26.01.2022, 16:50
Hallo ihr Lieben,
ich würde gerne nach dem zweiten Examen Übungsklausuren für das zweite Examen korrigieren. Weiß jemand, was die Voraussetzungen dafür sind (punktemäßig)? Ich finde diesbezüglich nirgends Infos oder auch nur Stellenanzeigen.
Die Bezahlung ist erstmals zweitrangig, aber hat jemand diesbezüglich Infos?
Danke euch und liebe Grüße :)
ich würde gerne nach dem zweiten Examen Übungsklausuren für das zweite Examen korrigieren. Weiß jemand, was die Voraussetzungen dafür sind (punktemäßig)? Ich finde diesbezüglich nirgends Infos oder auch nur Stellenanzeigen.
Die Bezahlung ist erstmals zweitrangig, aber hat jemand diesbezüglich Infos?
Danke euch und liebe Grüße :)
26.01.2022, 17:52
Bei uns suchen die Landgerichte ständig Assessoren, die Übungsklausuren korrigieren und besprechen. Ich würde mich (wenn das System bei Euch nicht grundlegend anders ist) an die Ausbildungsleitung vor Ort wenden.
26.01.2022, 21:07
Sie scheint aus NRW zu kommen. Da werden glaube ich seitens der Gerichte keine richtigen Übungsklausuren gestellt/korrigiert.
26.01.2022, 21:32
26.01.2022, 22:42
(26.01.2022, 21:32)Gast schrieb:(26.01.2022, 21:07)Gast schrieb: Sie scheint aus NRW zu kommen. Da werden glaube ich seitens der Gerichte keine richtigen Übungsklausuren gestellt/korrigiert.
Korrekt.
Krass - also keine Alternative zum Rep? Immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Dinge gehandhabt werden. Dann bleibt nur das Nachbarland, falls man grenznah wohnt.
26.01.2022, 23:30
27.01.2022, 10:04
Nee. Allgemein zeigt NRW seinen Referendaren gerne bei jeder Gelegenheit den Mittelfinger. Was eingeführt wurde, ist ein "Klausurenkurs", der diesen Namen nicht verdient. Die Referendare bekommen eine Aufgabenstellung per Mail zugeschickt und einige Zeit später eine Lösung dazu. Man kann aber nirgendwo seine Ausarbeitung einreichen, um ein Feedback oder gar eine Benotung zu erhalten.
Die Übungsklausuren für das Examen schreibt man nur in der AG, zwei Stück pro Station. Das sind dann gerne um viele Jahre veraltete Klausuren, bei denen sich insbesondere die Gesetzeslage teilweise krass verändert hat ("bitte lösen Sie die Klausur ausgehend von dem Stand der StPO im Jahr 2006"). Außerdem verwendet man in NRW immer und immer die gleiche Klausur, sodass der gut informierte Referendar schon vor der Klausur ziemlich genau weiß, was drankommen wird. Total witzlos.
Während Corona wurden die Klausuren auch noch von zu Hause geschrieben, wo jeder Zugriff auf das Internet hat und mühelos (zB hier im Forum) eine Besprechung der Klausur oder das Urteil findet, auf dem die Klausur basiert.
Die Übungsklausuren für das Examen schreibt man nur in der AG, zwei Stück pro Station. Das sind dann gerne um viele Jahre veraltete Klausuren, bei denen sich insbesondere die Gesetzeslage teilweise krass verändert hat ("bitte lösen Sie die Klausur ausgehend von dem Stand der StPO im Jahr 2006"). Außerdem verwendet man in NRW immer und immer die gleiche Klausur, sodass der gut informierte Referendar schon vor der Klausur ziemlich genau weiß, was drankommen wird. Total witzlos.
Während Corona wurden die Klausuren auch noch von zu Hause geschrieben, wo jeder Zugriff auf das Internet hat und mühelos (zB hier im Forum) eine Besprechung der Klausur oder das Urteil findet, auf dem die Klausur basiert.
27.01.2022, 10:39
(27.01.2022, 10:04)Gast schrieb: Nee. Allgemein zeigt NRW seinen Referendaren gerne bei jeder Gelegenheit den Mittelfinger. Was eingeführt wurde, ist ein "Klausurenkurs", der diesen Namen nicht verdient. Die Referendare bekommen eine Aufgabenstellung per Mail zugeschickt und einige Zeit später eine Lösung dazu. Man kann aber nirgendwo seine Ausarbeitung einreichen, um ein Feedback oder gar eine Benotung zu erhalten.
Die Übungsklausuren für das Examen schreibt man nur in der AG, zwei Stück pro Station. Das sind dann gerne um viele Jahre veraltete Klausuren, bei denen sich insbesondere die Gesetzeslage teilweise krass verändert hat ("bitte lösen Sie die Klausur ausgehend von dem Stand der StPO im Jahr 2006"). Außerdem verwendet man in NRW immer und immer die gleiche Klausur, sodass der gut informierte Referendar schon vor der Klausur ziemlich genau weiß, was drankommen wird. Total witzlos.
Während Corona wurden die Klausuren auch noch von zu Hause geschrieben, wo jeder Zugriff auf das Internet hat und mühelos (zB hier im Forum) eine Besprechung der Klausur oder das Urteil findet, auf dem die Klausur basiert.
Verglichen mit dem, was man in anderen Ländern geboten bekommt, ist der Mittelfinger ja sogar noch eine nette Umschreibung.
Warum sollte man bei solchen Bedingungen in NRW schreiben?
27.01.2022, 12:32
Weil es trotzdem deutlich einfacher ist.
27.01.2022, 12:37
(27.01.2022, 10:39)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(27.01.2022, 10:04)Gast schrieb: Nee. Allgemein zeigt NRW seinen Referendaren gerne bei jeder Gelegenheit den Mittelfinger. Was eingeführt wurde, ist ein "Klausurenkurs", der diesen Namen nicht verdient. Die Referendare bekommen eine Aufgabenstellung per Mail zugeschickt und einige Zeit später eine Lösung dazu. Man kann aber nirgendwo seine Ausarbeitung einreichen, um ein Feedback oder gar eine Benotung zu erhalten.
Die Übungsklausuren für das Examen schreibt man nur in der AG, zwei Stück pro Station. Das sind dann gerne um viele Jahre veraltete Klausuren, bei denen sich insbesondere die Gesetzeslage teilweise krass verändert hat ("bitte lösen Sie die Klausur ausgehend von dem Stand der StPO im Jahr 2006"). Außerdem verwendet man in NRW immer und immer die gleiche Klausur, sodass der gut informierte Referendar schon vor der Klausur ziemlich genau weiß, was drankommen wird. Total witzlos.
Während Corona wurden die Klausuren auch noch von zu Hause geschrieben, wo jeder Zugriff auf das Internet hat und mühelos (zB hier im Forum) eine Besprechung der Klausur oder das Urteil findet, auf dem die Klausur basiert.
Verglichen mit dem, was man in anderen Ländern geboten bekommt, ist der Mittelfinger ja sogar noch eine nette Umschreibung.
Warum sollte man bei solchen Bedingungen in NRW schreiben?
NRW hat inhaltlich die einfachsten Examensklausuren und eine Gewichtung von 40% der mündlichen Prüfung.