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Klausuren August 2018
Gast
Unregistered
 
#101
09.08.2018, 18:42
Zeigt einem wieder mal, dass Druck hilft.

Aber die Justiz muss sich wirklich nicht wundern, dass viele kein Interesse mehr an einer Tätigkeit für den Staat haben. Man wird das gesamte Referendariat als Mensch zweiter Klasse behandelt, an dem ordentlich gespart werden kann.
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Guest (NRW)
Unregistered
 
#102
09.08.2018, 21:33
Heute mal ein Glückstag, ich komme aus Mönchengladbach und der Sascha-Fall war seinerzeit Tagesgespräch zu meinen Studienzeiten, auch in der Lokalpresse intensiv diskutiert.

Daher hab ich zwar vermutlich immer noch viel falsch gemacht, aber ich kannte das Ergebnis.
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Gast NRWler
Unregistered
 
#103
09.08.2018, 21:51
Hat irgendwer eine fahrlässige Tötung beim Nachbarn angenommen?
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Gast
Unregistered
 
#104
09.08.2018, 22:47
Ja, ich habe bezüglich des Nachbarn fahrlässige Tötung und bezüglich der Freundin versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
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Guest
Unregistered
 
#105
09.08.2018, 23:16
Ja fahrlässige Tötung. Ich habe die TKÜ Erkenntnisse als Beweismittel zugelassen, daraus aber nur bezüglich der Freundin bedingten Vorsatz angenommen. Für den Nachbarn war für mich aus dem Aktenauszug nichts herauszulesen oder zu erkennen, dass der Beschuldigte auch hier bedingten Vorsatz für eine Tötung hatte.
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Gast SL
Unregistered
 
#106
10.08.2018, 07:42
Hab bedingten Vorsatz auch bzgl Nachbar angenommen. In der TKÜ stand, dass ihm alles in dem Moment egal gewesen sein.. ihm wär es auch egal gewesen, wenn das ganze Haus eingestürzt wäre.
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Gast
Unregistered
 
#107
10.08.2018, 15:57
Und, Revision oder Urteil? :)
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NRWlerin
Unregistered
 
#108
Thumbs Up  10.08.2018, 16:09
Revision aus Anwaltssicht.
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Gast
Unregistered
 
#109
10.08.2018, 16:45
Danke
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Gast
Unregistered
 
#110
10.08.2018, 18:48
Kann mir jemand sagen, was es mit dem Selbstleseverfahren auf sich hatte? Hab das Problem nicht wirklich gesehen. Im Kommentar konnte ich nichts finden.
Welche relativen Beweisverwerungsverbote habt ihr noch?

Übrigens, falls es jemanden interessiert:
Bei der zweiten Klausur, also Anwaltsklausur Heilpraktikergesetz, wurde mir vom Repetitor gesagt, dass man hätte sagen sollen, dass das ergangene Urteil als ein Versäumnisurteil zu deuten ist. Dass da nicht explizit "Versäumnisurteil" stand, ist egal. Man hätte Einspruch einlegen müssen, der dann, falls es doch ein Endurteil ist, vom Gericht zum richtigen Rrchtsbehelf umgedeutet werden muss von Amts wegen.
Also, so viel zu einer Anhörungsrüge.
Ob das alles stimmt, keine Ahnung.
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