17.03.2022, 20:18
Ich tippe auf einstweiligen RS im Anwaltsklausur morgen mit Baurecht oder Polizei/Ordnungsrecht.
Ich hätre ja heute gesagt, dass irgendwas mit Versammlungsrecht dran kommt, aber nopee
Ich hätre ja heute gesagt, dass irgendwas mit Versammlungsrecht dran kommt, aber nopee
17.03.2022, 20:44
Auf jeden Fall tendiere ich auch zur Anwaltsklausur und einstweiligen RS.
18.03.2022, 15:29
Was lief heute in Berlin?
18.03.2022, 15:53
(18.03.2022, 15:29)Gasttttt schrieb: Was lief heute in Berlin?
GastG Erlaubniserteilung nach Nutzungsänderung. Verordnung 4 III und 5 I Nr. 3 iVm §3 I BImSchG
1. VA Erlaubnis mit Auflage eine Tür umzubauen für 12000€
--> P: isolierte Anfechung der Fluchttür anhand des Einzelfalls
--> hier inzident abgrenzung auflage bestimmung was aber recht offensichtlich ne auflage war, da Mandant 8 wochen zeit bekommen hat (=keine suspendierung)
--> Ausnahmetatbestände
2. Widerspruchsbescheid mit RIP
--> 1. neue Auflage wegen nem Lüfter den "geräuschsarm" zu nutzen (P: bestimmtheit und inzident § 3 I BimSchG --> außenwirkung TA Lärm)
--> 2. Zwangsgeldanordnung ohne Fristsetzung und etwas unscharfer Bestimmung
gefühlt sehr dankbar. war natürlich noch bischen mehr. insbesondere der antrag war etwas weird, weil ich beides in eine klage gemacht habe. aber im grunde wars das schon.
18.03.2022, 16:18
(18.03.2022, 15:53)Gast schrieb:(18.03.2022, 15:29)Gasttttt schrieb: Was lief heute in Berlin?
GastG Erlaubniserteilung nach Nutzungsänderung. Verordnung 4 III und 5 I Nr. 3 iVm §3 I BImSchG
1. VA Erlaubnis mit Auflage eine Tür umzubauen für 12000€
--> P: isolierte Anfechung der Fluchttür anhand des Einzelfalls
--> hier inzident abgrenzung auflage bestimmung was aber recht offensichtlich ne auflage war, da Mandant 8 wochen zeit bekommen hat (=keine suspendierung)
--> Ausnahmetatbestände
2. Widerspruchsbescheid mit RIP
--> 1. neue Auflage wegen nem Lüfter den "geräuschsarm" zu nutzen (P: bestimmtheit und inzident § 3 I BimSchG --> außenwirkung TA Lärm)
--> 2. Zwangsgeldanordnung ohne Fristsetzung und etwas unscharfer Bestimmung
gefühlt sehr dankbar. war natürlich noch bischen mehr. insbesondere der antrag war etwas weird, weil ich beides in eine klage gemacht habe. aber im grunde wars das schon.
ich war total verwirrt hins. des "ein antrag auf Einstw. RS ist nicht zu prüfen". Stand aber nur im Aufgabenteil des Gutachtens. In der Klage dann selbst bzgl. der Zwangsgeldansrohung antrag formulieren? He? Wie hat das jemand gemacht? Oder einstw. RS einfach komplett ignoriert?
18.03.2022, 16:30
(18.03.2022, 16:18)BBG-Refin schrieb:(18.03.2022, 15:53)Gast schrieb:(18.03.2022, 15:29)Gasttttt schrieb: Was lief heute in Berlin?
GastG Erlaubniserteilung nach Nutzungsänderung. Verordnung 4 III und 5 I Nr. 3 iVm §3 I BImSchG
1. VA Erlaubnis mit Auflage eine Tür umzubauen für 12000€
--> P: isolierte Anfechung der Fluchttür anhand des Einzelfalls
--> hier inzident abgrenzung auflage bestimmung was aber recht offensichtlich ne auflage war, da Mandant 8 wochen zeit bekommen hat (=keine suspendierung)
--> Ausnahmetatbestände
2. Widerspruchsbescheid mit RIP
--> 1. neue Auflage wegen nem Lüfter den "geräuschsarm" zu nutzen (P: bestimmtheit und inzident § 3 I BimSchG --> außenwirkung TA Lärm)
--> 2. Zwangsgeldanordnung ohne Fristsetzung und etwas unscharfer Bestimmung
gefühlt sehr dankbar. war natürlich noch bischen mehr. insbesondere der antrag war etwas weird, weil ich beides in eine klage gemacht habe. aber im grunde wars das schon.
ich war total verwirrt hins. des "ein antrag auf Einstw. RS ist nicht zu prüfen". Stand aber nur im Aufgabenteil des Gutachtens. In der Klage dann selbst bzgl. der Zwangsgeldansrohung antrag formulieren? He? Wie hat das jemand gemacht? Oder einstw. RS einfach komplett ignoriert?
komplett ignoriert. da keine landesgesetze zu prüfen waren kam 63 justg nicht in betracht. insofern hast eh suspensiveffekt über 80 I VwGO. brauchst keinen eRS
18.03.2022, 16:46
18.03.2022, 17:39
Was lief heute als V2 Klausur in NRW?
18.03.2022, 18:10
Ich hab leider einen Riesen Fehler gemacht und bzgl der Auflage im Widerspruchsbescheid einen eigenständigen VA angenommen und dann gesagt, dass gegen diesen erstmal der Widerspruch erhoben werden muss. Habe dann für die erste Auflage eine AK und für die zweite einen Widerspruch geprüft...
Ich Ärger mich so über meinen Riesen Fehler! Könnte mich das die ganze Klausur kosten? :(
Ich Ärger mich so über meinen Riesen Fehler! Könnte mich das die ganze Klausur kosten? :(
18.03.2022, 18:21
(18.03.2022, 18:10)Berlin22 schrieb: Ich hab leider einen Riesen Fehler gemacht und bzgl der Auflage im Widerspruchsbescheid einen eigenständigen VA angenommen und dann gesagt, dass gegen diesen erstmal der Widerspruch erhoben werden muss. Habe dann für die erste Auflage eine AK und für die zweite einen Widerspruch geprüft...
Ich Ärger mich so über meinen Riesen Fehler! Könnte mich das die ganze Klausur kosten? :(
Ich habe kurz auch darüber nachgedacht und ein Kollege hat es auch so gehandhabt. ist ja nicht völlig banane der Gedanke! Die Klausur kostet dich das nicht, denke ich. Erstmal freuen und paar Wochen Yoga machen!