetze zu prüfen waren kam 63 justg nicht in betracht. insofern hast eh suspensiveffekt über 80 I VwGO. brauchst keinen eRS
okay. danke!
18.03.2022, 21:12
Berlin war stark an: https://openjur.de/u/895759.html angelehnt. wobei wohl ein ausnahmefall der wirtschaftlichkeit vorliegen dürfte (s. urteil).
18.03.2022, 21:20
Tatbestand war in der Klage zu fertigen, oder? Bin etwas verwirrt gerade.
18.03.2022, 21:47
(18.03.2022, 21:20)BBG-Refin schrieb: Tatbestand war in der Klage zu fertigen, oder? Bin etwas verwirrt gerade.
jep als Gründe zu I. und dann halt rechtlich II.
hatte ähnlich wie der autor weiter oben schwierigkeiten mit der formulierung des antrags, da bei mir sowohl die teilanfechtung als auch die anfechtung bzgl der rip in der klage enthalten war. hab sowas noch nie in einer klage gesehen und hab insofern nen free willy gemacht. mal sehen....zudem erneut 55d in der zweckmäßigkeit....
18.03.2022, 21:55
Schämt euch hier zu schreiben am Examenstag! Geht mal lieber ordentlich saufen!
19.03.2022, 13:30
Wat lief in Hessen?
19.03.2022, 14:08
Hat noch jemand in Hessen gestern 80 V geprüft? Was habt ihr für einen Antrag / Klage angenommen?