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  5. Dissertationsthema vorab bekanntgeben
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Dissertationsthema vorab bekanntgeben
Selbstdarsteller
Unregistered
 
#1
27.06.2021, 14:58
Hi,

ich frage mich, ob ich das genaue Thema meiner laufenden Diss. auf LinkedIn unter "Ausbildung" angeben soll. Bislang habe ich dort nur "Promotion, Rechtswissenschaft" stehen. Arbeite seit 9 Monaten an der Dissertation und hoffe, sie kommenden Monat zur Korrektur einzureichen. Davon erhoffe ich mir, dass Kandidaten, die das gleiche Thema bearbeiten sich vorher mit mir austauschen können um deckungsgleiche Parallelveröffentlichungen zu verhindern. 

Warum ist es so unüblich, das genaue Thema der Diss. vorab bekannt zu geben? Selbst die wenigen Lehrstühle, die über laufende Promotionsvorhaben informieren, geben i.d.R. nur grob das Rechtsgebiet an. Sind mit der Bekanntgabe irgendwelche Nachteile verbunden? Es wird ja wohl keiner das Thema "klauen". Selbst wenn, scheint mir mein Bearbeitungsvorsprung kaum einholbar.
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TE: Selbstdarsteller
Unregistered
 
#2
27.06.2021, 15:02
Habe mich verschrieben... Ich hoffe, die Dissertation kommenden Sommer und nicht kommenden Monat einzureichen :D  Prost
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Ref
Junior Member
**
Beiträge: 31
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2021
#3
27.06.2021, 19:26
Wie kommst du zu der Annahme, dass das Thema schon keiner klauen wird? Wenn man überlegt, dass manche einer Monate für die Themensuche investiert, ist glaube ich ein Themenklau durchaus ein Thema.
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass die klauende Person schneller ist und sich auch die gleichen Gedanken macht zu dem Thema, aber ausschließen kann man es ja auch nicht.
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Gast
Unregistered
 
#4
28.06.2021, 11:53
Würde ich nicht machen. Dann schriebt nachher einer einen kurzen Aufsatz o.ä. über das Thema und man steht blöd da. Es ist besser eine Parallel-Diss einzuarbeiten oder durch eine kleine Abänderung des Titels das Problem einer Parallel-Diss zu beheben, sollte es virulent werden.

Im Übrigen habe ich die Angst nie so 100 % nachvollzogen, da es mE auch nicht "verboten" wäre, mehrere Dissertationen zu einem Thema zu verfassen, inbesondere bei so Klassikern wie Vorstandshaftung o.ä. Man muss halt nur die andere Arbeit berücksichtigen und zitieren, was man im Notfall aber auch schnell einarbeiten kann.
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Stiller Beobachter
Unregistered
 
#5
28.06.2021, 13:39
Naja, einen Aufsatz kann man doch genau so einarbeiten. Außerdem sind das ja immer noch zwei paar Schuhe. 

Ich fände es zwar generell besser, wenn jeder Lehrstuhl auf seiner Homepage einen Überblick über die laufenden Promotionsvorhaben geben würde. Aber bei LinkedIn o.ä. Hatte ich nie was zum Thema konkret stehen.
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Gast
Unregistered
 
#6
28.06.2021, 17:16
Wenn ein Aufsatz mit dem exakt gleichen Thema schnell erstellt wird, ist es aber deutlich ärgerlicher als wenn jemand durch Zufall eine Parallel-Diss angefertigt hat, die dann eingearbeitet werden muss.

Wenn man ehrlich ist, können in einem längeren Aufsatz ja häufig schon die Kernthesen vertreten werden, die eine Diss am Ende ausmachen, ohne das Rahmenwerk, wie dogmatische Ausführungen, Einleitung etc.
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Gast
Unregistered
 
#7
28.06.2021, 17:40
TE hier.

Die naheliegende Möglichkeit einer Vorabveröffentlichung in einem Aufsatz habe ich nicht bedacht... Das Thema ist aber sehr praxisrelevant und höchst aktuell, den Anstoß gab eine Entscheidung aus 2020. Aufsätze gibt es dazu noch nicht, ich erwarte aber welche vor der Veröffentlichung. Da das Thema recht offensichtlich ist, kann man nicht von "klauen" sprechen. Wären wir im Patentrecht, würde man hier von einer nicht schutzfähigen "Erfindung" sprechen.

Da das Rechtsgebiet fürs Studium komplett irrelevant (so abseitig, dass man es nicht mal im Schwerpunkt wählen konnte) ist und sich sehr wenige Wissenschaftler mit dem Thema beschäftigen, erwarte ich aber zeitnah keine Monografien. Ohne einen Vorschlag des Doktorvaters/der Doktormutter denkt sich das kein frisch gebackener (Voll-)Jurist aus. Gerade um leichter Kontakt mit Praktikern aufzunehmen, wäre es aber sinnvoll, mich als Doktorand zu diesem Thema zu outen.

Ich dachte, dass es vielleicht einen § X des juristischen Ehrenkodex gibt, der die vorherige Bekanntgabe des Themas unter Naserümpfen und Verachtung stellt.
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Stiller Beobachter
Unregistered
 
#8
28.06.2021, 21:39
Also jetzt interessiert mich aber auf jeden Fall das Rechtsgebiet!
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Gast
Unregistered
 
#9
29.06.2021, 08:57
Sehr verkürzt und unvollständig: Rechtsvergleichendes Patentrecht. Überschneidungen mit anderen aus dem Studium unbekannten Rechtsgebieten wie IPR und und int. Verfahrensrecht (Brüssel Ia etc.)
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Gast
Unregistered
 
#10
29.06.2021, 09:30
(29.06.2021, 08:57)Gast schrieb:  Sehr verkürzt und unvollständig: Rechtsvergleichendes Patentrecht. Überschneidungen mit anderen aus dem Studium unbekannten Rechtsgebieten wie IPR und und int. Verfahrensrecht (Brüssel Ia etc.)

Ach cool, da schreib ich auch gerade zu!
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