04.03.2022, 01:17
(04.03.2022, 00:16)Gast schrieb:(03.03.2022, 21:01)Gast schrieb:(02.03.2022, 12:37)Berliner Neuschier schrieb: Wer ist in Berlin schon wegen der Corona-Ansteckungsverfahren zurückgetreten und schreibt erst im Juni?
Zitat:[...] Prüflinge, die sich aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und dem
damit einhergehenden Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht in der Lage
sehen, an der Prüfung teilzunehmen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an der
Prüfung entbunden. Zur Berufung hierauf reicht die Abgabe einer einfachen schriftlichen
Erklärung, die vor dem Beginn der Prüfung beim GJPA einzureichen ist.
Jeht nicht
Kenne jetzt schon 3. Scheint recht gängig zu sein. Hab nur keine Ahnung, wie das mit den Stationen dann läuft.
du machst natürlich die Station weiter. Die Klausuren im Juni kommen zur schnellkorrektur. Das Referendariat wird dadurch nicht verlängert.
06.03.2022, 15:06
Viel Erfolg ab morgen!!!

06.03.2022, 15:29
Hoffentlich kein Arbeitsrecht....
06.03.2022, 17:20
Das sehen wir ja (hoffentlich) erst am Freitag.
07.03.2022, 15:37
Was lief heute in NRW als Z1 Klausur?
07.03.2022, 16:01
07.03.2022, 16:04
Mieterin klagt auf Wiedereinräumung von Stellplatz. Vermieter meint sei nicht Mitvermietet -> Auslegung Mietvertrag
Wird später einseitig für erledigt erklärt, wg Beendigung des MV
Mieterin will außerdem Aufwendungsersatz für defekten Briefkasten und Klingel, Vermieter sagt er sei nicht im Verzug gewesen, Mieterin meint jedenfalls ersparte Aufwendungen -> 536a usw
Vermieter macht aufrechenend und widerklagend Schadensersatz wg fehlender Schönheitsrepaturen geltend. -> Insb. Klauselkontrolle
So in aller kürze
Wird später einseitig für erledigt erklärt, wg Beendigung des MV
Mieterin will außerdem Aufwendungsersatz für defekten Briefkasten und Klingel, Vermieter sagt er sei nicht im Verzug gewesen, Mieterin meint jedenfalls ersparte Aufwendungen -> 536a usw
Vermieter macht aufrechenend und widerklagend Schadensersatz wg fehlender Schönheitsrepaturen geltend. -> Insb. Klauselkontrolle
So in aller kürze
07.03.2022, 16:14
(07.03.2022, 16:04)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mieterin klagt auf Wiedereinräumung von Stellplatz. Vermieter meint sei nicht Mitvermietet -> Auslegung Mietvertrag
Wird später einseitig für erledigt erklärt, wg Beendigung des MV
Mieterin will außerdem Aufwendungsersatz für defekten Briefkasten und Klingel, Vermieter sagt er sei nicht im Verzug gewesen, Mieterin meint jedenfalls ersparte Aufwendungen -> 536a usw
Vermieter macht aufrechenend und widerklagend Schadensersatz wg fehlender Schönheitsrepaturen geltend. -> Insb. Klauselkontrolle
So in aller kürze
In Hessen auch so. Aber bitte sagt mir, dass bei bei uns niemand für einseitig erledigt erklärt hat oder habe ich das übersehen?

07.03.2022, 16:22
In meinen Augen musste die Klausel aus § 5 des Mietvertrags unwirksam sein, weil das Gericht ansonsten Beweis über die streitige Tatsache der Renovierungsbedürftigkeit hätte erheben müssen. Wie kam man dazu? Hab mir die ganze Zeit den Kopf zerbrochen...
07.03.2022, 16:23
(07.03.2022, 16:14)Hessin22 schrieb:(07.03.2022, 16:04)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mieterin klagt auf Wiedereinräumung von Stellplatz. Vermieter meint sei nicht Mitvermietet -> Auslegung Mietvertrag
Wird später einseitig für erledigt erklärt, wg Beendigung des MV
Mieterin will außerdem Aufwendungsersatz für defekten Briefkasten und Klingel, Vermieter sagt er sei nicht im Verzug gewesen, Mieterin meint jedenfalls ersparte Aufwendungen -> 536a usw
Vermieter macht aufrechenend und widerklagend Schadensersatz wg fehlender Schönheitsrepaturen geltend. -> Insb. Klauselkontrolle
So in aller kürze
In Hessen auch so. Aber bitte sagt mir, dass bei bei uns niemand für einseitig erledigt erklärt hat oder habe ich das übersehen?
Keine Erledigung oder wir haben das beide übersehen ;)