31.08.2021, 21:56
Eine Farce in einem Akt:
- im Internet ist angegeben, dass es derzeit keine Klausureinsicht gibt, .... weil Corona.
- in der Post mit den Zeugnissen steht, Einsicht steht nur denjenigen zu, die sich im Widerspruchsverfahren befinden.
- im Internet wird angegeben, dass man den Widerspruch kostenfrei zurücknehmen kann, nachdem man Einsicht genommen hat.
Lassen wir das alles mal so stehen.
Kennt sich jemand aus? Ich will pdfs oder so was und nicht da antanzen. Ab morgen arbeite ich und habe definitiv keine Lust da auch nur einen halben scheiß Urlaubstag für Verweigerung vor dem Jahr 2021 zu nehmen.
Der EuGH ist eh der Ansicht, die müssen mir das qua DSGVO kostenlos zur Verfügung stellen. Das habe ich in meinem Antrag auch (paraphrasiert) erwähnt.
Im Zweifel zahle ich halt die x Cent pro Seite Kopie, ist mir egal. Ich brauche die Klausuren für meinen Verbesserungsversuch und am besten sofort.
Danke!
- im Internet ist angegeben, dass es derzeit keine Klausureinsicht gibt, .... weil Corona.
- in der Post mit den Zeugnissen steht, Einsicht steht nur denjenigen zu, die sich im Widerspruchsverfahren befinden.
- im Internet wird angegeben, dass man den Widerspruch kostenfrei zurücknehmen kann, nachdem man Einsicht genommen hat.

Lassen wir das alles mal so stehen.
Kennt sich jemand aus? Ich will pdfs oder so was und nicht da antanzen. Ab morgen arbeite ich und habe definitiv keine Lust da auch nur einen halben scheiß Urlaubstag für Verweigerung vor dem Jahr 2021 zu nehmen.
Der EuGH ist eh der Ansicht, die müssen mir das qua DSGVO kostenlos zur Verfügung stellen. Das habe ich in meinem Antrag auch (paraphrasiert) erwähnt.
Im Zweifel zahle ich halt die x Cent pro Seite Kopie, ist mir egal. Ich brauche die Klausuren für meinen Verbesserungsversuch und am besten sofort.
Danke!

31.08.2021, 22:15
Wenn man fragt, kriegt man einen Termin zur Einsicht. Wenn man keine Lust hat, diesen wahrzunehmen, kann man für Kopien per Post bezahlen und bekommt sie ca zwei Wochen später zugeschickt.
01.09.2021, 09:25
Ich hatte beantragt, mir kostenlos Kopien der Klausuren zuzusenden mit Verweis auf das OVG Münster-Urteil und die EuGH-Rspr. Das wurde vom GJPA mit meiner Meinung nach fragwürdiger Begründung abgelehnt, mir wurde aber Zusendung der Kopien gegen Kostenübernahme (die ersten 10 Kopien 50c pro Seite, danach 15c pro Seite) angeboten. Habe das Geld dann bezahlt, da ich keine Lust auf einen Rechtsstreit mit dem GJPA hatte und habe recht zügig die Kopien per Post bekommen.
01.09.2021, 09:29
(01.09.2021, 09:25)Gast schrieb: Ich hatte beantragt, mir kostenlos Kopien der Klausuren zuzusenden mit Verweis auf das OVG Münster-Urteil und die EuGH-Rspr. Das wurde vom GJPA mit meiner Meinung nach fragwürdiger Begründung abgelehnt, mir wurde aber Zusendung der Kopien gegen Kostenübernahme (die ersten 10 Kopien 50c pro Seite, danach 15c pro Seite) angeboten. Habe das Geld dann bezahlt, da ich keine Lust auf einen Rechtsstreit mit dem GJPA hatte und habe recht zügig die Kopien per Post bekommen.
Was war das denn für eine fragwürdige Begründung?
01.09.2021, 09:48
Das GJPA hat mit § 23 II 1 und 2 JAG Bln argumentiert. Damit werde Art. 15 III 1 DSGVO beschränkt, dies sei nach Art. 23 I DSGVO gerechtfertigt.
01.09.2021, 10:04
01.09.2021, 21:29
Danke für die Antworten. Die Behörde kann so handeln, weil es 0 Konsequenzen gibt. Schlimmstenfalls wird eine Entscheidung eben aufgehoben. Wenn ein Behördenleiter sich gegenüber dem Senat damit rechtfertigt, dass er massiv Kosten gespart hat mit der Praxis gibt's vermutlich noch einen Klopfer auf die Schulter.
Dieses Knausern mit Kopien ist echt lächerlich. Die haben halt einfach keinen Bock auf Service an Bürgerin und Bürger.
Dieses Knausern mit Kopien ist echt lächerlich. Die haben halt einfach keinen Bock auf Service an Bürgerin und Bürger.
02.09.2021, 23:38
§ 352 Abs. 1 StGB?
03.09.2021, 06:15
Offensichtlich nicht. U.a. "zu seinem Vorteil" fehlt. Die Norm ist insbesondere für RA und Notare und alle anderen die nach gesetzlichen Gebührenordnungen arbeiten gemacht (Gerichtsvollzieher ist aber als mittelbarer Vorteilsempfänger auch erfasst).
03.09.2021, 12:45
Haben sich heute nach etwas mehr als 3 Wochen auf meine Email gemeldet. Entspricht der hier beschriebenen Praxis. Einsicht vor Ort oder halt kostenpflichtig per Post. Habe knapp 60 EUR bezahlt. Dann bin ich mal gespannt. Dürfte ja ein ordentlicher Haufen werden.