17.03.2022, 16:02
17.03.2022, 16:02
(17.03.2022, 15:59)Wiederholungstäterin schrieb:(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:Hab es auch unter den Tisch fallen lassen- der Prozessbevollmächtigte taucht bei mir gar nicht auf.(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb: Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?
Bei mir auch nicht, da für Verfahren nicht mehr relevant.
17.03.2022, 16:04
17.03.2022, 16:05
(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb: Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?
Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist
17.03.2022, 16:10
(17.03.2022, 15:57)Noereg schrieb:(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb: Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung.
Absolute Zumutung!
In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:
https://openjur.de/u/116229.html
Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht
Wer heute tatsächlich ins BDSG gekommen ist und über Datenschutz gesprochen hat ist glaube ich direkt im zweistelligen Bereich. Bei mir ist nur die Zulässigkeit ok. Ab der Begründetheit bin ich raus.
17.03.2022, 16:13
(17.03.2022, 16:10)Berlino schrieb:(17.03.2022, 15:57)Noereg schrieb:(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb: Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung.
Absolute Zumutung!
In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:
https://openjur.de/u/116229.html
Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht
Wer heute tatsächlich ins BDSG gekommen ist und über Datenschutz gesprochen hat ist glaube ich direkt im zweistelligen Bereich. Bei mir ist nur die Zulässigkeit ok. Ab der Begründetheit bin ich raus.
Mhh, ich glaub zum BDSG musste man sich nicht auslassen. Darauf war die Vorlage nicht angelegt. Hab gerade gesehen, dass es zu der Thematik auch noch einige weitere Entscheidungen gibt. Vielleicht war’s auch ein Mix aus mehreren oder einfach an gar keine Entscheidung angelehnt…
17.03.2022, 16:15
(17.03.2022, 15:57)Noereg schrieb:(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb: Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung.
Absolute Zumutung!
In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:
https://openjur.de/u/116229.html
Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht
Keine Sorge, ich habe die Klausur im November in Hessen geschrieben, habe mit einem Satz die Außenwirkung bejaht und damit eine AK angenommen, hat für 9 Punkte gereicht
17.03.2022, 16:17
(17.03.2022, 16:05)NRWprüfling schrieb:(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb: Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?
Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist
Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1
17.03.2022, 16:20
Ich kann meinen eigenen Beitrag nicht editieren :(
Gibt es jemanden, der die Klage nicht abgewiesen hat? Würde mich mal interessieren.
Gibt es jemanden, der die Klage nicht abgewiesen hat? Würde mich mal interessieren.
17.03.2022, 16:22
(17.03.2022, 16:17)qwertzHESS schrieb:(17.03.2022, 16:05)NRWprüfling schrieb:(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb: Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?
Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist
Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1
Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.