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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?!
Juris876
Unregistered
 
#1
03.09.2021, 21:55
Hallo in die Runde

Zweitkorrekturen im scharfen Versuch im 2. STEX, die nur wenige Sätze beinhalten, habe ich schon gesehen.
Allerdings steht unter einer meiner Klausuren nach dem Erstkorrektor, noch auf dessen Blatt:

"Einverstanden" + das Datum und Unterschrift. DAS-WAR-ES! :D

Ich habe gar keine Worte dafür als wie dreist ich das empfinde.
Nach jahrelangem Studium, riesen Druck und der Abhängigkeit von Noten für Wunschberufe = ein einziges Wort.


Kennt sich hier jemand aus? 
Ist das so zulässig?
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Gast
Unregistered
 
#2
03.09.2021, 22:01
Ich habe heute Einsicht nehmen können und bei zwei Korrektoren dachte ich wirklich, dass das doch wohl hoffentlich nicht ihr Ernst sein soll (natürlich beides Hinterwäldler-Einzel-RAe  Skeptical). Nicht ganz so dreist wie bei dir, aber auch mit jeweils zwei Sätzen sinngemäß "jo, stimmt, X Punkte". Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht.
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Gast
Unregistered
 
#3
03.09.2021, 22:06
Ergänzung: Ich würde das wirklich gerne anfechten, einfach mal um die Personen zumindest zu zwingen, die Klausuren zumindest mal zu lesen. Zumal es genau die beiden 4 P-Klausuren sind, die meinen Schnitt in den Dreck ziehen, mich mein VB kosten und entsprechend meine berufliche Zukunft vermiesen. Aber woran soll man sich da festkrallen? Da steht ja gar nix!
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Gast
Unregistered
 
#4
03.09.2021, 23:48
Warum soll der Zweitkorrektor das Rad neu erfinden, wenn der Erstkorrektor schon alles gesagt hat?
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RichterBW
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#5
04.09.2021, 00:11
Es ist nachvollziehbar, wenn man sich über eine solche Bewertung ärgert, bedeutet aber keineswegs, dass der Zweitprüfer die Arbeit nicht gelesen und nicht eigenständig bewertet hat.

Ich bewerte als Zweitprüfer auch selbstverständlich jede Arbeit eigenständig und komme zu einer konkreten Punktzahl, bevor ich mir das Votum des Erstprüfers anschaue. Stellt sich dann heraus, dass die Punktzahl des Erstprüfers dieselbe ist und stimmt das Erstvotum auch inhaltlich mit meinen eigenen Überlegungen überein, spricht an sich nichts dagegen, sich ohne weitergehende Begründung anzuschließen. In der Regel schreibe ich aber dennoch ein paar Sätze mehr auch bei identischer Punktzahl, erst Recht bei knappen Bewertungen im Bereich 3/4 Punkte.

Zulässig ist ein solches Vorgehen jedenfalls, wie in der Rspr. seit langem anerkannt ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 – 6 B 1/16:

Stimmt der Zweitprüfer der Benotung des Erstprüfers und dessen Begründung zu, kann er sich darauf beschränken, dies zum Ausdruck zu bringen, etwa durch die Formulierung "einverstanden". Einer eigenen Begründung bedarf es dann nicht; sie wäre eine bloße Wiederholung der Erstbewertung mit anderen Worten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 <268 f.>; Beschlüsse vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 416 Rn. 5 und vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 7). 
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Würther
Unregistered
 
#6
04.09.2021, 00:30
(03.09.2021, 23:48)Gast schrieb:  Warum soll der Zweitkorrektor das Rad neu erfinden, wenn der Erstkorrektor schon alles gesagt hat?

Das ist Jura! Normal: 2 Richter, 3 Meinungen. Und wenns dann um Noten im STEX geht, sind sie auf einmal einfach nur "einverstanden". Das ich nicht Lache.
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Gast
Unregistered
 
#7
04.09.2021, 00:40
(04.09.2021, 00:30)Würther schrieb:  
(03.09.2021, 23:48)Gast schrieb:  Warum soll der Zweitkorrektor das Rad neu erfinden, wenn der Erstkorrektor schon alles gesagt hat?

Das ist Jura! Normal: 2 Richter, 3 Meinungen. Und wenns dann um Noten im STEX geht, sind sie auf einmal einfach nur "einverstanden". Das ich nicht Lache.

Geht ja auch nur um die berufliche Zukunft von echten Menschen, die bis zu 10 Jahre lang dafür gearbeitet haben, warum sollte man sich dann auch eigene Gedanken oder unnötige Arbeit machen, wenn es auch einfacher geht.
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Gast
Unregistered
 
#8
04.09.2021, 07:22
Bei 4 meiner 8 Klausuren stand auch: „ich schließe mich dem Votum des Erstkorrektors an“. Sind wir doch mal ehrlich. Man regt sich doch nur auf, wenn die Note nickt passt. Sonst ist es einem egal
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#9
04.09.2021, 08:51
Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.
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RichterBW
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#10
04.09.2021, 10:17
(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb:  Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.
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