26.08.2021, 15:10
Klar, jeder hält seinen Klausurendurchgang für den schwierigsten. Wenn man sich die Listen auf der Homepage des LJPA NRW ansieht, hat man aber den Eindruck, dass immer die gleiche Menge an Kandidaten durchfällt (durchfallen muss?). Gibt es irgendwelche Statisitiken darüber, wie die Durchschnittsnote in den jeweiligen Monaten in NRW war? Anhand einer solchen könnte man ja tatsächlich feststellen, ob ein Durchgang schwieriger als andere war.
26.08.2021, 15:19
(26.08.2021, 15:10)Schon wieder ein Gast schrieb: Klar, jeder hält seinen Klausurendurchgang für den schwierigsten. Wenn man sich die Listen auf der Homepage des LJPA NRW ansieht, hat man aber den Eindruck, dass immer die gleiche Menge an Kandidaten durchfällt (durchfallen muss?). Gibt es irgendwelche Statisitiken darüber, wie die Durchschnittsnote in den jeweiligen Monaten in NRW war? Anhand einer solchen könnte man ja tatsächlich feststellen, ob ein Durchgang schwieriger als andere war.
Nein, nicht das ich wüsste. Außerdem wird ja eventuell auch in der mündlichen Prüfung das Ergebnis wieder glatt gezogen...
26.08.2021, 15:20
(26.08.2021, 15:10)Schon wieder ein Gast schrieb: Klar, jeder hält seinen Klausurendurchgang für den schwierigsten. Wenn man sich die Listen auf der Homepage des LJPA NRW ansieht, hat man aber den Eindruck, dass immer die gleiche Menge an Kandidaten durchfällt (durchfallen muss?). Gibt es irgendwelche Statisitiken darüber, wie die Durchschnittsnote in den jeweiligen Monaten in NRW war? Anhand einer solchen könnte man ja tatsächlich feststellen, ob ein Durchgang schwieriger als andere war.
Ausgehend davon, dass die Klausurschreiber immer gleich gut sind. Aber vielleicht trifft auch mal ein normal schwerer Durchgang auf ein paar besonders doofe Kandidaten. Oder andersrum, ein normaler Durchgang auf ein paar sehr kluge Köpfe

26.08.2021, 18:23
Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
26.08.2021, 18:37
26.08.2021, 19:52
(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Also Widerspruch gegen eV ist doch eher ein Klassiker und auch die sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung im ZVR würde ich unter normale Härte fassen…
26.08.2021, 20:05
Also 2019 waren es Juni und Dezember. 2020 war es der August. 2021 habe ich kein Plan.
Generell kann man aber sagen, dass es schwer zu fassen ist, weil die Sachverhaltswiedergabe im Forum sehr dürftig ist - nicht immer, aber oft endet die DIskussion im ÖR. Daher kann ein Durchgang für außenstehende kaum richtig bewertet werden.
Generell kann man aber sagen, dass es schwer zu fassen ist, weil die Sachverhaltswiedergabe im Forum sehr dürftig ist - nicht immer, aber oft endet die DIskussion im ÖR. Daher kann ein Durchgang für außenstehende kaum richtig bewertet werden.
26.08.2021, 21:04
September 2020 war auch sehr wild
26.08.2021, 22:48
(26.08.2021, 19:52)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Also Widerspruch gegen eV ist doch eher ein Klassiker und auch die sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung im ZVR würde ich unter normale Härte fassen…
Es ging aber nicht um eine sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung, sondern um eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung. Die Schwierigkeiten lag zudem darin, dass über die sofortige Beschwerde grundsätzlich durch Beschluss und der Widerspruch durch Urteil zu entscheiden ist. Demnach war zunächst nicht ganz klar, ob jetzt ein Urteil oder ein Beschluss zu fertigen war. Weiter war die Klausur auch materiell mit Erbrecht und Sachenrecht kein Spaß. Die Klausur war demnach alles andere als normale Härte.
26.08.2021, 22:58
(26.08.2021, 22:48)GASTNRW21 schrieb:(26.08.2021, 19:52)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Also Widerspruch gegen eV ist doch eher ein Klassiker und auch die sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung im ZVR würde ich unter normale Härte fassen…
Es ging aber nicht um eine sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung, sondern um eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung. Die Schwierigkeiten lag zudem darin, dass über die sofortige Beschwerde grundsätzlich durch Beschluss und der Widerspruch durch Urteil zu entscheiden ist. Demnach war zunächst nicht ganz klar, ob jetzt ein Urteil oder ein Beschluss zu fertigen war. Weiter war die Klausur auch materiell mit Erbrecht und Sachenrecht kein Spaß. Die Klausur war demnach alles andere als normale Härte.
Im Verfügungsverfahren ist der statthafte Rechtsbehelf der Widerspruch, nicht die sofortige Beschwerde.