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  5. Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt?
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Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt?
Ferry4
Unregistered
 
#1
29.08.2021, 14:49
Hi :)

Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry
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Gast
Unregistered
 
#2
29.08.2021, 14:58
Ja darfst du.
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Gast111
Unregistered
 
#3
29.08.2021, 15:00
Das darfst und solltest du auf jeden Fall vorher machen. In der Ladung steht, dass ein solcher Zettel bereits am besten zu Hause am PC angefertigt werden soll. Nach der Klausur kannst du ihn dann einfach hinten in den Bogen einsortieren :)
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Ferry4
Unregistered
 
#4
29.08.2021, 19:11
Vielen Dank euch!
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Gast
Unregistered
 
#5
02.09.2021, 12:53
(29.08.2021, 14:49)Ferry4 schrieb:  Hi :)

Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry


Ich habe diesen Zettel nie beigefügt. Es benutzt doch jeder die aktuellen Auflagen. Und wenn man eine Auflage von 2015 benutzt und deshalb zu einem anderen Ergebnis kommt, glaube ich kaum, dass dies dann akzeptiert würde.
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Gast
Unregistered
 
#6
02.09.2021, 12:56
(02.09.2021, 12:53)Gast schrieb:  
(29.08.2021, 14:49)Ferry4 schrieb:  Hi :)

Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry


Ich habe diesen Zettel nie beigefügt. Es benutzt doch jeder die aktuellen Auflagen. Und wenn man eine Auflage von 2015 benutzt und deshalb zu einem anderen Ergebnis kommt, glaube ich kaum, dass dies dann akzeptiert würde.

Genau wie die Lösungsskizze, die habe ich auch nie mit abgegeben.
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