16.11.2021, 19:57
16.11.2021, 20:00
(16.11.2021, 19:07)Gast schrieb: Hess91Und wie sollte man das bitte in 5 Stunden inklusive 2 Schriftsätzen vernünftig darstellen? Mir egal, ich geh saufen :DWir hatten beide Entscheidungen, also sowohl die Untersagung nach HHG als auch das Baurecht.. In EINER Klausur.
also Hessen hatte Baurecht?? Und wir kriegen trotzdem ne Entscheidung aus Hessen?!
16.11.2021, 20:02
(16.11.2021, 20:00)Hess91 schrieb:(16.11.2021, 19:07)Gast schrieb: Hess91Und wie sollte man das bitte in 5 Stunden inklusive 2 Schriftsätzen vernünftig darstellen? Mir egal, ich geh saufen :DWir hatten beide Entscheidungen, also sowohl die Untersagung nach HHG als auch das Baurecht.. In EINER Klausur.
also Hessen hatte Baurecht?? Und wir kriegen trotzdem ne Entscheidung aus Hessen?!
Krass
16.11.2021, 20:19
(16.11.2021, 19:57)Gast schrieb: Wie habt ihr denn die heutige Klausur gelöst?Ich gebe nen kurzen Überblick, es ist wirklich schlecht, teilweise falsch und ja...weiß auch nicht mehr dazu zu sagen.
VRW + weil Streit über HG (Ör Normen)
Statthafte Klageart: Nach ewigem Überlegen LK genommen aber bezüglich Androhung AK (Kommunalverfassungsstreit)
Beteiligten und Prozessfähigkeit kurz angesprochen
Klagefrist als eingehalten betrachtet aber zur Vorsicht Wiedereinsetzung beantragt
Klagegegner: Uni als Rechtsträger
EGL: 16 Abs. 3 S. 1 HG NRW Ivm mit Ör Unterlassungsanspruch (ja, super komisch, ich weiß)
davor noch paar andere EGL abgelehnt
Formell:
Bestimmtheit ok
Zuständigkeit ok
Verfahren ok
Materiell:
insgesamt Beeinträchtigungen größtenteils abgelehnt durch die ganzen Handlungen die der Asta gemacht hat, obwohl es mir widerstrebt hat
Eigentlich war ja ziemlich eindeutig dass die ihre Aufgaben überschritten haben, aber ich hatte im Kopf, dass das JPA immer eine Klageschrift oder Ähnliches möchte und hab dann mit schlechter Argumentation gesagt es liege keine Wiederholungsgefahr vor.
Androhung deshalb auch rechtswidrig. EGL hatte ich dafür aber VwVG genannt, aber da gibts noch was spezielles oder? Hatte keine Zeit mehr.
ZMKT: 101 Abs. 2, Wiedereinsetzung zur Vorsicht, Eilrechtsschutz nicht geboten
Ja und dann die Begründungsschrift für die Klage....
16.11.2021, 20:38
Wieso Leistungsklage? Wollte die Studierendenschaft nicht gegen den „Bescheid“ vorgehen und damit auch der Androhung und einer etwaigen Festsetzung entgehen?
Hab den „Bescheid“ als VA behandelt und eine Anfechtungsklage geprüft.
Mist, keine Ahnung.
Hab den „Bescheid“ als VA behandelt und eine Anfechtungsklage geprüft.
Mist, keine Ahnung.
16.11.2021, 20:40
Also das VG Frankfurt Urteil war schon ziemlich die Vorlage. Frage mich nur ob sich auswirkt, dass in NRW kein Verweis auf Ordnungsgeld in 53 VI ivm 76 II HG NRW ist…
16.11.2021, 20:52
(16.11.2021, 20:38)Gast schrieb: Wieso Leistungsklage? Wollte die Studierendenschaft nicht gegen den „Bescheid“ vorgehen und damit auch der Androhung und einer etwaigen Festsetzung entgehen?
Hab den „Bescheid“ als VA behandelt und eine Anfechtungsklage geprüft.
Mist, keine Ahnung.
Ich glaube auch AK ist richtig. Wie ich schon sagte, ich glaube meine Lösung ist grundlegend Schrott.


16.11.2021, 21:43
Zulässigkeit (+), kein Organstreit weil zwei Körperschafren, Klagenfrist wegen Fax iO
Begründetheit
53 VI ivm 76 II HG
1000000 Verstöße, linke Vögel
Alles beanstandet
Wiederholungsgefahr Doppel (+)
Bestimmtheit Auge zugedrückt
Vollstreckung muss dann doch auch gehen,
Vgl 78 VwVG, 172 Vwgo - wäre mies wenn das in NRW ggü Hessen nicht ginge
Dann mandatenschreiben mit Klagerücknahme und Rat an die Bommel sich auf die Aufgaben zu konzentrieren wegen denen die gewählt wurden
Begründetheit
53 VI ivm 76 II HG
1000000 Verstöße, linke Vögel
Alles beanstandet
Wiederholungsgefahr Doppel (+)
Bestimmtheit Auge zugedrückt
Vollstreckung muss dann doch auch gehen,
Vgl 78 VwVG, 172 Vwgo - wäre mies wenn das in NRW ggü Hessen nicht ginge
Dann mandatenschreiben mit Klagerücknahme und Rat an die Bommel sich auf die Aufgaben zu konzentrieren wegen denen die gewählt wurden
16.11.2021, 22:13
(16.11.2021, 21:43)LarsRicken96 schrieb: Zulässigkeit (+), kein Organstreit weil zwei Körperschafren, Klagenfrist wegen Fax iO
Begründetheit
53 VI ivm 76 II HG
1000000 Verstöße, linke Vögel
Alles beanstandet
Wiederholungsgefahr Doppel (+)
Bestimmtheit Auge zugedrückt
Vollstreckung muss dann doch auch gehen,
Vgl 78 VwVG, 172 Vwgo - wäre mies wenn das in NRW ggü Hessen nicht ginge
Dann mandatenschreiben mit Klagerücknahme und Rat an die Bommel sich auf die Aufgaben zu konzentrieren wegen denen die gewählt wurden

16.11.2021, 22:20
Hat noch jemand 53 VI nicht gesehen? ? So ärgerlich!