Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
16.01.2022, 19:50
(16.01.2022, 18:48)Gast321 schrieb:Kurze Frage nachdem ich mir den ganzen Thread gerade zu Gemüte geführt habe:
Meint ihr die Diskussion darüber, wer wann wen wohin mitnimmt wirklich ernst?![]()
![]()
DAS macht mir Sorge im Hinblick darüber, wer in Zukunft unseren Rechtsstaat trägt....
Jup. Ist nicht das erste Mal, dass ich mir das beim Lesen in diesem Forum denke. Kein Wunder.
17.01.2022, 00:35
Dieser Thread ist einfach gold! 
Danke für die gute Unterhaltung.
Zum Thema: jeder soll mitnehmen wen er/sie will, solange nicht die Gesetze und Brotbox mit ins Gericht getragen wird, ist doch alles gut.
Außerdem gib es doch die schöne Tradition des “Abholens”. Oder gibt es das in NRW nicht?
Ich persönlich hatte meine mum als Bring- und Abholservice zu den Klausuren. Der Stress vom Examen (Existenzangst) ist null mit dem Stress im späteren Berufsleben vergleichbar. Nur weil man eine mündliche Verhandlung vergeigt, verliert man schließlich nicht seine Zulassung. Allenfalls Haftungsfall. Im Fall von Richtern außer ner schlechten dienstl. Bewertung/ spätere Aufhebung keine Konsequenzen.
Also mündliche Prüfungen =/= späteres Berufsleben

Danke für die gute Unterhaltung.
Zum Thema: jeder soll mitnehmen wen er/sie will, solange nicht die Gesetze und Brotbox mit ins Gericht getragen wird, ist doch alles gut.
Außerdem gib es doch die schöne Tradition des “Abholens”. Oder gibt es das in NRW nicht?
Ich persönlich hatte meine mum als Bring- und Abholservice zu den Klausuren. Der Stress vom Examen (Existenzangst) ist null mit dem Stress im späteren Berufsleben vergleichbar. Nur weil man eine mündliche Verhandlung vergeigt, verliert man schließlich nicht seine Zulassung. Allenfalls Haftungsfall. Im Fall von Richtern außer ner schlechten dienstl. Bewertung/ spätere Aufhebung keine Konsequenzen.
Also mündliche Prüfungen =/= späteres Berufsleben