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  5. Klausuren April 2015
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Klausuren April 2015
Gast
Unregistered
 
#151
14.04.2015, 15:14
Bei uns in NRW gleicher Basis-Sachverhalt, allerdings war kein Vertragsentwurf in dem Sinne da, nur jede Menge hin und her geschickte Schreiben und E-Mails, der gemeinnützige Verein trat auch mal auf
M wollte dann am Ende vom Anwalt wissen, ob denn schon ein Vertrag geschlossen worden sei (Angebot, abändernde Annahme, Annahme usw..)
Wie man denn die Verschwiegenheit sicherstellen könne (wohl Vertragsstrafe) und was denn wäre, wenn er nicht zu dem Verkaufsevent erscheint / die Pralinen zu spät liefert, weil die Zeitung die Vorlage für die Verpackung zu spät liefert / seine Anzeigen schlecht oder gar nicht gedruckt werden.
Dann hat M dem Verein noch geschrieben er wolle die Nutzung für das bestimmte Projekt zur Bedingung machen. Dazu kam aber im SV nicht mehr.

Gefordert war dann Mandantenanschreiben und ggf. Beifügen Entwurf Schreiben an Gegenseite.
Komisches Ding.
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SonnyJamesCrockett
Unregistered
 
#152
14.04.2015, 15:37
In RLP ebenfalls derselbe Basis-Sachverhalt, allerdings wiederum anders abgewandelt als in NRW:

Der Mandant wollte wissen, unter welche gesetzlichen Regeln die Vereinbarungen fallen bzw. welches Vertragsrecht anzuwenden ist. Im Übrigen wollte er insbesondere wissen, ob die hin und her geschickten Schriftsätze schon ausreichen für einen wirksamen vertragsschluss. Es sollte gegebenenfalls ein Vertrag aufgesetzt werden.

Teil 2 der Klausur (wohl der Rettungsanker für all jene, inkl. mir, die mit Teil 1 überhaupt nicht klarkamen): Rückzahlungsanspruch wegen zuviel gezahlter Miete: Die Mandantin hat für ihre Bäckerfilialen Räume gemietet. Der Mietvertrag sieht eine Laufzeit von 10 Jahren vor und die Option einer bis zu fünfmaligen Vertragsverlängerung. Es stehen Mängel im Raum, die zu einer Minderung iHv 20% berechtigen. Problematisch war, ob ein Gewährleistungsausschluss wegen nicht unverzüglicher Mängelanzeige vorliegt bzw. ob durch die Vertragsverlängerung trotz der Mängel eine Kenntnis des Mangels zum Ausschluss des § 536 BGB gereicht.

Gefragt war auch nach dem zuständigen Gericht für die Mietstreitigkeit.

Alles in allem -> behinderte Klausur
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Asd
Unregistered
 
#153
14.04.2015, 15:48
komisch ist wohl noch untertrieben. kam in niedersachsen auch so. Der Sachverhalt ergab einfach überhaupt keinen Sinn. Wieso kauft ein Zeitungsverlag 24.000 Pralinen. Und wieso verkauft ein Bäcker, der diese veräußert hat sie anschließend an eigenen Ständen wieder selbst? Leck mich, Prüfungsamt!
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Bobo
Unregistered
 
#154
Music  14.04.2015, 16:02
Eure Kautelarklausur klingt nach Ersetzungsbefugnis vs. Annahme an Erfüllungs halber (hier wohl besser).

Grüße
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Gast
Unregistered
 
#155
14.04.2015, 16:03
Wegen der NRW-Klausur:

Mich würde mal interessieren, ob ihr alle EINEN Vertrag angenommen habt und was sonst so zu den aufgeworfen Fragen geschrieben habt?
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Gast
Unregistered
 
#156
14.04.2015, 16:04
Das unterschreib ich sofort! Es erschließt sich mir bis jetzt nicht, wieso 4500 Euro von einer Zeitung bezahlt werden sollen für Pralinen, die nur zum Teil an sie geliefert werden? Was sollte denn mit dem Verkausferlös abzüglich der vorgesehenen Spende passieren? Wer sollte den bekommen?
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RLPer
Unregistered
 
#157
14.04.2015, 16:06
Der Bearbeitungsvermerk in der RLP-Klausur war trotzdem ein wenig seltsam finde ich, weil er eigentlich genauso gestellt war wie bei der Anwaltsklausur am Freitag. Da stand auch nicht explizit drin, dass der Vertrag entworfen werden soll, nur dass Zweckmäßigkeitserwägungen enthalten sein sollen.
Also klar, die wollten wohl auf einen Vertragsentwurf hinaus, kann man aber allein anhand des Bearbeitervermerks auch anders verstehen :dodgy:
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Gast
Unregistered
 
#158
14.04.2015, 16:09
Die Zeitung bekommt alle Verkaufserlöse, muss aber 1/4 davon an den Verein weitergeben.

Ich habe einen Vertrag angenommen, und den als gekoppelten Vertrag i.S.d. § 311 BGB eingestuft. Hatte auch erst überlegt, ob ich mehrere einzelne Verträge annehme, aber irgendwie wäre das für mich ein unnatürliches Auseinanderreißen gewesen, was mir schwer mit dem Vertragszweck (der Kooperation) vereinbar gewesen wäre.
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Ju
Unregistered
 
#159
14.04.2015, 16:12
In Niedersachsen auch so. Fragestellung war jedoch nur Gutachten, Zweckmäßigkeit, Briefe etc.
Ein Vertrag lag wie schon gesagt nicht vor nur ne Menge Schreiben hin und her.
Frage des Mandanten dann zuerst ob diese Schreiben ausreichen oder ob eine schriftliche Fixierung Sinn machen würde.

Dann Einordnung des Vertragstyps (Hier wohl zusammengesetzter Vertrag aus 631 und 651)

Weiterhin fragte die Bäckerei was man denn machen könne, wenn das Verfallsdatum der Pralinen abgelaufen sei (Spenden, Entsorgen, wer trägt Kosten?). Dann auch die Frage mit einer Verschwiegenheitsklausel und einer möglichen Vertragsstrafe.

Die Spende habe ich als Schenkung in den Hauptvertrag mit eingebaut (VzD 328) mit der Auflage, dass das Geld wirklich für den im Sachverhalt bestimmten zweck eingesetzt wird.

Eine Vertragsstrafe im Verhältnis zu dem gemeinnützigen Verein war meiner Meinung nach nicht Möglich da eine Schenkung ein einseitiger Vertrag ist und 527 eine abschließenede regelung darstellt. Fener würde m.E. eine solche Vereinbarung gegen 242 verstoßen, da der Beschenkte zu stark eingeschränkt werden würde.

Fragen bezüglich ob schon ein Vertrag vorliege und bzgl. einer Möglichen Mängelhaftung gab es bei uns nicht. Hier reichen meiner Ansicht nach auch die allgemeinen Regelungen aus.

Ferner konnte man noch an 18 Nstrg denken, da der Verkaufsstand vor dem Verlagshaus aufgebaut werden sollte und somit u.U. eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich war.

Im Vertrag dann alles aus dem Sachverhalt verwursten. Insbesondere bezogen auf die einzelnen Pflichten standen da ja 4 Seiten oder so wann genau wer was zu tun hatte. Naja mal gucken was das gibt.
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Gast
Unregistered
 
#160
14.04.2015, 16:15
Ich hab leider zwei Verträge angenommen und damit den letzten Dreck geschrieben. Nur bezüglich einer möglichen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB habe ich die Möglichkeit der Anpassung oder des Rücktritts für den anderen Vertrag in Aussicht gestellt. Totaler Scheiss wie ich nun denke.

Hatte also wohl ein komplettes Brett vorm Kopf!
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