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Klausuren Dezember 2021
GastBW
Unregistered
 
#291
10.12.2021, 15:42
(10.12.2021, 15:35)Gast schrieb:  
(10.12.2021, 15:25)GastBW schrieb:  BW SR II - meine Skizze

Aufgabe 1
A) Tankkarte
I) § 242 Karte (-), will sich nicht Sachwert aneignen
II) § 263 (-), keine Täuschung einer natürlichen Person
III) § 263a (-), keine unbefugte Verwendung (Tankstelle ist die Berechtigung egal)
IV) § 266 (-), keine Vermögensbetreuungspflicht (auch bei Var. 1 erforderlich, hM)
V) § 266b (-), keine Karte
VI) § 274, § 269 (-)

B) Unfall
§ 142 I Nr. 1 (+), hM: erschlichenes Einverständnis ist unwirksam, bedeutet keine Ermöglichung der Feststellung

Aufgabe 2: Revision 
A) Zulässigkeit
I) Statthaft (+), gegen beide Teile des Urteils (habe sie zusammen geprüft, weil insg. nur ein Urteil)
II) Berechtigung, Beschwer (+)
III) Frist (+)
1) Gleichlauf oder unterschiedliche Fristen? Ich habe gesagt unterschiedlich
2) Verwerfung: Ab Zustellung (heute) bis 17.12.
3) StA-Berufung: Ab Verkündung (3.12.) bis heute, 10.12.
IV) Form - schriftlich, bei LG Ka
V) Begründung - maßgeblich ist Fristablauf Einlegungsfrist, weil Zustellung noch in der Frist

B) Begründetheit
I) Verwerfung
Überprüfung § 329 I (ich habe das als Sachrüge geprüft, weil es aus meiner Sicht eher ein Subsumtionsfehler war, aber ich meine am Ende im M/G entdeckt zu haben dass es eher Verfahrensrüge ist?) - keine weitere Überprüfung
1) Ladung (+)
2) Ausbleiben (+/-), habe gesagt (-), weil Verwerfung wiegt schwer, nur kurz zu spät, wurde außerdem angekündigt, a.A. mit Verweis auf 15 Min-Rspr. genauso vertretbar
3) Vertretung durch verteidiger (-), keine Vertretungsvollmacht, allg. “Interessenswahrnehmungsvollmacht” genügt nicht (aA vertretbar)
4) Erg.: Revision ist begründet

II) Berufung StA
1) Wirksame Beschränkung Berufung (+)
2) LG hat sich aber an die Annahme eines schweren Falls gebunden gesehen, habe das als Darstellungsrüge durchgehen lassen, aber nur weil ich keine Ahnung hatte wie das gerügt wird. Keine horizontale Teilrechtskraft bzgl. des besonders schweren Falls, weil das gerade Frage der Strafzumessung ist.
3) Erg.: Revision auch insofern begründet
4) Habe ich hier weitere Verfahrensfehler oder so übersehen?? 

Aufgabe 3: Anträge
(ich hatte nur Sachrügen, richtig wäre wohl mind. 1 Verfahrensrüge gewesen)
Antrag: Aufhebung & Zurückverweisung

Aufgabe 4: Rechtsbehelf 
Wiedereinsetzung, §§ 329 VII, 44
Zulässig (+), insb. statthaft auch neben Revision, muss aber gleichzeitig mit ihr eingelegt werden, § 342 III
Aber unbegründet, weil kein Entschuldigungsgrund vorliegt 



Anmerkungen? Gehe davon aus, dass ich bei der Revision etwas richtig falsch gemacht/etwas riesiges übersehen habe, aber was?


Anmerkungen zum materiell-rechtlichen Teil: Ich habe § 266b StGB bejaht, weil Tankkarte eine Karte im Drei-Partner-System ist. Soweit ich weiß, wird die Norm auf alle Karten im Drei-Partner-System (mit Garantiefunktion) angewendet.

§ 142 I Nr. 1 StGB habe ich abgelehnt, weil im Fischer irgendwas in die Richtung stand, dass das erschlichene Einverständnis nur unwirksam ist, wenn der Unfallberechtigte sich zuerst entfernt, war hier aber andersrum. (Kann aber auch gut falsch sein)
Stattdessen habe ich § 263 StGB geprüft und bejaht.

Aber die Karte wurde doch von der Tankstelle ausgegeben und kann auch nur bei ihr eingelöst werden, also 2-Partner-System, oder?

Fischer habe ich so verstanden, dass der Unfallbeteiligte durch den Verzicht zuerst gehen muss, und so hatte ich den SV auch im Kopf (aber jetzt auch nicht mehr sicher). § 263 StGB habe ich mangels Vermögensschaden abgelehnt (kann ja jetzt einfach geltend machen?).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#292
10.12.2021, 15:48
(10.12.2021, 15:42)GastBW schrieb:  
(10.12.2021, 15:35)Gast schrieb:  
(10.12.2021, 15:25)GastBW schrieb:  BW SR II - meine Skizze

Aufgabe 1
A) Tankkarte
I) § 242 Karte (-), will sich nicht Sachwert aneignen
II) § 263 (-), keine Täuschung einer natürlichen Person
III) § 263a (-), keine unbefugte Verwendung (Tankstelle ist die Berechtigung egal)
IV) § 266 (-), keine Vermögensbetreuungspflicht (auch bei Var. 1 erforderlich, hM)
V) § 266b (-), keine Karte
VI) § 274, § 269 (-)

B) Unfall
§ 142 I Nr. 1 (+), hM: erschlichenes Einverständnis ist unwirksam, bedeutet keine Ermöglichung der Feststellung

Aufgabe 2: Revision 
A) Zulässigkeit
I) Statthaft (+), gegen beide Teile des Urteils (habe sie zusammen geprüft, weil insg. nur ein Urteil)
II) Berechtigung, Beschwer (+)
III) Frist (+)
1) Gleichlauf oder unterschiedliche Fristen? Ich habe gesagt unterschiedlich
2) Verwerfung: Ab Zustellung (heute) bis 17.12.
3) StA-Berufung: Ab Verkündung (3.12.) bis heute, 10.12.
IV) Form - schriftlich, bei LG Ka
V) Begründung - maßgeblich ist Fristablauf Einlegungsfrist, weil Zustellung noch in der Frist

B) Begründetheit
I) Verwerfung
Überprüfung § 329 I (ich habe das als Sachrüge geprüft, weil es aus meiner Sicht eher ein Subsumtionsfehler war, aber ich meine am Ende im M/G entdeckt zu haben dass es eher Verfahrensrüge ist?) - keine weitere Überprüfung
1) Ladung (+)
2) Ausbleiben (+/-), habe gesagt (-), weil Verwerfung wiegt schwer, nur kurz zu spät, wurde außerdem angekündigt, a.A. mit Verweis auf 15 Min-Rspr. genauso vertretbar
3) Vertretung durch verteidiger (-), keine Vertretungsvollmacht, allg. “Interessenswahrnehmungsvollmacht” genügt nicht (aA vertretbar)
4) Erg.: Revision ist begründet

II) Berufung StA
1) Wirksame Beschränkung Berufung (+)
2) LG hat sich aber an die Annahme eines schweren Falls gebunden gesehen, habe das als Darstellungsrüge durchgehen lassen, aber nur weil ich keine Ahnung hatte wie das gerügt wird. Keine horizontale Teilrechtskraft bzgl. des besonders schweren Falls, weil das gerade Frage der Strafzumessung ist.
3) Erg.: Revision auch insofern begründet
4) Habe ich hier weitere Verfahrensfehler oder so übersehen?? 

Aufgabe 3: Anträge
(ich hatte nur Sachrügen, richtig wäre wohl mind. 1 Verfahrensrüge gewesen)
Antrag: Aufhebung & Zurückverweisung

Aufgabe 4: Rechtsbehelf 
Wiedereinsetzung, §§ 329 VII, 44
Zulässig (+), insb. statthaft auch neben Revision, muss aber gleichzeitig mit ihr eingelegt werden, § 342 III
Aber unbegründet, weil kein Entschuldigungsgrund vorliegt 



Anmerkungen? Gehe davon aus, dass ich bei der Revision etwas richtig falsch gemacht/etwas riesiges übersehen habe, aber was?


Anmerkungen zum materiell-rechtlichen Teil: Ich habe § 266b StGB bejaht, weil Tankkarte eine Karte im Drei-Partner-System ist. Soweit ich weiß, wird die Norm auf alle Karten im Drei-Partner-System (mit Garantiefunktion) angewendet.

§ 142 I Nr. 1 StGB habe ich abgelehnt, weil im Fischer irgendwas in die Richtung stand, dass das erschlichene Einverständnis nur unwirksam ist, wenn der Unfallberechtigte sich zuerst entfernt, war hier aber andersrum. (Kann aber auch gut falsch sein)
Stattdessen habe ich § 263 StGB geprüft und bejaht.

Aber die Karte wurde doch von der Tankstelle ausgegeben und kann auch nur bei ihr eingelöst werden, also 2-Partner-System, oder?

Fischer habe ich so verstanden, dass der Unfallbeteiligte durch den Verzicht zuerst gehen muss, und so hatte ich den SV auch im Kopf (aber jetzt auch nicht mehr sicher). § 263 StGB habe ich mangels Vermögensschaden abgelehnt (kann ja jetzt einfach geltend machen?).


Also beim Tanken nach deiner Lösung keine Strafbarkeit?
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GastBW
Unregistered
 
#293
10.12.2021, 15:49
Ja. Sollen die zivilrechtlich regeln :D
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Gast
Unregistered
 
#294
10.12.2021, 15:52
(10.12.2021, 15:49)GastBW schrieb:  Ja. Sollen die zivilrechtlich regeln :D


Das beruhigt mich sehr, danke. Hab ich auch so
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Dagobert
Member
***
Beiträge: 68
Themen: 11
Registriert seit: Jun 2021
#295
10.12.2021, 15:54
(10.12.2021, 15:42)GastBW schrieb:  
(10.12.2021, 15:35)Gast schrieb:  
(10.12.2021, 15:25)GastBW schrieb:  BW SR II - meine Skizze

Aufgabe 1
A) Tankkarte
I) § 242 Karte (-), will sich nicht Sachwert aneignen
II) § 263 (-), keine Täuschung einer natürlichen Person
III) § 263a (-), keine unbefugte Verwendung (Tankstelle ist die Berechtigung egal)
IV) § 266 (-), keine Vermögensbetreuungspflicht (auch bei Var. 1 erforderlich, hM)
V) § 266b (-), keine Karte
VI) § 274, § 269 (-)

B) Unfall
§ 142 I Nr. 1 (+), hM: erschlichenes Einverständnis ist unwirksam, bedeutet keine Ermöglichung der Feststellung

Aufgabe 2: Revision 
A) Zulässigkeit
I) Statthaft (+), gegen beide Teile des Urteils (habe sie zusammen geprüft, weil insg. nur ein Urteil)
II) Berechtigung, Beschwer (+)
III) Frist (+)
1) Gleichlauf oder unterschiedliche Fristen? Ich habe gesagt unterschiedlich
2) Verwerfung: Ab Zustellung (heute) bis 17.12.
3) StA-Berufung: Ab Verkündung (3.12.) bis heute, 10.12.
IV) Form - schriftlich, bei LG Ka
V) Begründung - maßgeblich ist Fristablauf Einlegungsfrist, weil Zustellung noch in der Frist

B) Begründetheit
I) Verwerfung
Überprüfung § 329 I (ich habe das als Sachrüge geprüft, weil es aus meiner Sicht eher ein Subsumtionsfehler war, aber ich meine am Ende im M/G entdeckt zu haben dass es eher Verfahrensrüge ist?) - keine weitere Überprüfung
1) Ladung (+)
2) Ausbleiben (+/-), habe gesagt (-), weil Verwerfung wiegt schwer, nur kurz zu spät, wurde außerdem angekündigt, a.A. mit Verweis auf 15 Min-Rspr. genauso vertretbar
3) Vertretung durch verteidiger (-), keine Vertretungsvollmacht, allg. “Interessenswahrnehmungsvollmacht” genügt nicht (aA vertretbar)
4) Erg.: Revision ist begründet

II) Berufung StA
1) Wirksame Beschränkung Berufung (+)
2) LG hat sich aber an die Annahme eines schweren Falls gebunden gesehen, habe das als Darstellungsrüge durchgehen lassen, aber nur weil ich keine Ahnung hatte wie das gerügt wird. Keine horizontale Teilrechtskraft bzgl. des besonders schweren Falls, weil das gerade Frage der Strafzumessung ist.
3) Erg.: Revision auch insofern begründet
4) Habe ich hier weitere Verfahrensfehler oder so übersehen?? 

Aufgabe 3: Anträge
(ich hatte nur Sachrügen, richtig wäre wohl mind. 1 Verfahrensrüge gewesen)
Antrag: Aufhebung & Zurückverweisung

Aufgabe 4: Rechtsbehelf 
Wiedereinsetzung, §§ 329 VII, 44
Zulässig (+), insb. statthaft auch neben Revision, muss aber gleichzeitig mit ihr eingelegt werden, § 342 III
Aber unbegründet, weil kein Entschuldigungsgrund vorliegt 



Anmerkungen? Gehe davon aus, dass ich bei der Revision etwas richtig falsch gemacht/etwas riesiges übersehen habe, aber was?


Anmerkungen zum materiell-rechtlichen Teil: Ich habe § 266b StGB bejaht, weil Tankkarte eine Karte im Drei-Partner-System ist. Soweit ich weiß, wird die Norm auf alle Karten im Drei-Partner-System (mit Garantiefunktion) angewendet.

§ 142 I Nr. 1 StGB habe ich abgelehnt, weil im Fischer irgendwas in die Richtung stand, dass das erschlichene Einverständnis nur unwirksam ist, wenn der Unfallberechtigte sich zuerst entfernt, war hier aber andersrum. (Kann aber auch gut falsch sein)
Stattdessen habe ich § 263 StGB geprüft und bejaht.

Aber die Karte wurde doch von der Tankstelle ausgegeben und kann auch nur bei ihr eingelöst werden, also 2-Partner-System, oder?

Fischer habe ich so verstanden, dass der Unfallbeteiligte durch den Verzicht zuerst gehen muss, und so hatte ich den SV auch im Kopf (aber jetzt auch nicht mehr sicher). § 263 StGB habe ich mangels Vermögensschaden abgelehnt (kann ja jetzt einfach geltend machen?).

Materiell zum Betrug hab ich:

263 zu Lasten Tankstelle durch tanken -, da Wille zur Zahlung 

263 durch Zahlung zu Lasten der Tankstelle -, zwar konkludente Erklärung zur Berechtigung zur Zahlung, aber kein Irrtum, da die Mitarbeiter sich keine Gedanken machen. Deshalb auch kein 263 durch Zahlung zu Lasten Arbeitgeber (Dreiecksbetrug)

263 a zu Lasten d Tankstelle -, da kein Vermögensschaden, da sowieso bezahlt wird.

263a zu Lasten Arbeitgeber -, da kein unmittelbarer vermögensschaden, da vorher noch Rechnungsstellung durch Tankstelle

Dann der Rest
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Dagobert
Member
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Beiträge: 68
Themen: 11
Registriert seit: Jun 2021
#296
10.12.2021, 16:00
Berlin:
Habt ihr neben der Unfallflucht auch einen Betrug geprüft?
Er sagt ja explizit, dass er nicht beteiligt war.
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Euskadi
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#297
10.12.2021, 16:06
(10.12.2021, 16:00)Dagobert schrieb:  Berlin:
Habt ihr neben der Unfallflucht auch einen Betrug geprüft?
Er sagt ja explizit, dass er nicht beteiligt war.

Ja, hab ich gemacht.

Wie habt die das ganze aufgebaut?
Hatte da Schwierigkeiten
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Bln
Unregistered
 
#298
10.12.2021, 16:06
(10.12.2021, 16:00)IDagobert schrieb:  Berlin:
Habt ihr neben der Unfallflucht auch einen Betrug geprüft?
Er sagt ja explizit, dass er nicht beteiligt war.


Ja, ging bei mir durch wegen Unterlassen der Geltendmachung zivilrechtlicher SEA.
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lawful
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 5
Registriert seit: Oct 2020
#299
10.12.2021, 16:11
Ich weiß nicht wie man den aus 142 rausholen sollte. Ging nicht.
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blanlubb
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#300
10.12.2021, 16:11
nrw

Welche Verfahrensfehler habt ihr außer

338 nr5,

338 Nr. 8 wegen der nicht durchgeführten Hauptverhandlung?
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