09.04.2018, 19:47
*cool
09.04.2018, 22:17
Bis auf ZR 1 liefen die Zivilrechtsklausuren so auch im GPA.
10.04.2018, 11:25
10.04.2018, 18:39
Es war ziemlich abgefahren. Für eine mündliche Prüfung denkbar schlecht geeignet, falls das deine Intention ist.
Der Kläger wollte von den Beklagten (ungeteilte Erbengemeinschaft) Ausgleich für seine Beteiligung als "stiller Teilhaber" an einer Gesellschaft, nachdem der Erblasser verstorben war.
Zum einen wollte der Kläger seine geleistete Einlage zurück, zum anderen Ausgleich für verschiedene Aufwendungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an dem Grundstück der Gesellschaft.
Die Beklagten haben alles mit Nichtwissen bestritten. Beweis wurde nicht angeboten, die Parteien wurden aber in der mündlichen Verhandlung angehört.
Gegen die Beklagte zu 1) ist ein VU im schriftlichen Vorverfahren ergangen. Sie hat vor Rechtskraft des VU den mit der Klage geltend gemachten Betrag gezahlt. Sie hat dann doch noch Einspruch gegen das VU eingelegt und widerklagend die Rückzahlung der Zahlung verlangt.
Der Kläger hat dann letztlich beantragt gegen die Beklagte zu 1) das VU aufrechtzuerhalten und hat gegen die Beklagten zu 2 und 3) den Rechtsstreit für erledigt erklärt (wegen der Zahlung). Die Beklagten haben der Erledigungserklärung widersprochen, sodass der Kläger hilfsweise Verurteilung zur Zahlung beantragt hat.
Rechtsauffassungen wurden kaum vorgetragen. Nur, dass der Kläger das Bestreiten mit Nichtwissen für unzulässig hält und den Rechtsstreit wegen der Zahlung hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) für erledigt erachtet, aber nichts Materiell-rechtliches bzgl. der Baumaßnahmen.
Soweit meine Erinnerung.
Der Kläger wollte von den Beklagten (ungeteilte Erbengemeinschaft) Ausgleich für seine Beteiligung als "stiller Teilhaber" an einer Gesellschaft, nachdem der Erblasser verstorben war.
Zum einen wollte der Kläger seine geleistete Einlage zurück, zum anderen Ausgleich für verschiedene Aufwendungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an dem Grundstück der Gesellschaft.
Die Beklagten haben alles mit Nichtwissen bestritten. Beweis wurde nicht angeboten, die Parteien wurden aber in der mündlichen Verhandlung angehört.
Gegen die Beklagte zu 1) ist ein VU im schriftlichen Vorverfahren ergangen. Sie hat vor Rechtskraft des VU den mit der Klage geltend gemachten Betrag gezahlt. Sie hat dann doch noch Einspruch gegen das VU eingelegt und widerklagend die Rückzahlung der Zahlung verlangt.
Der Kläger hat dann letztlich beantragt gegen die Beklagte zu 1) das VU aufrechtzuerhalten und hat gegen die Beklagten zu 2 und 3) den Rechtsstreit für erledigt erklärt (wegen der Zahlung). Die Beklagten haben der Erledigungserklärung widersprochen, sodass der Kläger hilfsweise Verurteilung zur Zahlung beantragt hat.
Rechtsauffassungen wurden kaum vorgetragen. Nur, dass der Kläger das Bestreiten mit Nichtwissen für unzulässig hält und den Rechtsstreit wegen der Zahlung hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) für erledigt erachtet, aber nichts Materiell-rechtliches bzgl. der Baumaßnahmen.
Soweit meine Erinnerung.
12.04.2018, 22:44
Genau, es ging um die mündliche. Danke für deine schnelle Antwort :)
27.04.2018, 15:01
Hi,
normalerweise wird die Durchfallerliste am 20. des jeweiligen Monats auf der LJPA NRW Seite hochgeladen. Im Mai fällt der 20. auf einen Sonntag. Kann jemanden einschätzen, ob die Herren und Damen des LJPAs technisch so versiert sind, dass sie ein entsprechendes automatisches hochladen der Liste hingekommen?
normalerweise wird die Durchfallerliste am 20. des jeweiligen Monats auf der LJPA NRW Seite hochgeladen. Im Mai fällt der 20. auf einen Sonntag. Kann jemanden einschätzen, ob die Herren und Damen des LJPAs technisch so versiert sind, dass sie ein entsprechendes automatisches hochladen der Liste hingekommen?
29.04.2018, 12:26
Bei meinem ersten Versuch wurde die Liste an einem Samstag den 19. hochgeladen. Auch die Briefe kamen an diesem Samstag an.
09.05.2018, 10:11
Und? Seid ihr auch schon so nervös? Ich kann kaum noch atmen. 6 Tage...
09.05.2018, 12:54
Ich rechne seit Tagen meine Klausuranalysen zusammen für den besten Fall und den schlechtesten und hoffe mittlerweile nur noch, dass es gereicht hat. Es ist Folter, aber es ist gut zu wissen, dass man damit nicht alleine steht. Vor allem sind solche Klausuranalysen höchst wahrscheinlich sowieso Mist und die eigene Gefühlslage hat mit Juraergebnissen in der Regel auch nichts gemein.
09.05.2018, 14:39
Oh Gott. Genau das mach ich auch. Und du hast so Recht- das ist völliger Quatsch, aber lassen kann man es ja irgendwie auch nicht... Ich drücke auch dir die Daumen!