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Einstellungsbescheid
Ref64
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#1
21.07.2021, 10:27
Hallo ihr Lieben! 

ich habe eine Frage bzgl des Einstellungsbescheides: 
Angenommen, wir haben einen Anzeigenden und einen Geschädigten, also 2 Personen. Da der Anzeigende nicht der Geschädigte ist, ergeht der EB ohne Belehrung. 
Der Geschädigte hat aber keine Anzeige erstattet. Ergeht jetzt auch ein EB an den Geschädigten, auch wenn er keine Anzeige erstattet hat? Wenn ja, dann wahrscheinlich mit Belehrung , oder? 

Vielen Dank!
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Gast
Unregistered
 
#2
21.07.2021, 12:18
Der Geschädigte bekommt nur dann einen Einstellungsbescheid, wenn er gleichzeitig Geschädigter ist (Vgl. § 171 StPO). In deinem Fall bekommt lediglich der Anzeigenerstatter einen EB ohne RBL.
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GAsst
Unregistered
 
#3
21.07.2021, 20:38
Dem Verletzten, der nicht nach § 171 StPO beschieden wird, ist uU nach § 406d Abs. 1 Nr. 1 stpo die Einstellung - ohne Belehrung, da kein Antragsteller - mitzuteilen
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