30.08.2021, 23:29
31.08.2021, 07:38
(30.08.2021, 23:29)Gast schrieb:(30.08.2021, 23:24)Gast schrieb: ich wurde im ersten examen zur hälfte von praktikern geprüft und in der mündlichen ausschließlich![]()
heißt nicht umsonst die Leere
Dann hattest du aber Pech mit deiner Uni, meine hat gegenüber dem JPA immer darauf bestanden, den Kommissionsvorsitzenden zu stellen.
ne das war gut. die sind großzügiger als profs
31.08.2021, 08:45
(30.08.2021, 19:54)Praktiker schrieb:(30.08.2021, 19:43)HerrKules schrieb: Ich hatte - nach meiner sehr begrenzen Empirie - das Gefühl, dass die Praktiker teilweise/oft nicht so genau wissen, was von Studenten eigentlich erwartet werden kann, z.B. im Zivilprozessrecht.
Anwälte korrigieren hier selten, das würde ich als LJPA aber auch komplett sein lassen. Der Druck, wirtschaftlich zu arbeiten, ist dort ganz offensichtlich höher..
Naja, aus Sicht des Gesetzgebers bestimmen sie aber, was vom Referendar erwartet werden kann... der Student ist nicht der Maßstab.
Wie gesagt, mir geht es nur darum, die gesetzliche Systematik zu erklären. "Ausreichend" im 1. Staatsexamen bedeutet "ausreichend um Referendar zu werden" usw.
Seit man die universitäre Schwerpunktprüfung geschaffen hat, ist das System noch deutlicher.
Um es mal abzukürzen: Dies alles zeigt mal wieder, wie stark reformbedürftig das Jurastudium ist. Ähnliches gilt auch für das Ref.
31.08.2021, 10:00
(30.08.2021, 19:54)Praktiker schrieb:(30.08.2021, 19:43)HerrKules schrieb: Ich hatte - nach meiner sehr begrenzen Empirie - das Gefühl, dass die Praktiker teilweise/oft nicht so genau wissen, was von Studenten eigentlich erwartet werden kann, z.B. im Zivilprozessrecht.
Anwälte korrigieren hier selten, das würde ich als LJPA aber auch komplett sein lassen. Der Druck, wirtschaftlich zu arbeiten, ist dort ganz offensichtlich höher..
Naja, aus Sicht des Gesetzgebers bestimmen sie aber, was vom Referendar erwartet werden kann... der Student ist nicht der Maßstab.
Wie gesagt, mir geht es nur darum, die gesetzliche Systematik zu erklären. "Ausreichend" im 1. Staatsexamen bedeutet "ausreichend um Referendar zu werden" usw.
Seit man die universitäre Schwerpunktprüfung geschaffen hat, ist das System noch deutlicher.
Ich sehe inhaltlich keinen Unterschied, weil das Studium eben zum Referendariat befähigen soll.
Nichtsdestotrotz ist Maßstab der fertige Student, der gleichbedeutend ist mit einem Referendar am ersten Tag. Und die kennen eben beide die prozessualen (auch Alltags-)Probleme aus der ZPO/StPO nicht, soweit es nicht um die üblichen Streits geht. So sehen das meinem Eindruck nach zumindest die Profs. QED ;)
31.08.2021, 12:31
(31.08.2021, 07:38)Gast schrieb:(30.08.2021, 23:29)Gast schrieb:(30.08.2021, 23:24)Gast schrieb: ich wurde im ersten examen zur hälfte von praktikern geprüft und in der mündlichen ausschließlich![]()
heißt nicht umsonst die Leere
Dann hattest du aber Pech mit deiner Uni, meine hat gegenüber dem JPA immer darauf bestanden, den Kommissionsvorsitzenden zu stellen.
ne das war gut. die sind großzügiger als profs
Aber…aber…das geht doch nach den oben geäußerten Vermutungen zahlreicher Leute gar nicht?
31.08.2021, 22:02
(31.08.2021, 12:31)Gast schrieb:(31.08.2021, 07:38)Gast schrieb:(30.08.2021, 23:29)Gast schrieb:(30.08.2021, 23:24)Gast schrieb: ich wurde im ersten examen zur hälfte von praktikern geprüft und in der mündlichen ausschließlich![]()
heißt nicht umsonst die Leere
Dann hattest du aber Pech mit deiner Uni, meine hat gegenüber dem JPA immer darauf bestanden, den Kommissionsvorsitzenden zu stellen.
ne das war gut. die sind großzügiger als profs
Aber…aber…das geht doch nach den oben geäußerten Vermutungen zahlreicher Leute gar nicht?
Stimmt, er lügt.