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Aktenvortrag zu lang - Bewertung
Gast
Unregistered
 
#1
27.03.2018, 00:36
In der mündlichen Prüfung muss ja ein Aktenvortrag gehalten werden, der bei Überschreiten von 12 Minuten von den Prüfern abgebrochen wird. In der AG wurden bei uns schon einmal zu lange Vorträge gehalten ohne das konkret gesagt wurde, wie solche in der mündlichen Prüfung bewertet würden.

Vermutlich würde doch das bis dahin Gesagte bewertet und ein Abschlag vorgenommen oder? 0 Punkte wären vermutlich unverhältnismäßig oder wie seht ihr das?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
NRW
Unregistered
 
#2
27.03.2018, 05:47
(27.03.2018, 00:36)Gast schrieb:  In der mündlichen Prüfung muss ja ein Aktenvortrag gehalten werden, der bei Überschreiten von 12 Minuten von den Prüfern abgebrochen wird. In der AG wurden bei uns schon einmal zu lange Vorträge gehalten ohne das konkret gesagt wurde, wie solche in der mündlichen Prüfung bewertet würden.

Vermutlich würde doch das bis dahin Gesagte bewertet und ein Abschlag vorgenommen oder? 0 Punkte wären vermutlich unverhältnismäßig oder wie seht ihr das?

0 Punkte gibt es auf keinen Fall. In meiner Gruppe ist einer abgebrochen worden und er hatte dann 5 Punkte.
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Gast
Unregistered
 
#3
27.03.2018, 08:42
Die Benotung in den AGs ist eh nicht zu vergleichen mit dem Examen. Sowohl was die Klausuren angeht als auch die Übungsvorträge.
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LSA
Member
***
Beiträge: 82
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2017
#4
27.03.2018, 10:55
Eine Bewertung mit 0 Punkten wäre sicherlich ermessensfehlerhaft. Zumindest in unserer Prüfungsordnung ist die Zehn-Minuten-Regel auch eine Soll-Vorschrift. Ich halte es für wahrscheinlicher, dass entweder der ganze Vortrag gewertet wird, aber ein "Abschlag" für die Zeitüberschreitung vorgenommen wird (eine Note pro Minute oder so), oder dass nur das bewertet wird, was bis zum Ablauf der Zeit gesagt wurde - da fehlt dann ggf. der Entscheidungsvorschlag, was sicherlich auch kontraproduktiv ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
27.03.2018, 20:24
Ein Mitprüfling wurde abgebrochen, da er deutlich überzogen hatte.
Er hat dann 12 Punkte bekommen im Aktenvortrag. Er hatte eine schriftliche Vornote von 9,x Punkten.
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Gast
Unregistered
 
#6
27.03.2018, 23:10
Ich habe es innerhalb der Zeit nicht mehr geschafft den Tenor zu nennen, wurde vorher abgebrochen und hab dennoch 12 Punkte bekommen. Kommt also immer darauf an, wie „gut“ das innerhalb der Zeit Vorgetragene war.
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Gast HH
Unregistered
 
#7
28.03.2018, 19:22
Bei regulären Versuch wurden wir alle 5 nicht abgebrochen, aber haben pro Minute zu lang 2 Punkte Abzug bekommen :-(
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