10.04.2015, 16:00
Also was RMB angeht, fand ich gestern 232 S.2 ZPO recht eindeutig. Wenn ihr wie ich auch eine Entscheidung des LG zu fertigen hattet, war keine RMB anzugeben.
Heute fand ich erneut sehr umfangreich. Was habt ihr hinsichtlich der angeblichen Abtretung gemacht?
Heute fand ich erneut sehr umfangreich. Was habt ihr hinsichtlich der angeblichen Abtretung gemacht?
10.04.2015, 16:24
10.04.2015, 16:26
Doch, Tatbestand mussten wir auch. Ich denke, dass es irgendwelche anderen Unterschiede gab, die im Detail steckten - alles andere wäre absolut verrückt, weil ich für Hilfsaufrechnung und Hilswiderklage alleine schon irgendwas zwischen 10 bis 15 Seiten geschrieben habe.
10.04.2015, 16:50
Was kam denn bei euch in NRW dran? - Heute war in HH Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall. Suche gerade die Entscheidung. Bin aber bis jetzt noch nicht fündig geworden.
Das war einfach zu viel zu schreiben. Habe die Klage absolut nicht geschafft.
Das war einfach zu viel zu schreiben. Habe die Klage absolut nicht geschafft.
10.04.2015, 19:52
NRW
Wie habt ihr die Gegenansprüche des Bekl zu1 geprüft und reingebracht, ich hatte gar keine Zeit dafür ;(
Und wie habt ihr die Haftung gequotelt, wie fiel eure Beweiswürdigung aus
da ich Klägeranwalt war und es mir so passte habe ich zugunsten meines Mandanten zu 100% zu Null % angenommen... :-/
Wie habt ihr die Gegenansprüche des Bekl zu1 geprüft und reingebracht, ich hatte gar keine Zeit dafür ;(
Und wie habt ihr die Haftung gequotelt, wie fiel eure Beweiswürdigung aus
da ich Klägeranwalt war und es mir so passte habe ich zugunsten meines Mandanten zu 100% zu Null % angenommen... :-/

10.04.2015, 20:11
Wir hatten auch eine RA aus Klägersicht in Nds -> Verkehrsunfall.
Es war jede Menge zu schreiben, bin aber nicht sicher, was genau umstritten war. Habe aus anwaltlicher Vorsicht beweis angeboten. Ansicht habe die Parteien aber meiner Ansicht nach nur um Rechtsansichten gestritten.
Wir müssen zwingend zweischichtig aufbauen. Daher habe ich die Gegenansprüche in der Bekl.-Station geprüft und die Frage, was ich damit mache dann in der ZMK.
Habe eine Klage, begrenzt auf Schmerzensgeld und Feststellungsantrag (Klage gegen Halter, Fahrer und Versicherer).
Zudem anwaltliches Schreiben an Halterin und Fahrer mit Aufrechnung und Aufforderung zur Zahlung von Schmerzensgeld.
SE für Sachschäden habe ich aufgerechnet.
Es war jede Menge zu schreiben, bin aber nicht sicher, was genau umstritten war. Habe aus anwaltlicher Vorsicht beweis angeboten. Ansicht habe die Parteien aber meiner Ansicht nach nur um Rechtsansichten gestritten.
Wir müssen zwingend zweischichtig aufbauen. Daher habe ich die Gegenansprüche in der Bekl.-Station geprüft und die Frage, was ich damit mache dann in der ZMK.
Habe eine Klage, begrenzt auf Schmerzensgeld und Feststellungsantrag (Klage gegen Halter, Fahrer und Versicherer).
Zudem anwaltliches Schreiben an Halterin und Fahrer mit Aufrechnung und Aufforderung zur Zahlung von Schmerzensgeld.
SE für Sachschäden habe ich aufgerechnet.
10.04.2015, 20:13
Ich habe auch 100 zu 0 angenommen. Fände es auch nicht praxisgerecht, bei einer Deckungszusage der RSV den eigenen Anspruch klein zu reden...:)
10.04.2015, 20:22
NRW
also ich habe das Schmerzensgeld nicht mit eingeklagt weil dieses außergerichtlich nicht erstmals eingefordert wurde als einzige Schadensposition...
Falls Gegenseite dieses anerkennen würde, Teil AU oder AU
kann auch falsch sein, aber schien mir korrekt zu sein..
Mein Vorredner wie hast du das mit den Gegenrechten gelöst?
also ich habe das Schmerzensgeld nicht mit eingeklagt weil dieses außergerichtlich nicht erstmals eingefordert wurde als einzige Schadensposition...
Falls Gegenseite dieses anerkennen würde, Teil AU oder AU
kann auch falsch sein, aber schien mir korrekt zu sein..
Mein Vorredner wie hast du das mit den Gegenrechten gelöst?
10.04.2015, 20:25
ich habe 50/50 gemacht. Sah nicht, dass einer der Parteien ein größerer Vorwurf gemacht werden konnte.
Immerhin hat m.A. nach der Sohn des Mandanten den Abstand nicht eingehalten. Denke, dass dies über Anscheinsbeweis geht.
Immerhin hat m.A. nach der Sohn des Mandanten den Abstand nicht eingehalten. Denke, dass dies über Anscheinsbeweis geht.
10.04.2015, 20:28
ich dachte mir aber das der Sohn als Zeuge aussagen kann, dass er genügend Abstand gehalten habe...
Immerhin hat der Vordermann auch eine Vollbremsung hingelegt, was auch nicht ohne ist... naja keine Ahnung :s:(
Immerhin hat der Vordermann auch eine Vollbremsung hingelegt, was auch nicht ohne ist... naja keine Ahnung :s:(