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#211
08.07.2018, 22:26
(08.07.2018, 22:17)Frage schrieb:  Kann das nicht auch einfach mal Zufall sein?

Nein.

(08.07.2018, 22:17)Frage schrieb:  Wo bleibt denn die Unschuldsvermutung?!

???
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A2katb
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#212
09.07.2018, 13:35
Gerade zufällig gelesen und an diesen Thread gedacht:
https://www.juve.de/nachrichten/namenund...-doppel-vb
"So bietet Latham & Watkins wie viele Mitbewerberinnen vielversprechenden Referendaren durchaus schon mal eine Associate-Stelle an, bevor die Note im Zweiten Staatsexamen überhaupt feststeht."

L&A ist jetzt auch nicht gerade die schlechteste Adresse.
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Horst
Unregistered
 
#213
13.07.2018, 20:27
Welche Gehälter sind denn bei Boutiquen zu erwarten, die selbst 2 mal vb plus Doktor verlangen?
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2x Befr
Unregistered
 
#214
14.07.2018, 11:22
Hey Leute,

Ich dachte, hier kann mir jemand verraten, ob das n gutes Angebot ist. Mein Ausbilder der Anwaltsstation und Wahlstation hat mir für Vollzeit (39h/Woche) 3500 € angeboten. Das Team ist nett, ich hab mich wohl gefühlt.

Ist das "gut" oder eher zu wenig? Ich hab keine Ahnung, was bei ner kleinen Kanzlei mit 2 Chefs und dann zweit Angestellten der Kurs ist. Nicht München oder Hamburg, aber LG Stadt.
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Personala
Unregistered
 
#215
14.07.2018, 11:41
(09.07.2018, 13:35)A2katb schrieb:  Gerade zufällig gelesen und an diesen Thread gedacht:
https://www.juve.de/nachrichten/namenund...-doppel-vb
"So bietet Latham & Watkins wie viele Mitbewerberinnen vielversprechenden Referendaren durchaus schon mal eine Associate-Stelle an, bevor die Note im Zweiten Staatsexamen überhaupt feststeht."

L&A ist jetzt auch nicht gerade die schlechteste Adresse.

Nö, behauptet auch keiner. Allerdings setzt auch LW für eine längerfristige Karriere die üblichen Kriterien an. Hier wird dann doch vergessen, dass eine Associate-Stelle keine Verbeamtung ist. Klar machen manche Top-Kanzleien auch mal ein Angebot, wenn nur das Erste Examen vorliegt, dieses gut war und die praktischen Leistungen überzeugend waren. Dann mag man auch über ein etwas schlechteres zweites Examen hinwegsehen.

Wer aber dann mit <7 Punkten ankommt, dem wird dann trotz unbedigter Offer (a) erzählt, dass es überraschenderweise doch keinen Bedarf gibt, (b) deutlich gemacht, dass er nicht wirklich willkommen ist und sich besser zeitnah was anderes suchen soll und/oder © innerhalb der Probezeit gekündigt.

Auf solche Offerten darf sich niemand verlassen.
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Gast
Unregistered
 
#216
15.07.2018, 14:00
(14.07.2018, 11:41)Personala schrieb:  
(09.07.2018, 13:35)A2katb schrieb:  Gerade zufällig gelesen und an diesen Thread gedacht:
https://www.juve.de/nachrichten/namenund...-doppel-vb
"So bietet Latham & Watkins wie viele Mitbewerberinnen vielversprechenden Referendaren durchaus schon mal eine Associate-Stelle an, bevor die Note im Zweiten Staatsexamen überhaupt feststeht."

L&A ist jetzt auch nicht gerade die schlechteste Adresse.

Nö, behauptet auch keiner. Allerdings setzt auch LW für eine längerfristige Karriere die üblichen Kriterien an. Hier wird dann doch vergessen, dass eine Associate-Stelle keine Verbeamtung ist. Klar machen manche Top-Kanzleien auch mal ein Angebot, wenn nur das Erste Examen vorliegt, dieses gut war und die praktischen Leistungen überzeugend waren. Dann mag man auch über ein etwas schlechteres zweites Examen hinwegsehen.

Wer aber dann mit <7 Punkten ankommt, dem wird dann trotz unbedigter Offer (a) erzählt, dass es überraschenderweise doch keinen Bedarf gibt, (b) deutlich gemacht, dass er nicht wirklich willkommen ist und sich besser zeitnah was anderes suchen soll und/oder © innerhalb der Probezeit gekündigt.

Auf solche Offerten darf sich niemand verlassen.

Unbedingte Offerten habe ich im Bekanntenkreis noch nie erlebt. Kenne selbst 3 Leute, die von "ihrer" Großkanzlei angeboten bekommen haben, nach dem Ref dort als Associate einzusteigen, aber zugleich wurde auch angegeben, dass eine bestimmte Note erreicht werden müsse. Bei einem Bekannten hat es dann leider ganz knapp (um 0,2 Punkte) nicht gereicht - sie haben ihn dann aber trotzdem genommen (weil gerade Bedarf war und man dann wohl drüber hinweggesehen hat, weil es recht knapp war und er sich zuvor "bewährt" hatte mit hohem Arbeitseinsatz).
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Gast
Unregistered
 
#217
15.07.2018, 14:05
(14.07.2018, 11:22)2x Befr schrieb:  Hey Leute,

Ich dachte, hier kann mir jemand verraten, ob das n gutes Angebot ist. Mein Ausbilder der Anwaltsstation und Wahlstation hat mir für Vollzeit (39h/Woche) 3500 € angeboten. Das Team ist nett, ich hab mich wohl gefühlt.

Ist das "gut" oder eher zu wenig? Ich hab keine Ahnung, was bei ner kleinen Kanzlei mit 2 Chefs und dann zweit Angestellten der Kurs ist. Nicht München oder Hamburg, aber LG Stadt.

Ob es "gut" ist oder nicht musst du für dich ausmachen. Dem einen reichen netto 1500€, der andere ist erst mit netto 4000€ zufrieden. Es kommt im Wesentlichen drauf an, wie deine Lebensumstände sind und ob du davon (angenehm) leben kannst. Auch dürfte die Miete bei Dir günstiger liegen als zB in München. Wenn es für dich i.O. ist, dann spricht nichts dagegen es anzunehmen; zum Berufseinstieg um Erfahrung zu sammeln sowieso gut. Zumal eine 39-Std-Woche (sofern diese eingehalten wird) echt gut ist und es ja auch nicht heißt, dass du dort bis zur Rente bleiben musst. Für den Einstieg - gerade unter dem Aspekt, dass du dich dort wohl fühlst - würde ich es annehmen. Ich kenne Juristen, die für weniger Gehalt (bei Kanzleien mit mehr Angestellten) deutlich mehr arbeiten.
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Gast
Unregistered
 
#218
15.07.2018, 14:07
(13.07.2018, 20:27)Horst schrieb:  Welche Gehälter sind denn bei Boutiquen zu erwarten, die selbst 2 mal vb plus Doktor verlangen?

Das kommt ganz auf die konkrete Boutique und den Standort an. Bekannt ist mir insgesamt eine Spanne, die von 50.000-85.000€ als Einstiegsgehalt reicht.
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Horst
Unregistered
 
#219
15.07.2018, 14:52
(15.07.2018, 14:07)Gast schrieb:  
(13.07.2018, 20:27)Horst schrieb:  Welche Gehälter sind denn bei Boutiquen zu erwarten, die selbst 2 mal vb plus Doktor verlangen?

Das kommt ganz auf die konkrete Boutique und den Standort an. Bekannt ist mir insgesamt eine Spanne, die von 50.000-85.000€ als Einstiegsgehalt reicht.

Du meinst also, die eigene Qualifikation bestimmt nicht den "Preis"? Immerhin muss sich jeder Arbeitgeber im Kampf um die besten Köpfe ja mit den Großkanzleien messen lassen, die 120 T zahlen...da finde ich 50 T doch sehr wenig
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Gast
Unregistered
 
#220
15.07.2018, 15:52
(15.07.2018, 14:52)Horst schrieb:  
(15.07.2018, 14:07)Gast schrieb:  
(13.07.2018, 20:27)Horst schrieb:  Welche Gehälter sind denn bei Boutiquen zu erwarten, die selbst 2 mal vb plus Doktor verlangen?

Das kommt ganz auf die konkrete Boutique und den Standort an. Bekannt ist mir insgesamt eine Spanne, die von 50.000-85.000€ als Einstiegsgehalt reicht.

Du meinst also, die eigene Qualifikation bestimmt nicht den "Preis"? Immerhin muss sich jeder Arbeitgeber im Kampf um die besten Köpfe ja mit den Großkanzleien messen lassen, die 120 T zahlen...da finde ich 50 T doch sehr wenig

Von dem Gedanken solltest du dich definitiv und auch schnellstmöglich lösen. Die eigene Qualifikation bestimmt nur den Preis, wenn ein Arbeitgeber eine Spanne bereit hält (z.B. Großkanzlei sagt an sich 100.000€, aber mit Dr/LL.M. dann 5.000€ mehr).

Boutiquen werben damit, angenehmere Arbeitszeiten als die GK zu haben, realistischere Möglichkeiten auf eine Partnerschaft, eine erhöhte Spezialisierung, oftmals keine billable hours etc. Du kannst aber nicht erwarten, dass sie dir ein GK-Gehalt zahlen (können) - dafür ist es einfach keine GK und wenn du ein sechstelliges Einstiegs-GK-Gehalt willst, musst du zu einer GK gehen. ;)

Auch hier gibt es bei den GK aber deutliche Unterschiede. So zahlen einige GK 95.000€ und andere - selben Anforderungen an die Bewerber - zB 125.000€ Einstiegsgehalt. Wenn GK A Berufseinsteigern 100.000€ zahlt kannst du ja auch nicht hingehen und sagen, dass GK B aber 110.000€ zahlt - tja, dann wirst du zu GK B gehen müssen.
Das sind nunmal die Vorgaben des Arbeitgebers und zu argumentieren du möchtest auch - außerhalb des GK-Bereichs - ein GK-Einstiegsgehalt ist einfach absolut nicht realistisch.

Genauso gut steht es dir ja zB frei dich selbständig zu machen oder - sofern zu zB sehr heimatverbunden in einem Dorf/Kleinstadt bist - dort als Anwalt zu arbeiten: dort wirst du ja wohl sicher auch nicht erwarten, dass dir Einstiegsgehälter wie sie dir eine GK bieten gezahlt werden. ;) Qualifikation hin oder her: sie öffnet dir erstmal nur die Möglichkeit für bestimmte Arbeitgeber attraktiv zu sein - dennoch bringst du jedem Arbeitgeber erstmal (wirtschaftlich betrachtet) nicht viel, da du als Berufseinsteiger nunmal völlig am Anfang stehst und insoweit noch keinen großartigen Umsatz generieren kannst, als dass das Gehalt was dir gezahlt wird von dir überhaupt in der Anfangszeit erwirtschaftet wird (GK können es sich halt leisten und es zahlt sich dann über die Dauer aufgrund ihrer Stundensätze/Mandate aus...du arbeitest dafür ja auch nicht gerade wenig an Arbeitsstunden/billable hours).
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