11.11.2021, 16:17
Zur Aufmunterung:
Macht euch nicht so Sorgen, wenn die Anklageschrift vollkommen unbrauchbar wegen Zeitmangels ist. Bei mir habe ich alles nur noch abgekürzt in der Anklage damals und das Konkretum dürfte vollkommen unbrauchbar gewesen sein. Im Abstraktum habe ich Delikte vergessen, bei denen ich im A-Gutachten den hinreichenden Tatverdacht bejaht habe. Ich hatte auch kein B-Gutachten, da ich es nicht mehr geschaffte habe.
Ich war nach der Klausur sicher, dass es max. 2 Punkte werden. Hatte dann aber doch noch wegen meines starken A-Gutachtens (Aussage Korrektor, habe mir die Klausuren angefordert) 7 Punkte. Es hängt sicherlich auch vom Korrektor ab. Aber man fällt nicht zwingend durch, wenn man nicht fertig wird.
Macht euch nicht so Sorgen, wenn die Anklageschrift vollkommen unbrauchbar wegen Zeitmangels ist. Bei mir habe ich alles nur noch abgekürzt in der Anklage damals und das Konkretum dürfte vollkommen unbrauchbar gewesen sein. Im Abstraktum habe ich Delikte vergessen, bei denen ich im A-Gutachten den hinreichenden Tatverdacht bejaht habe. Ich hatte auch kein B-Gutachten, da ich es nicht mehr geschaffte habe.
Ich war nach der Klausur sicher, dass es max. 2 Punkte werden. Hatte dann aber doch noch wegen meines starken A-Gutachtens (Aussage Korrektor, habe mir die Klausuren angefordert) 7 Punkte. Es hängt sicherlich auch vom Korrektor ab. Aber man fällt nicht zwingend durch, wenn man nicht fertig wird.
11.11.2021, 16:19
(11.11.2021, 16:17)Gast NRW schrieb: Zur Aufmunterung:
Macht euch nicht so Sorgen, wenn die Anklageschrift vollkommen unbrauchbar wegen Zeitmangels ist. Bei mir habe ich alles nur noch abgekürzt in der Anklage damals und das Konkretum dürfte vollkommen unbrauchbar gewesen sein. Im Abstraktum habe ich Delikte vergessen, bei denen ich im A-Gutachten den hinreichenden Tatverdacht bejaht habe. Ich hatte auch kein B-Gutachten, da ich es nicht mehr geschaffte habe.
Ich war nach der Klausur sicher, dass es max. 2 Punkte werden. Hatte dann aber doch noch wegen meines starken A-Gutachtens (Aussage Korrektor, habe mir die Klausuren angefordert) 7 Punkte. Es hängt sicherlich auch vom Korrektor ab. Aber man fällt nicht zwingend durch, wenn man nicht fertig wird.
Danke.. Bei mir ist es genau anders herum, Anklageschrift sollte passen, aber mat. GA ist dünn :(
11.11.2021, 16:25
(11.11.2021, 16:17)Gast NRW schrieb: Zur Aufmunterung:
Macht euch nicht so Sorgen, wenn die Anklageschrift vollkommen unbrauchbar wegen Zeitmangels ist. Bei mir habe ich alles nur noch abgekürzt in der Anklage damals und das Konkretum dürfte vollkommen unbrauchbar gewesen sein. Im Abstraktum habe ich Delikte vergessen, bei denen ich im A-Gutachten den hinreichenden Tatverdacht bejaht habe. Ich hatte auch kein B-Gutachten, da ich es nicht mehr geschaffte habe.
Ich war nach der Klausur sicher, dass es max. 2 Punkte werden. Hatte dann aber doch noch wegen meines starken A-Gutachtens (Aussage Korrektor, habe mir die Klausuren angefordert) 7 Punkte. Es hängt sicherlich auch vom Korrektor ab. Aber man fällt nicht zwingend durch, wenn man nicht fertig wird.
Das ist wirklich sehr nett! Abstraktum sollte nach meinem Gutachten und die Anklage formal auch passen, aber beim Konkretum habe ich teilweise auf Seiten des Sachverhalts verweisen müssen :D Zum Umfang: Materiell rechtliches Gutachten 22 Seite, Prozessuale Gutachten 1 Seite, Anklageschrift 3 Seiten. Dann müsste das Gutachten in deinem geschilderten Fall aber stark sein. Und das bezweifle ich wie gesagt, weil kaum Zeit blieb, die einzelnen Komplexe umfangreich zu prüfen. Bei dieser Verteilung müsste eigentlich eine 70/80 zu 30/20 Bewertung angelegt werden, alles andere würde jeglicher Grundlage entbehren. Echt ärgerlich, weil die S1 Klausur bei mir im ref immer sehr gut lief...
11.11.2021, 16:36
will mal jemand seine materielle Lösung präsentieren? will wissen wie viel noch zu retten ist.

11.11.2021, 16:55
11.11.2021, 16:56
(11.11.2021, 16:25)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 16:17)Gast NRW schrieb: Zur Aufmunterung:
Macht euch nicht so Sorgen, wenn die Anklageschrift vollkommen unbrauchbar wegen Zeitmangels ist. Bei mir habe ich alles nur noch abgekürzt in der Anklage damals und das Konkretum dürfte vollkommen unbrauchbar gewesen sein. Im Abstraktum habe ich Delikte vergessen, bei denen ich im A-Gutachten den hinreichenden Tatverdacht bejaht habe. Ich hatte auch kein B-Gutachten, da ich es nicht mehr geschaffte habe.
Ich war nach der Klausur sicher, dass es max. 2 Punkte werden. Hatte dann aber doch noch wegen meines starken A-Gutachtens (Aussage Korrektor, habe mir die Klausuren angefordert) 7 Punkte. Es hängt sicherlich auch vom Korrektor ab. Aber man fällt nicht zwingend durch, wenn man nicht fertig wird.
Das ist wirklich sehr nett! Abstraktum sollte nach meinem Gutachten und die Anklage formal auch passen, aber beim Konkretum habe ich teilweise auf Seiten des Sachverhalts verweisen müssen :D Zum Umfang: Materiell rechtliches Gutachten 22 Seite, Prozessuale Gutachten 1 Seite, Anklageschrift 3 Seiten. Dann müsste das Gutachten in deinem geschilderten Fall aber stark sein. Und das bezweifle ich wie gesagt, weil kaum Zeit blieb, die einzelnen Komplexe umfangreich zu prüfen. Bei dieser Verteilung müsste eigentlich eine 70/80 zu 30/20 Bewertung angelegt werden, alles andere würde jeglicher Grundlage entbehren. Echt ärgerlich, weil die S1 Klausur bei mir im ref immer sehr gut lief...
Ich ärgere mich auch..ich habe so auf S1 gesetzt, weil Revision echt nicht so meins ist. -.-
11.11.2021, 16:56
(11.11.2021, 16:36)Lars die Ente schrieb: will mal jemand seine materielle Lösung präsentieren? will wissen wie viel noch zu retten ist.
War ne absolute Horrorklausur. Habe im A-Gutachten am Ende wichtige Delikte im Urteilsstil ohne Begründung bejaht. Anklage ist richtig schlecht.
1. Tatkomplex (BMW)
Urkundenfälschung in Alleintäterschaft bejaht
Urkundengebrauch in Mittäterschaft bejaht
Betrug in Mittäterschaft bejaht (als Schaden Eingehungsschaden)
Betrug zu Lasten des Constantinou abgelehnt weil er am Anfang ja noch gezahlt hat, daraus habe ich geschlossen dass er diesen nicht betrügen wollte
Alles mit dem Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit
2. Tatkomplex (Audi)
Versuch Betrug bejaht
Urkundenfälschung und gebrauch bejaht
Gewerbsmäßigkeit
3. Tatkomplex (Verkauf)
Geldwäsche abgelehnt wegen 261 Abs. 7 weil nicht bewiesen werden kann, dass Herkunft verschleiert
246 StGB bejaht
Postbeschlagnahme und Durchsuchung beide als rechtmäßig angesehen mit kurzen und schlechten Begründungen, Fernwirkung aber trotzdem schon davor angesprochen und abgelehnt
11.11.2021, 17:03
(11.11.2021, 16:36)Lars die Ente schrieb: will mal jemand seine materielle Lösung präsentieren? will wissen wie viel noch zu retten ist.
Ich kann es mal grob darstellen, das negative Gefühl muss ja raus :D
1. Tatkomplex (Abschluss Leasingvertrag mit BMW Leasing GmbH)
A) 267 I Var. 3, 25 II (durch Gebrauchen der verfälschten Gehaltsnachweis), im Fischer stand dazu, dass bloße Ausdrucke Fotokopien gleich stehen und daher keine Urkunde darstellen, aber Gebrauchen durch verfälschte Urkunde möglich wäre; da A diese nicht selbst, sondern durch den C vorgelegt wurde 25 II, C wusste und wollte das genauso wie A) - > Nachweis durch Aussage des gesondert verfolgten C plus Augenschein der Nachweise
B) 263 I, 25 II (fasse mich mal hier etwas kürzer, da sonst zu umfangreich: Habe eine Täuschung des A und C gegenüber dem Mitarbeiter des Autohauses (Zeuge Schäfer) und dadurch ein Irrtum bei ihm angenommen, da es für die Weiterleitung des Antrags erforderlich war, dass Gehaltsnachweise vorliegen und der Kunde Zahlungsfähig ist, darüber wurde er getäuscht, Vermögensverfügung unmittelbar durch Schäfer, da Übergabe des PKW, stand im Lager des Autohauses Kunze, die wiederum durch den Auftrag auf Auslieferung des PKW an LN im Lager der BMW GmbH stand, die schlussendlich geschädigte ist. Schaden habe ich angenommen mit der Argumentation, dass der a niemals vorhatte, die Raten über einen Zeitraum von 24 Monaten bedienen zu wollen und können (ALG II Bezug und Höhe der monatlichen Raten); da A und C zusammmengewirkt haben, habe ich das auch über 25 II gelöst.
C) 242 mangels Gewahrsamsbruch abgelehnt
D) 246 I mangels Manifestation der Zugeignungsabsicht abgelehnt
E) 266 Mangels Vermögensbetreuungspflicht abgelehnt.
2. Komplex - Verkauf des Autos
A) 259 I durch H (Absatz) - > Nachweis durch Email, (P) Ordnungsgemäße Durchsuchung plus, Sicherstellung der emails über 110 II ivm 98 II StPO da A anwesend war und keinen Widerspruch erhoben hat.
B) 257 abgelehnt, da er die Beute der vortat nicht sichern wollte.
A) 257,26 abgelehnt, weil A Täter der Vortat war
B) 246 mit gleicher Begründung wie oben ablehnt (was glaube ich nicht richtig ist, aber Zeitmangel.
3. Komplex - versuchter Vertragsabschluss mit Audi GmbH
267 I Var. 3 und 263 I, II, 22,23 angeprüft, aber wegen Beweisverwertungsvebot und Fernwirkung abgelehnt, sodass keine Beweismittel mehr da waren (Annahme von Verzug war willkürlich, weil Bereitschaftsdienst vorhanden, daher Verstoß gegen 99, 100 StPO, tiefgreifende Grundrechtseingreif führt zu Verwertungsverbot und dann müsste ich die Fernwirkung auf die Aussage der Zeuge Spatz (Mitarbeiterin Audi) erstrecken, weil keine Zeit mehr.

11.11.2021, 17:11
(11.11.2021, 16:56)GrumpyCat schrieb:Gewerbsmäßigkeit war in Hessen zumindest laut Bearbeitervermerk ausgeschlossen, habe das Rb des Vermögensverlustes großen Ausmaßes noch kurz angeprüft und dann abgelehnt jeweils.(11.11.2021, 16:36)Lars die Ente schrieb: will mal jemand seine materielle Lösung präsentieren? will wissen wie viel noch zu retten ist.
War ne absolute Horrorklausur. Habe im A-Gutachten am Ende wichtige Delikte im Urteilsstil ohne Begründung bejaht. Anklage ist richtig schlecht.
1. Tatkomplex (BMW)
Urkundenfälschung in Alleintäterschaft bejaht
Urkundengebrauch in Mittäterschaft bejaht
Betrug in Mittäterschaft bejaht (als Schaden Eingehungsschaden)
Betrug zu Lasten des Constantinou abgelehnt weil er am Anfang ja noch gezahlt hat, daraus habe ich geschlossen dass er diesen nicht betrügen wollte
Alles mit dem Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit
2. Tatkomplex (Audi)
Versuch Betrug bejaht
Urkundenfälschung und gebrauch bejaht
Gewerbsmäßigkeit
3. Tatkomplex (Verkauf)
Geldwäsche abgelehnt wegen 261 Abs. 7 weil nicht bewiesen werden kann, dass Herkunft verschleiert
246 StGB bejaht
Postbeschlagnahme und Durchsuchung beide als rechtmäßig angesehen mit kurzen und schlechten Begründungen, Fernwirkung aber trotzdem schon davor angesprochen und abgelehnt
11.11.2021, 17:14
(11.11.2021, 17:11)Hess91 schrieb:(11.11.2021, 16:56)GrumpyCat schrieb:Gewerbsmäßigkeit war in Hessen zumindest laut Bearbeitervermerk ausgeschlossen, habe das Rb des Vermögensverlustes großen Ausmaßes noch kurz angeprüft und dann abgelehnt jeweils.(11.11.2021, 16:36)Lars die Ente schrieb: will mal jemand seine materielle Lösung präsentieren? will wissen wie viel noch zu retten ist.
War ne absolute Horrorklausur. Habe im A-Gutachten am Ende wichtige Delikte im Urteilsstil ohne Begründung bejaht. Anklage ist richtig schlecht.
1. Tatkomplex (BMW)
Urkundenfälschung in Alleintäterschaft bejaht
Urkundengebrauch in Mittäterschaft bejaht
Betrug in Mittäterschaft bejaht (als Schaden Eingehungsschaden)
Betrug zu Lasten des Constantinou abgelehnt weil er am Anfang ja noch gezahlt hat, daraus habe ich geschlossen dass er diesen nicht betrügen wollte
Alles mit dem Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit
2. Tatkomplex (Audi)
Versuch Betrug bejaht
Urkundenfälschung und gebrauch bejaht
Gewerbsmäßigkeit
3. Tatkomplex (Verkauf)
Geldwäsche abgelehnt wegen 261 Abs. 7 weil nicht bewiesen werden kann, dass Herkunft verschleiert
246 StGB bejaht
Postbeschlagnahme und Durchsuchung beide als rechtmäßig angesehen mit kurzen und schlechten Begründungen, Fernwirkung aber trotzdem schon davor angesprochen und abgelehnt
Ok, ich hab in NRW geschrieben und hoffe ich hab den Ausschluss der Gewerbsmäßigkeit nicht übersehen.