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Klausuren September 2021
GastB
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#421
25.09.2021, 13:43
(25.09.2021, 11:58)Berlin287 schrieb:  
(25.09.2021, 11:45)Gast! schrieb:  Kann denn § 222 StGB richtig sein? Also fahrlässige Mittäterschaft? erscheint mir komisch, da der Tatplan ja ausdrücklich darauf gerichtet war, erhebliche Schäden bei Nguyen zu vermeiden ...  Fragezeichen


Mittäterschaft spielt bei FL natürlich keine Rolle, da hast Recht.
Bei FL ist m.E. der Anknüpfungspunkt der Vorgang zuvor: Ins Haus locken unter Vorwand, die Folgen sind ja objektiv voraussehbar.
Hhm also doch möglich?  Skeptical
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GastB
Junior Member
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#422
25.09.2021, 13:44
(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:  
(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb:  Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkannt Frown aber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat Wütend
223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
dh 222 war richtig.

man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)

Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen Disappointed
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RevGast
Unregistered
 
#423
25.09.2021, 16:17
(25.09.2021, 13:44)GastB schrieb:  
(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:  
(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb:  Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkannt Frown aber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat Wütend
223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
dh 222 war richtig.

man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)

Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen Disappointed

Davon gehe ich aus. Es gab in dieser Klausur doch auch viele prozessuale bzw. verfahrensrechtliche Probleme. Das kann doch nicht an einer knappen Sachrüge scheitern! :)

Nur noch zwei Klausuren, wir schaffen das!  Power
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GastB
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#424
25.09.2021, 20:06
(25.09.2021, 16:17)RevGast schrieb:  
(25.09.2021, 13:44)GastB schrieb:  
(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:  
(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb:  Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkannt Frown aber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat Wütend
223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
dh 222 war richtig.

man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)

Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen Disappointed

Davon gehe ich aus. Es gab in dieser Klausur doch auch viele prozessuale bzw. verfahrensrechtliche Probleme. Das kann doch nicht an einer knappen Sachrüge scheitern! :)

Nur noch zwei Klausuren, wir schaffen das!  Power

Ich hoffe es sehr Smile Power
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rip strafrecht
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Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#425
27.09.2021, 14:44
fuck ey.. vergessen vor der zulässigkeit in den e-gründen 87,II, III, 101 II den satz für den einzelrichter aufzuschreiben... 
hab das noch skizziert...
ist nicht mega schlimm sowas oder
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Gast
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#426
27.09.2021, 15:03
(27.09.2021, 14:44)rip strafrecht schrieb:  fuck ey.. vergessen vor der zulässigkeit in den e-gründen 87,II, III, 101 II den satz für den einzelrichter aufzuschreiben... 
hab das noch skizziert...
ist nicht mega schlimm sowas oder

glaube nicht, dass es schlimm ist. ist nur schade, weils direkt der erste eindruck im rahmen der entscheidungsgründe ist. wenn du danach glänzt sollte es deine note aber nicht großartig beeinflussen :)
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Gast Berlin
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#427
27.09.2021, 15:16
Das ist wohl im Wesentlichen unsere Klausur: VG Berlin, Urteil vom 15. Januar 2021 – 4 K 160/20 –, juris
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Gast
Unregistered
 
#428
27.09.2021, 15:21
War nicht bei uns die 2-wöchige Wiedereinsetzungsfrist schon abgelaufen am 5.?
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Gast
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#429
27.09.2021, 15:22
Fuck, ich hatte die richtige Tendenz aber doch ein bescheidungsurteil gemacht ???
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Gast
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#430
27.09.2021, 15:22
(27.09.2021, 15:21)Gast schrieb:  War nicht bei uns die 2-wöchige Wiedereinsetzungsfrist schon abgelaufen am 5.?

Ostermontag
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