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Probezeit Justiz: woran wird man gemessen?
Berufsanfänger
Unregistered
 
#1
05.09.2021, 10:26
Hallo,

Werde vermutlich bald in Bayern bei der Justiz (vermutlich StA) einsteigen. Mich würde mal interessieren, wie es generell so mit der 3 jährigen Probezeit läuft. Worauf wird da geachtet? Sind es nur die Erledigungszahlen auf die geschaut wird? Oder fliegt man auch schon, wenn man viele Beschwerden bekommt oder sonst irgendwelche "Fauxpas" oder andere Fehler fabriziert? Und was wären da für Beispiele, die wirklich dazu führen, dass man die Probezeit nicht besteht?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
05.09.2021, 11:33
Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.
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Gast
Unregistered
 
#3
05.09.2021, 12:19
Kommen solche Entfernungen denn häufig vor? Hatte bisher eher den Eindruck, dass die Probezeit eher von den Assessoren ausgehen beendet wird.
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Gast
Unregistered
 
#4
05.09.2021, 12:21
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.

Was heißt anpassen? Muss man beliebt werden oder darf man nur nicht anecken und den Besserwisser heraus hängen lassen?
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Gast
Unregistered
 
#5
05.09.2021, 12:29
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen
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Gast
Unregistered
 
#6
05.09.2021, 13:13
(05.09.2021, 12:21)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.

Was heißt anpassen? Muss man beliebt werden oder darf man nur nicht anecken und den Besserwisser heraus hängen lassen?

Du darfst nicht ausscheren. Die nächsten 30 Jahre bedeuten Duckmäusertum.
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Gast
Unregistered
 
#7
05.09.2021, 13:15
ich stelle es mir so vor:

fachlich konstante steigerung, sodass kleiere fehler innerhalb der ersten wochen und monate verschwinden

keine böcke schießen

gutes klima mit geschäftsstelle und kollegen

dezernat wird mit der zeit geschafft (oder falls abgesoffen zumindest nicht schlimmer)

fragen werden immer weniger

das wäre mein eigener anspruch an meine arbeit
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Gast
Unregistered
 
#8
05.09.2021, 13:53
(05.09.2021, 12:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen
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Auch Bln
Unregistered
 
#9
05.09.2021, 14:24
Das Beurteilungswesen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland leicht. Dennoch ist Grundlage stets das DRiG, welches fachliche und persönliche Eignung von Richter:innen verlangt.
An der fachlichen Eignung kann es mangeln, wenn die Rechtskenntnisse unzureichend sind (das setzt aber wirklich grobe Schnitzer auch nach einer angemessenen Einarbeitungszeit voraus) oder wenn diese nicht sach- bzw. fallbezogen angemessen umgesetzt werden können (z.B. Erledigungszahlen dauerhaft deutlich schlechter als in der Vergleichsgruppe, Überschreiten von Fristen, mangelnde Beschleunigung bzw. Prioritisierung).
An der persönlichen Eignung kann es mangeln, wenn der Umgang mit den Verfahrensbeteiligten und/oder dem nachgeordneten Dienst inakzeptabel ist. Damit ist nicht gemeint,  dass in Einzelfällen die Balance zwischen richterlicher Autorität und Verständlichkeit bzw. Fähigkeit zur Streitschlichtung schwierig zu finden sein kann. Sondern vor allem,  wenn Richter:innen entweder überhaupt keine Durchsetzungsstärke haben oder wenn sie selbige mit Despotismus verwechseln.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass aber bei Schwierigkeiten  zunächst das Gespräch gesucht und bei mangelnder Besserung dann zunächst das Eigenentlassungsgesuch angestrebt wird. Echte dienstherrenseitige Entlassungen  sind selten und  betreffen idR Einzelfälle von gravierendem Fehlverhalten (z.B. den stalkenden StA oder die Richterin, die die Straf(!)Verfahrensakten beim btm-abhängigen Partner bunkert).
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.089
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
05.09.2021, 15:35
So ist es. Ihr habt zwei Examina, die Probezeit ist kein drittes. Es geht nur darum, vor der Lebenszeiternennung möglichst doch noch zu merken, ob man jemanden eingestellt hat, der fachlich oder charakterlich gar nicht geht. Man fliegt also nur, wenn man dauernd gröbste Fehler macht und unbelehrbar ist, einem erkennbar alles egal ist und man unbelehrbar ist, man in Arbeit ohne Aussicht auf Besserung völlig untergeht oder man mit allen schwerste Konflikte vom Zaun bricht und unbelehrbar ist. Also eigentlich überhaupt nur, wenn man die Zeichen überhaupt nicht erkennt...
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