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Klausuren November 2021
Gast
Unregistered
 
#321
16.11.2021, 22:43
(16.11.2021, 21:43)LarsRicken96 schrieb:  Zulässigkeit (+), kein Organstreit weil zwei Körperschafren, Klagenfrist wegen Fax iO

Begründetheit 

53 VI ivm 76 II HG
1000000 Verstöße, linke Vögel
Alles beanstandet 
Wiederholungsgefahr Doppel (+)
Bestimmtheit Auge zugedrückt 

Vollstreckung muss dann doch auch gehen,
Vgl 78 VwVG, 172 Vwgo - wäre mies wenn das in NRW ggü Hessen nicht ginge 

Dann mandatenschreiben mit Klagerücknahme und Rat an die Bommel sich auf die Aufgaben zu konzentrieren wegen denen die gewählt wurden


Ja, genau ? bei mir sieht’s ähnlich aus, nur dass ich die Bestimmtheit nicht durchgehen ließ und weiter streiten wollte.
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Lars die Ente
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#322
17.11.2021, 01:03
was war das wieder für eine komische Klausur. vermute mal man musste erstmal auf die idee kommen eine Anfechtungsklage zu prüfen und dann in der Zweckmäßigkeit auf den einstweiligen Rechtsschutz verweisen XD

auf jeden Fall habe ich 16 III HG NRW als Ermächtigungsgrundlage herangezogen. dann habe ich mich totgeschrieben mit den überschreitungen nach 53 hg nrw. fande das kein bezug zur Hochschule vorlag. dann die Zwangsgeldandrohung für rechtswidrig erachtet weil ansonsten das Stimmrecht des Hochschulrates unterlaufen würde. dann halt nur ein Antrag bezüglich ziffer 3 gestellt.
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Larsricken69
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#323
17.11.2021, 01:08
Das mit 80 V war für mich ein Klausurtaktisches Argument gegen den Erfolg der Klage, hat für mich einfach keinen Sinn ergeben angesichts der Klausur-Konzeption. Für die Feinschmecker  noch § 2 III Nr 3 VwVfG NRW. Warum sollte der Hochschulrat denn an der Vollstreckung mitwirken?
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Lars die Ente
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#324
17.11.2021, 12:36
(16.11.2021, 20:40)Gast schrieb:  Also das VG Frankfurt Urteil war schon ziemlich die Vorlage. Frage mich nur ob sich auswirkt, dass in NRW kein Verweis auf Ordnungsgeld in 53 VI ivm 76 II HG NRW ist…

das wird halt der Punkt sein, ob das HG NRW abschließend geregelt ist oder ein Rückgriff auf das VWVG NRW möglich ist. sowas kann doch keiner wissen :D was soll sowas in der Klausur
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Hess91
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#325
17.11.2021, 19:16
Nachdem ich wieder nüchtern bin, gebe ich nochmal meinen Senf dazu :D Dass ihr in NRW nur einen Rechtsbehelf prüfen musstet, macht Sinn nach den letzten Posts - im HHG gibt es direkt eine EGL zur Androhung des Ordnungsgeldes und bei uns gab es auch keine sofortige Vollziehungsanordnung. Alles in Allem aber trotzdem undankbar ohne Kommentar und mit einer so dürftigen EGL, auch wenn fast alles im Sachverhalt angelegt war. Empfand es nicht als besondere Leistung, die Hälfte der Argumente bezüglich der Rmk der Anordnung 1:1 abzuschreiben..
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Gast
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#326
17.11.2021, 20:54
Das Examen ist vorbei.

In keiner einzigen Klausur schrieb ich mehr als 18-20 Seiten, in der V2 Klausur schrieb ich sogar nur 13 Seiten, hatte keine Zeit mehr. 

Disappointed

Wie lief das bei euch so ab? 

Beim Rep hieß es immer, dass man mindestens 25 Seiten abgeben sollte.
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GastNRWNov
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#327
17.11.2021, 21:46
Ich habe auch nur in einer Klausur über 20 Seiten geschrieben, du bist also immerhin nicht alleine damit ?
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Lars die Ente
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#328
17.11.2021, 22:29
da bist du nicht die einzige. habe auch in vielen nicht mehr als 20 Seiten. das ist nur blödes Gelabere von Kaiser. man kann auch auf 30 Seiten nur Blödsinn labern. korrektor haben es sowieso viel lieber, wenn man sich kurz fasst mit den Problemen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2021, 22:41 von Lars die Ente.)
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Gast2
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#329
18.11.2021, 07:50
Was ist das für ein Bullshit mit der Seitenzahl! Es kommt doch auch drauf an wie man schreibt, während ich super groß schreibe und in der Eile eh mit großen Abständen, schaffen es manche trotzdem super ordentlich zu schreiben und auf eine Seite zu bringen wofür ich zwei brauche!
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Hess91
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Registriert seit: Nov 2021
#330
18.11.2021, 12:13
(17.11.2021, 20:54)Gast schrieb:  Das Examen ist vorbei.

In keiner einzigen Klausur schrieb ich mehr als 18-20 Seiten, in der V2 Klausur schrieb ich sogar nur 13 Seiten, hatte keine Zeit mehr. 

Disappointed

Wie lief das bei euch so ab? 

Beim Rep hieß es immer, dass man mindestens 25 Seiten abgeben sollte.

Bei mir war von 21 Seiten in der ZI Klausur bis 35 Seiten in der ZII Klausur alles dabei. Das liegt unter anderem aber auch daran, dass ich mit dem Tatbestand angefangen und diesen dann recht ausführlich geschrieben habe, um dann noch ca. 2,5 Stunden für das Herunterschreiben der Entscheidungsgründe habe. Gewichtung war meist 1/3 zu 2/3 oder zumindest 40 zu 60 Prozent.
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