09.11.2021, 18:59
So, Leute, jetzt einen Abend verschnaufen…
Dir große Frage: STRAFURTEIL am Freitag???
Dir große Frage: STRAFURTEIL am Freitag???
09.11.2021, 19:04
09.11.2021, 19:05
(09.11.2021, 18:59)Nrwjuhu schrieb: So, Leute, jetzt einen Abend verschnaufen…
Dir große Frage: STRAFURTEIL am Freitag???
Wenn kein Strafurteil kommen sollte, dann wird das JPA noch Anfang des nächsten Jahres verkünden, dass in der S2 Klausur keine Strafurteile mehr zu fertigen sein werden. Wie ich schon vor ein paar Seiten schrieb, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Urteil zu fertigen sein wird, da es in den letzten 10 Jahren nicht einmal vorgekommen ist, dass in einem Jahr kein einziges Urteil lief. Klar könnte das nrwler noch im Dezember treffen, da in Hessen aber dieser Durchgang der letzte ist und wir zusammenschreiben, schmeiß ich einen 10ner in die Runde, dass in Urteil anzufertigen sein wird

09.11.2021, 19:07

09.11.2021, 19:14
(09.11.2021, 19:07)NRW Community schrieb:Same here! Aber ich meine das Fahrzeug war nicht auf die GmbH versichert, sondern auf den Auftraggeber. Zumindest habe ich das Kreuz so in Erinnerung in dem Vertrag. Den Palandt fand ich da auch nicht hilfreich ..rückwirkend betrachtet und angesichts des Urteils
vielleicht war auch ein Maklervertrag vertretbar. soweit ich mich erinnern kann, war es nirgendwo besonders hervorgehoben, dass dem Makler über die Vermittlung noch weitere Verpflichtungen trafen. Im Gegensatz waren zu anderen Prüfungspunkten mehrere Sätze geschrieben.
09.11.2021, 19:23
Ich hab auch einen Maklervertrag geprüft und bei dem zweiten Komplex nur noch drei Sätze hinschreiben können
Lasst uns auf gnädige Korrektoren hoffen


09.11.2021, 19:26
(09.11.2021, 16:37)Gast schrieb:(09.11.2021, 15:38)Hessin4 schrieb:Gern geschehen(08.11.2021, 17:09)Hessin4 schrieb:(07.11.2021, 18:45)Gast schrieb: Kurzer Tipp nur für die Hessen, falls ihr davon noch nichts gehört haben sollt: Nach bisheriger Auswertung der letzten Jahre der AWR Klausur ist es durchaus wahrscheinlich, dass Arbeitsrecht kommen könnte (bisher erst einmal dieses Jahr, was es in den letzten 10 Jahren noch nie gab). Falls Arbeitsrecht in Hessen kommen sollte, dann werden idR die Klausuren aus Bayern aus dem Vorjahr genommen (siehe Juli 2021 fast 1:1 Klausur Juni 2020 Bayern), daher könnte es hilfreich sein, sich die Klausur aus November 2020 aus Bayern diesbezüglich anzuschauen. Falls doch Wirtschaftsrecht kommen sollte, so könnte es aufs UWG oder UrhG hinauslaufen, da das dieses Jahr, im Vergleich zu den letzten Jahren noch gar nicht lief.
Und noch ein kleiner Tipp für die S2 Klausur: In diesem Jahr gab es in Hessen und NRW noch nicht eine einzige Urteilsklausur, daher ist, sofern die JPAs ihre Praxis nicht bald aufgeben sollten, mit einer Urteilsklausur sehr wahrscheinlich zu rechnen.
In diesem Sinne weiterhin viel Erfolg bei den Klausuren
Danke!! Klingt sehr gut mit Bayern :D
Was soll ich sagen? Du hattest recht...Auch wenn ich mich meinem Vorredner anschließen muss, dass es ohne Erlass des TB zeitlich wieder fast unmöglich war, alle Punkte vernünftig und gut anzusprechen trotz Kenntnis der BAG Rechtsprechung. Habe fast 4 Stunden durchgeschrieben und für die Zahlungsansprüche zum Schluss nur noch 30 Minuten Zeit gehabt. Zumindest den Annahmeverzugslohn ab dem 01.04. entgegen der Verfallsfristen im Arbeitsvertrag mit halbwegs fadenscheiniger Argumentation durchgewunken, gleiches mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch. Der Antrag zu 1 hat aufgrund des Umfangs sehr viel Raum eingenommen :D
Mir ist gerade noch eingefallen, dass ich aufgrund des Zeitdrucks statt Parteiwechsel kraft Gesetzes von gesetzlicher Prozessstandschaft gesprochen habe, obwohl ich mit 239 ff zpo argumentiert habe, das gibt definitiv Punktabzug, echt ärgerlich

09.11.2021, 20:34
(09.11.2021, 16:38)Gast schrieb:War der Tatbestand wirklich erlassen? Im Bearbeiterbermerk stand nicht explizit: "Der Tatbestand ist erlassen." Aber es stand auch nicht: "von der ZPO Vorschrift, den TB wegzulassen, ich glaube §313a ZPO, ist keinen Gebrauch zu machen." Oder irre ich mich?(09.11.2021, 16:11)Gasthessen51 schrieb:War erlassen, zumal nur die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen war. Die wollten uns wohl die Rechnung mit 45 III GKG erlassen, welch ein entgegenkommen :D(09.11.2021, 01:05)Steffi84 schrieb:(08.11.2021, 18:37)Hesse schrieb:(08.11.2021, 18:33)Gast schrieb: Und genau deswegen habe ich dann schnell mit ein paar Sätzen die Vekehrssicherungspflicht verneint, ich meine, wer ist auch so blöd und schnappt sich ungefragt ein Fahrrad im Laden und fährt damit dadurch :D Für diese Dummheit musste der Schuldner nicht haften bei mir.
Recht hast du :D darauf wird es hoffentlich nicht ankommen. Im Nachhinein hätte ich es auch abgelehnt
Oh mann, echt hart die Klausuren bislang.
Ein streitender musste heute aber doch auch wieder festgesetzt werden, oder?
Falls ich mich nicht falsch erinnere war der erlassen
Ich habe den TB geschrieben...
09.11.2021, 20:43
(09.11.2021, 20:34)HessenExamenNovember schrieb:(09.11.2021, 16:38)Gast schrieb:War der Tatbestand wirklich erlassen? Im Bearbeiterbermerk stand nicht explizit: "Der Tatbestand ist erlassen." Aber es stand auch nicht: "von der ZPO Vorschrift, den TB wegzulassen, ich glaube §313a ZPO, ist keinen Gebrauch zu machen." Oder irre ich mich?(09.11.2021, 16:11)Gasthessen51 schrieb:War erlassen, zumal nur die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen war. Die wollten uns wohl die Rechnung mit 45 III GKG erlassen, welch ein entgegenkommen :D(09.11.2021, 01:05)Steffi84 schrieb:(08.11.2021, 18:37)Hesse schrieb: Recht hast du :D darauf wird es hoffentlich nicht ankommen. Im Nachhinein hätte ich es auch abgelehnt
Oh mann, echt hart die Klausuren bislang.
Ein streitender musste heute aber doch auch wieder festgesetzt werden, oder?
Falls ich mich nicht falsch erinnere war der erlassen
Ich habe den TB geschrieben...
Das war auf den Streitwertbeschluss der gestrigen Klausur bezogen

09.11.2021, 21:28
(09.11.2021, 18:48)Lars die Ente schrieb:(09.11.2021, 18:12)Gast schrieb: Urteil zum NRW Sachverhalt heute:
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - III ZR 78/10
auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag wäre ich nie gekommen. Dachte es handelt sich um einen Maklervertrag. soweit ich mich erinnere, stand da tatsächlich, dass er das Fahrzeug für Interessenten vorführt und es auch versichert, habe mir dabei aber nichts gedacht, weil es nicht breit getreten wurde wie anderes
Ich hab Maklervertrag abgelehnt und Geschäftsbesorgung mit werkvertraglichen Elementen angenommen mit der Begründung dass der Maklervertrag bei Geschäften greift in denen NUR vermittelt wird. Der vermittelte Vertrag wird dann von dem Auftraggeber selbst geschlossen. Da er hier zwar in Rechnung und im Namen des Auftraggeber Verträge schließt, aber eben doch selbst, lag für mich die Geschäftsbesorgung nahe, aber ich denke, da kann man ggf. auch verschiedenes vertreten.
Aus welcher Anspruchsgrundlage habt ihr die 110 000 Euro geprüft?