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Klausuren Juni 2021
Dartus-BW
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: May 2021
#651
15.06.2021, 16:49
(15.06.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(15.06.2021, 16:41)Dartus-BW schrieb:  Für die Frage, ob § 265 I StPO ausreicht oder eine Nachtragsanklage erforderlich ist, ist folgendes relevant:

Ist die verurteilte Tat von der prozessualen Tat des Strafbefehls (§ 264 StPO) miterfasst, dann reicht ein Hinweis aus. Ist die Tat hingegen nicht von der mit Strafbefehl zur Last gelegten prozessualen Tat umfasst, reicht ein Hinweis nicht aus und es fehlt an einer Anklage für die verurteilte Tat. Das wäre bspw. der Fall, wenn du eine Anklage wegen Körperverletzung erhältst und das Gericht dich dann wegen Körperverletzung und Brandstiftung (welche 5 Wochen später stattgefunden haben soll) verurteilt.

In BW lag Wahlfeststellungen zwischen § 264 I oder § 258 I, III StGB vor. Es spielte also keine Rolle, ob die falsche Verdächtigung eine prozessuale Tat mit der "Unfallfahrt" bildete. Die Frage der prozessualen Tat stellte sich lediglich, weil - verbessert mich, wenn ich hier falsch liege - der Strafbefehl die Unfallfahrt als § 316 StGB bewertete und das Gericht aber wegen der Unfallfahrt nach § 315c StGB verurteilte.

Ich hatte es so verstanden, dass der Strafbefehl die Pedelec Fahrt als § 316 StGB bewertete und keinerlei Angaben zur Unfallfahrt gemacht hat, sondern nurnoch nur zur anschließenden Vernehmung! sprich folgende Sachverhalte im Strafbefehl: 1. Wahlfeststellung: Falsche Verdächtigung/§ 258 mit dem Brief 2-3 Tage später und 2. die Pedelec Fahrt!

Dann würde ein Strafbefehl fehlen und ein Verfahrenshindernis liegt vor. Kann durchaus sein, dass ich den Strafbefehl zu schnell überflogen habe. ;)
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Gast
Unregistered
 
#652
15.06.2021, 16:51
(15.06.2021, 16:49)Dartus-BW schrieb:  
(15.06.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(15.06.2021, 16:41)Dartus-BW schrieb:  Für die Frage, ob § 265 I StPO ausreicht oder eine Nachtragsanklage erforderlich ist, ist folgendes relevant:

Ist die verurteilte Tat von der prozessualen Tat des Strafbefehls (§ 264 StPO) miterfasst, dann reicht ein Hinweis aus. Ist die Tat hingegen nicht von der mit Strafbefehl zur Last gelegten prozessualen Tat umfasst, reicht ein Hinweis nicht aus und es fehlt an einer Anklage für die verurteilte Tat. Das wäre bspw. der Fall, wenn du eine Anklage wegen Körperverletzung erhältst und das Gericht dich dann wegen Körperverletzung und Brandstiftung (welche 5 Wochen später stattgefunden haben soll) verurteilt.

In BW lag Wahlfeststellungen zwischen § 264 I oder § 258 I, III StGB vor. Es spielte also keine Rolle, ob die falsche Verdächtigung eine prozessuale Tat mit der "Unfallfahrt" bildete. Die Frage der prozessualen Tat stellte sich lediglich, weil - verbessert mich, wenn ich hier falsch liege - der Strafbefehl die Unfallfahrt als § 316 StGB bewertete und das Gericht aber wegen der Unfallfahrt nach § 315c StGB verurteilte.

Ich hatte es so verstanden, dass der Strafbefehl die Pedelec Fahrt als § 316 StGB bewertete und keinerlei Angaben zur Unfallfahrt gemacht hat, sondern nurnoch nur zur anschließenden Vernehmung! sprich folgende Sachverhalte im Strafbefehl: 1. Wahlfeststellung: Falsche Verdächtigung/§ 258 mit dem Brief 2-3 Tage später und 2. die Pedelec Fahrt!

Dann würde ein Strafbefehl fehlen und ein Verfahrenshindernis liegt vor. Kann durchaus sein, dass ich den Strafbefehl zu schnell überflogen habe. ;)

So ist es! Die Begründungsschrift des Rechtsanwalts hat diesbezüglich im GPA Bereich auch einen entsprechenden Hinweis enthalten!
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Gast
Unregistered
 
#653
15.06.2021, 17:01
Habt ihr im GPA Nord Bereich den normalen Revisionsantrag gestellt? 
Fertig geworden?
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Gast
Unregistered
 
#654
15.06.2021, 17:03
Hat denn noch jemand 265 aus einem anderen Grund angesprochen, nämlich weil im Strafbefehl von versuchter Strafvereitelung die Rede war und später von vollendeter? Muss man da als Gericht nicht auch drauf hinweisen
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NRWGast
Unregistered
 
#655
15.06.2021, 17:06
Hat irgendjemand (außer mir) thematisiert, dass in der Akte kein Eröffnungsbeschluss war? 

Ich habe im übrigen auch 265 angenommen. Weil teilweise im Strafbefehl andere Delikte angeklagt waren als verurteilt wurde.
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Gast
Unregistered
 
#656
15.06.2021, 17:10
(15.06.2021, 17:06)NRWGast schrieb:  Hat irgendjemand (außer mir) thematisiert, dass in der Akte kein Eröffnungsbeschluss war? 


§ 408 II 2 StPO
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Gast
Unregistered
 
#657
15.06.2021, 17:24
Gab es in Berlin das Thema E-Bike überhaupt??
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NRWGast
Unregistered
 
#658
15.06.2021, 17:26
Oh, stimmt. Der Strafbefehl ersetzt den Eröffnungsbeschluss. Mist.
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Gast
Unregistered
 
#659
15.06.2021, 17:28
(15.06.2021, 17:24)Gast schrieb:  Gab es in Berlin das Thema E-Bike überhaupt??

Nein  Smile
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Gast
Unregistered
 
#660
15.06.2021, 17:37
(15.06.2021, 17:28)Gast schrieb:  
(15.06.2021, 17:24)Gast schrieb:  Gab es in Berlin das Thema E-Bike überhaupt??

Nein  Smile

LolLolLol
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