14.07.2021, 16:09
(14.07.2021, 13:06)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
Was für ein Blödsinn. Natürlich heißt es nicht, dass man bei einer Bundesbehörde mit 13 Punkten automatisch eine Zusage erhält. Genauso wenig bekommt man automatisch den Arbeitsvertrag zugeschickt, wenn man sich mit Doppel VB bei einer GK bewirbt.
Es geht hier um Bewerbungsvoraussetzungen. Und die sind bei Bundesbehörden nunmal 13 Punkte in Summe + das Vorliegen der entsprechenden anderen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt werden. Wer das mitbringt wird zum AC eingeladen. Die Note ist ab dann vollkommen irrelevant. Wenn's passt gibt's eine Zusage, wenn nicht eben eine Absage.
14.07.2021, 16:18
(14.07.2021, 16:09)ast schrieb:(14.07.2021, 13:06)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
Was für ein Blödsinn. Natürlich heißt es nicht, dass man bei einer Bundesbehörde mit 13 Punkten automatisch eine Zusage erhält. Genauso wenig bekommt man automatisch den Arbeitsvertrag zugeschickt, wenn man sich mit Doppel VB bei einer GK bewirbt.
Es geht hier um Bewerbungsvoraussetzungen. Und die sind bei Bundesbehörden nunmal 13 Punkte in Summe + das Vorliegen der entsprechenden anderen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt werden. Wer das mitbringt wird zum AC eingeladen. Die Note ist ab dann vollkommen irrelevant. Wenn's passt gibt's eine Zusage, wenn nicht eben eine Absage.
Es geht hier um tatsächliche Einstellungschancen, und wie bereits gesagt: Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde(!) mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen, das kannst Du in vielen Bundestags-Drucksachen nachlesen.
Und nein, es werden nicht alle zum AC eingeladen, die die Mindestpunktzahl haben. Das geht auch gar nicht, weil sich auf BMI-Stellen z.B. mehreren 1000 Leute jeweils bewerben, und über 13 Punkte aus 2 Examina kommen über 85% aller Absolventen.
Aber gut, wenn man sich deine Beiträge durchliest, dann kriegt man schnell ein Gefühl dafür, warum die 13 Punkte für dich als magische Grenze gelten.
14.07.2021, 16:40
(14.07.2021, 16:18)Gast schrieb:(14.07.2021, 16:09)ast schrieb:(14.07.2021, 13:06)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
Was für ein Blödsinn. Natürlich heißt es nicht, dass man bei einer Bundesbehörde mit 13 Punkten automatisch eine Zusage erhält. Genauso wenig bekommt man automatisch den Arbeitsvertrag zugeschickt, wenn man sich mit Doppel VB bei einer GK bewirbt.
Es geht hier um Bewerbungsvoraussetzungen. Und die sind bei Bundesbehörden nunmal 13 Punkte in Summe + das Vorliegen der entsprechenden anderen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt werden. Wer das mitbringt wird zum AC eingeladen. Die Note ist ab dann vollkommen irrelevant. Wenn's passt gibt's eine Zusage, wenn nicht eben eine Absage.
Es geht hier um tatsächliche Einstellungschancen, und wie bereits gesagt: Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde(!) mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen, das kannst Du in vielen Bundestags-Drucksachen nachlesen.
Und nein, es werden nicht alle zum AC eingeladen, die die Mindestpunktzahl haben. Das geht auch gar nicht, weil sich auf BMI-Stellen z.B. mehreren 1000 Leute jeweils bewerben, und über 13 Punkte aus 2 Examina kommen über 85% aller Absolventen.
Aber gut, wenn man sich deine Beiträge durchliest, dann kriegt man schnell ein Gefühl dafür, warum die 13 Punkte für dich als magische Grenze gelten.
Woher weißt du denn von welchem „Gast“ welche Beiträge sind?
14.07.2021, 16:40
(14.07.2021, 16:18)Gast schrieb:(14.07.2021, 16:09)ast schrieb:(14.07.2021, 13:06)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
Was für ein Blödsinn. Natürlich heißt es nicht, dass man bei einer Bundesbehörde mit 13 Punkten automatisch eine Zusage erhält. Genauso wenig bekommt man automatisch den Arbeitsvertrag zugeschickt, wenn man sich mit Doppel VB bei einer GK bewirbt.
Es geht hier um Bewerbungsvoraussetzungen. Und die sind bei Bundesbehörden nunmal 13 Punkte in Summe + das Vorliegen der entsprechenden anderen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt werden. Wer das mitbringt wird zum AC eingeladen. Die Note ist ab dann vollkommen irrelevant. Wenn's passt gibt's eine Zusage, wenn nicht eben eine Absage.
Es geht hier um tatsächliche Einstellungschancen, und wie bereits gesagt: Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde(!) mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen, das kannst Du in vielen Bundestags-Drucksachen nachlesen.
Und nein, es werden nicht alle zum AC eingeladen, die die Mindestpunktzahl haben. Das geht auch gar nicht, weil sich auf BMI-Stellen z.B. mehreren 1000 Leute jeweils bewerben, und über 13 Punkte aus 2 Examina kommen über 85% aller Absolventen.
Aber gut, wenn man sich deine Beiträge durchliest, dann kriegt man schnell ein Gefühl dafür, warum die 13 Punkte für dich als magische Grenze gelten.
Es ist mir ein Rätsel, wie du mir gewisse Beiträge zuordnen willst, wenn hier doch anonym geschrieben wird ...
Natürlich werden nicht alle mit der Summe von 13 Punkten automatisch eingeladen. Wie bereits geschrieben, müssen zusätzlich noch die weiteren in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Auf welche Bundesdrucksachen beziehst du dich konkret? Ich kenne nur eine kleine Anfrage von 2013 über Einstellungen im BMI. Die Einstellungsvoraussetzungen haben sich seitdem allerdings verändert. Während lange Zeit tatsächlich in beiden Examina min. 6,5 Punkte gefordert wurden, geht es mittlerweile nur noch um die Summe aus beiden Examen.
14.07.2021, 16:55
(14.07.2021, 16:40)Gast schrieb:Es ist recht easy, den Leuten die Beiträge zuzuordnen - Du, mein Lieber, machst bspw. durchgehend zwei grundsätzliche Rechtschreibfehler.(14.07.2021, 16:18)Gast schrieb:(14.07.2021, 16:09)ast schrieb:(14.07.2021, 13:06)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb: Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
Was für ein Blödsinn. Natürlich heißt es nicht, dass man bei einer Bundesbehörde mit 13 Punkten automatisch eine Zusage erhält. Genauso wenig bekommt man automatisch den Arbeitsvertrag zugeschickt, wenn man sich mit Doppel VB bei einer GK bewirbt.
Es geht hier um Bewerbungsvoraussetzungen. Und die sind bei Bundesbehörden nunmal 13 Punkte in Summe + das Vorliegen der entsprechenden anderen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt werden. Wer das mitbringt wird zum AC eingeladen. Die Note ist ab dann vollkommen irrelevant. Wenn's passt gibt's eine Zusage, wenn nicht eben eine Absage.
Es geht hier um tatsächliche Einstellungschancen, und wie bereits gesagt: Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde(!) mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen, das kannst Du in vielen Bundestags-Drucksachen nachlesen.
Und nein, es werden nicht alle zum AC eingeladen, die die Mindestpunktzahl haben. Das geht auch gar nicht, weil sich auf BMI-Stellen z.B. mehreren 1000 Leute jeweils bewerben, und über 13 Punkte aus 2 Examina kommen über 85% aller Absolventen.
Aber gut, wenn man sich deine Beiträge durchliest, dann kriegt man schnell ein Gefühl dafür, warum die 13 Punkte für dich als magische Grenze gelten.
Es ist mir ein Rätsel, wie du mir gewisse Beiträge zuordnen willst, wenn hier doch anonym geschrieben wird ...
Natürlich werden nicht alle mit der Summe von 13 Punkten automatisch eingeladen. Wie bereits geschrieben, müssen zusätzlich noch die weiteren in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Auf welche Bundesdrucksachen beziehst du dich konkret? Ich kenne nur eine kleine Anfrage von 2013 über Einstellungen im BMI. Die Einstellungsvoraussetzungen haben sich seitdem allerdings verändert. Während lange Zeit tatsächlich in beiden Examina min. 6,5 Punkte gefordert wurden, geht es mittlerweile nur noch um die Summe aus beiden Examen.
Du wirst auch nicht automatisch eingeladen, wenn Du 13 Punkte und die weiteren Voraussetzungen erfüllst. Es wird umfassend vorgefiltert. Was die Drucksachen angeht: Die gibt es für jedes Ministerium und für jeden Geschäftsbereich, die FDP stellt die Anfragen jährlich (deswegen sind die letzten vor 2017 auch von 2013). Und mit weniger als 6,5 P. im 2. Examen ist jedenfalls seit 2017 kein Jurist bei einer Bundesbehörde eingestellt worden.
14.07.2021, 17:30
Achtung, kein Getrolle: arbeite mit vb und a in einer T1 GK und wurde von einer Bundesbehörde (nein, nicht AA) zum AC eingeladen.
Für die Hater und Trolle: es ist sogar ein niedriges a. Hoffentlich schlaft ihr heute Nacht schlecht wenn ihr die ganze Zeit den hier macht.
Für alle mit vb+a-Kombi: Hater ignorieren, umtriebig sein, Ausdauer mitbringen.
Für die Hater und Trolle: es ist sogar ein niedriges a. Hoffentlich schlaft ihr heute Nacht schlecht wenn ihr die ganze Zeit den hier macht.
Für alle mit vb+a-Kombi: Hater ignorieren, umtriebig sein, Ausdauer mitbringen.
14.07.2021, 17:45
(14.07.2021, 16:07)Gast schrieb:(14.07.2021, 15:43)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Ich verstehe einfach nicht, wie man pauschal sowas einfach behaupten kann. Bin auch in einer GK vor Ergebnis meines Verbesserungsversuchs untergekommen. Erstes Examen VB, zweites ausreichend vor dem Verbesserungsversuch (5 vor dem Komma). Nach dem Ergebnis des Verbesserungsversuchs wurde gar nicht mehr gefragt - eingestellt war ich ja eh schon.
Und mit 5,x “haarscharf” am Durchfallen vorbei? Oh man, hier sind auch Leute unterwegs…
Klar, wenn man solche Krücken wie Luther, TW, Osborne & Co als GK einstuft, dann entsprechen deine Worte möglicherweise der Wahrheit.
Und klar ist man mit 5 P. haarscharf am Durchfallen vorbei - in der Mündlichen verbessert sich ja jeder stark, die Leute, die unter dem Strich bei 5 P. landen, haben meist die schriftlichen Prüfungen nur knapp bestanden.
Mit welcher Arroganz trittst du hier eigentlich auf? Krücken? Als wenn in den genannten Kanzleien nur verblödete Menschen arbeiteten…
Und in der mündlichen verbessert sich nicht jeder immens. Erstmal zählt sie nicht überall gleich viel und zweitens kann man auch mal Pech mit den Prüfern haben. Und natürlich gibt es auch die Fälle, in denen sich die Leute deutlich verbessert haben. Aber pauschal sowas zu behaupten?
Keine Ahnung, in welcher Tier1-GK du bist oder welch wahnsinnig anspruchsvollen Job du hast, aber freu dich doch einfach drüber und mach hier nicht andere anonym fertig, die vielleicht nach den Ergebnissen des zweiten Examens sind und um Rat und ehrliche Einschätzung bitten.
Und da bleibt mir nur zu sagen: GK kann auch mit der geschilderten Kombi klappen - zwar nicht bei jeder, aber mit dem richtigen Gebiet, einem sonst passenden Lebenslauf sind durchaus Chancen da. Wie gesagt, auch ich bin kein Troll und hab selbst mit dieser (ursprünglichen) Kombi einen Fuß reinbekommen und bin geblieben. Und so scheint es ja auch einigen anderen hier zu gehen.