11.11.2021, 17:17
A. BMW
I. Eingehungsbetrug des A durch K zu Lasten BMW, §§ 263, 25 I Alt. 2 StGB (+), da A wusste, dass er nicht zahlen kann.
1. Täuschung durch Benutzung K als Werkzeug, § 25 I Alt. 2 StGB
K kein Vorsatz bzgl. der finanziellen Situation des A, dachte nur, dass es um Schufa geht
2. Verfügung Auto
II. Kein Betrug wegen Absicht, das Auto zu verkloppen, da Vorsatz wohl erst später gefasst
III. Urkundenfälschung, je nachdem wer die Urkunde hergestellt und/oder verwendet hat. Weiß ich nicht mehr, habe ich nicht geprüft wegen Zeit
IV. Unterschlagung, § 246 StGB durch Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte
Hier: Entweder Mittäterschaft mit B, § 25 II StGB dann gemeinsamer Tatplan erforderlich. Dürfte ja eine Wertungsfrage sein, gewohnte Abgrenzung
V. Wenn Mittäterschaft (-), dann Hehlerei durch B, § 259 StGB, durch Verkaufen des Autos, da Auto durch einen Betrug erlangt wurde.
B. Audi
I. § 263, 22, 23 StGB
Vertragschluss gescheitert
Kein Rücktritt möglich
II. § 267 StGB
Problem: Urkunde als Scan auf PC
Beweisproblem: Keine Gefahr in Verzug hinsichtlich der Anordnung, vergangene Postdaten zu catchen, nur hinsichtlich des Folgetages
Fernwirkung (-), sind nicht in den USA
Bei der Durchsuchung habe ich keine Probleme gesehen.
I. Eingehungsbetrug des A durch K zu Lasten BMW, §§ 263, 25 I Alt. 2 StGB (+), da A wusste, dass er nicht zahlen kann.
1. Täuschung durch Benutzung K als Werkzeug, § 25 I Alt. 2 StGB
K kein Vorsatz bzgl. der finanziellen Situation des A, dachte nur, dass es um Schufa geht
2. Verfügung Auto
II. Kein Betrug wegen Absicht, das Auto zu verkloppen, da Vorsatz wohl erst später gefasst
III. Urkundenfälschung, je nachdem wer die Urkunde hergestellt und/oder verwendet hat. Weiß ich nicht mehr, habe ich nicht geprüft wegen Zeit
IV. Unterschlagung, § 246 StGB durch Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte
Hier: Entweder Mittäterschaft mit B, § 25 II StGB dann gemeinsamer Tatplan erforderlich. Dürfte ja eine Wertungsfrage sein, gewohnte Abgrenzung
V. Wenn Mittäterschaft (-), dann Hehlerei durch B, § 259 StGB, durch Verkaufen des Autos, da Auto durch einen Betrug erlangt wurde.
B. Audi
I. § 263, 22, 23 StGB
Vertragschluss gescheitert
Kein Rücktritt möglich
II. § 267 StGB
Problem: Urkunde als Scan auf PC
Beweisproblem: Keine Gefahr in Verzug hinsichtlich der Anordnung, vergangene Postdaten zu catchen, nur hinsichtlich des Folgetages
Fernwirkung (-), sind nicht in den USA
Bei der Durchsuchung habe ich keine Probleme gesehen.
11.11.2021, 17:28
Also um noch mal was neues in die Runde zu schmeißen: ich habe mittelbare Täterschaft geprüft, weil m.E. der C vorsatzlos war bezüglich des Schadens.

11.11.2021, 17:28
klingt ja übel, rennfahrerklausur wieder?
11.11.2021, 17:34
(11.11.2021, 17:28)Steffi 84 schrieb: Also um noch mal was neues in die Runde zu schmeißen: ich habe mittelbare Täterschaft geprüft, weil m.E. der C vorsatzlos war bezüglich des Schadens.
Wäre rein materiell rechtlich wahrscheinlich auch der bessere Weg gewesen, aber dadurch, dass das alles so dubios war, C zumindest wusste, dass A die Gehaltsnachweise gefälscht hat und auch wusste, dass er Vermögenslos ist und daher die Gehaltsnachweise fälschen musste, um an den BMW zu kommen, konnte man mE nicht mehr von vorsatzlosem Handeln sprechen, dann müsste er doch schon recht naiv gewesen sein, das wollte ich ihm nicht geben :d
11.11.2021, 17:36
11.11.2021, 17:43
Der C, also derjenige, der den Leasingvertrag für den BMW X2 abgeschlossen hat, war nicht zu prüfen. Nur den Arndt und den Haushe oder wie er hieß…
11.11.2021, 17:45
11.11.2021, 17:45
(11.11.2021, 17:43)HessenExamenNovember schrieb: Der C, also derjenige, der den Leasingvertrag für den BMW X2 abgeschlossen hat, war nicht zu prüfen. Nur den Arndt und den Haushe oder wie er hieß…
Das ist richtig, aber man musste zumindest auf seine Tathandlungen und seine subjektive Seite eingehen, weil A eben nicht alle TB Merkmale selbst erfüllt hat, daher entweder 25 II oder 25 I alt. 2
11.11.2021, 17:46
Tatkomplex: BMW
1. Betrug in mittelbarer Täterschaft gegenüber BMW Leasing GmbH
Problem: Durchsuchung nur 1 Zeuge
2. Betrug gegenüber C
3. Urkundenfälschung
Tatkomplex: Verkauf
1. Betrug nach 263
kein gutgläubiger Erwerb wegen fehlendem Fahrzeugbrief
2. Unterschlagung
subsidiär
Tatkomplex: Audi
1. versuchter Betrug gegenüber Audi Leasing GmbH
Problem: fehlende richterliche Bestätigung nach 3 Tagen 99,100 StPO
2. Urkundenfälschung
1. Betrug in mittelbarer Täterschaft gegenüber BMW Leasing GmbH
Problem: Durchsuchung nur 1 Zeuge
2. Betrug gegenüber C
3. Urkundenfälschung
Tatkomplex: Verkauf
1. Betrug nach 263
kein gutgläubiger Erwerb wegen fehlendem Fahrzeugbrief
2. Unterschlagung
subsidiär
Tatkomplex: Audi
1. versuchter Betrug gegenüber Audi Leasing GmbH
Problem: fehlende richterliche Bestätigung nach 3 Tagen 99,100 StPO
2. Urkundenfälschung