09.06.2021, 06:57
(09.06.2021, 01:07)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:23)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb:(08.06.2021, 16:44)Gast schrieb: Neue Entscheidung des OVG.Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Aber das Ljpa NRW wird sich trotzdem weigern, bis das BVerwG in 5 Jahren darüber entschieden hat.
Bei derart schlechten Juristen im Ljpa muss man sich auch nicht wundern, dass in nrw nichts läuft und "Juristen" aus NRW belächelt werden.
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Mag natürlich sein. Aber soweit ich das überblicken kann, steht das Ljpa da auf sehr wackeligen Füßen.
Auch wenn ich von dem Fall keine Ahnung habe - warum soll eigentlich DATENSCHUTZ dazu führen, dass ich kostenlose Kopien von den kompletten Klausuren kriege
Weil das so in Art. 15 Abs.3 DSGVO drin steht
09.06.2021, 09:14
(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb:(08.06.2021, 16:44)Gast schrieb: Neue Entscheidung des OVG.Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Aber das Ljpa NRW wird sich trotzdem weigern, bis das BVerwG in 5 Jahren darüber entschieden hat.
Bei derart schlechten Juristen im Ljpa muss man sich auch nicht wundern, dass in nrw nichts läuft und "Juristen" aus NRW belächelt werden.
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Es ist doch generelle Praktik beim LJPA, den Rechtsschutz unmöglich zu machen. Sie nur die Verweigerung, Klausurkopien herauszugeben, damit man den Sachverhalt nicht mit der Lösung vergleichen kann. In der Sache zielt es doch nur darauf ab, die eigenen Fehler zu verdecken. Rechtlich ist das nicht tragfähig.
Siehe im Ersten Examen die jahrelang rechtswidrige Praktik, nicht mit genügend Professoren zu prüfen. Die Liste ist beliebig fortführbar. Ist aber sicher auch das neue Unwesen der Ministerialbürokratien.
09.06.2021, 09:28
(09.06.2021, 09:14)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb:(08.06.2021, 16:44)Gast schrieb: Neue Entscheidung des OVG.Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Aber das Ljpa NRW wird sich trotzdem weigern, bis das BVerwG in 5 Jahren darüber entschieden hat.
Bei derart schlechten Juristen im Ljpa muss man sich auch nicht wundern, dass in nrw nichts läuft und "Juristen" aus NRW belächelt werden.
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Es ist doch generelle Praktik beim LJPA, den Rechtsschutz unmöglich zu machen. Sie nur die Verweigerung, Klausurkopien herauszugeben, damit man den Sachverhalt nicht mit der Lösung vergleichen kann. In der Sache zielt es doch nur darauf ab, die eigenen Fehler zu verdecken. Rechtlich ist das nicht tragfähig.
Siehe im Ersten Examen die jahrelang rechtswidrige Praktik, nicht mit genügend Professoren zu prüfen. Die Liste ist beliebig fortführbar. Ist aber sicher auch das neue Unwesen der Ministerialbürokratien.
Dass nicht mit genügend Professoren geprüft wird, liegt aber nicht allein an den JPAs (die im Übrigen was ganz anderes sind als das LJPA).
19.06.2021, 04:40
(09.06.2021, 09:14)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb:(08.06.2021, 16:44)Gast schrieb: Neue Entscheidung des OVG.Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Aber das Ljpa NRW wird sich trotzdem weigern, bis das BVerwG in 5 Jahren darüber entschieden hat.
Bei derart schlechten Juristen im Ljpa muss man sich auch nicht wundern, dass in nrw nichts läuft und "Juristen" aus NRW belächelt werden.
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Es ist doch generelle Praktik beim LJPA, den Rechtsschutz unmöglich zu machen. Sie nur die Verweigerung, Klausurkopien herauszugeben, damit man den Sachverhalt nicht mit der Lösung vergleichen kann. In der Sache zielt es doch nur darauf ab, die eigenen Fehler zu verdecken. Rechtlich ist das nicht tragfähig.
Siehe im Ersten Examen die jahrelang rechtswidrige Praktik, nicht mit genügend Professoren zu prüfen. Die Liste ist beliebig fortführbar. Ist aber sicher auch das neue Unwesen der Ministerialbürokratien.
Das versteht der allwissende Richter aber anscheinend nicht, auch wenn ich ihm in seiner Grundaussage Recht gebe.
Aber die Ljpas sind natürlich perfekt und unfehlbar. Man darf sie nicht kritisieren :)
19.06.2021, 20:55
(19.06.2021, 04:40)Gast schrieb:(09.06.2021, 09:14)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb:(08.06.2021, 16:44)Gast schrieb: Neue Entscheidung des OVG.Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Aber das Ljpa NRW wird sich trotzdem weigern, bis das BVerwG in 5 Jahren darüber entschieden hat.
Bei derart schlechten Juristen im Ljpa muss man sich auch nicht wundern, dass in nrw nichts läuft und "Juristen" aus NRW belächelt werden.
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Es ist doch generelle Praktik beim LJPA, den Rechtsschutz unmöglich zu machen. Sie nur die Verweigerung, Klausurkopien herauszugeben, damit man den Sachverhalt nicht mit der Lösung vergleichen kann. In der Sache zielt es doch nur darauf ab, die eigenen Fehler zu verdecken. Rechtlich ist das nicht tragfähig.
Siehe im Ersten Examen die jahrelang rechtswidrige Praktik, nicht mit genügend Professoren zu prüfen. Die Liste ist beliebig fortführbar. Ist aber sicher auch das neue Unwesen der Ministerialbürokratien.
Das versteht der allwissende Richter aber anscheinend nicht, auch wenn ich ihm in seiner Grundaussage Recht gebe.
Aber die Ljpas sind natürlich perfekt und unfehlbar. Man darf sie nicht kritisieren :)
Du magst mich nicht, gell? Oder ist das immer ein anderer Gast mit immergleicher Zielrichtung?
Es ist nicht mein LJPA, und selbst meines dürfte man durchaus kritisieren. Ich finde nur, dass man in Jura allgemein für möglich halten muss, dass auch die andere Seite Recht haben könnte. Deshalb geht auch "allwissend" maximal an mir vorbei - im Gegenteil sind die Dinge so schwierig, dass ich immer damit rechnen würde, dass ein oberstes Bundesgericht ein bislang nicht erwogenes Argument aus dem Hut zaubert. Warten wir es also ab - dass ich von dem konkreten Rechtsproblem keine Ahnung habe und es auch nicht spannend finde, habe ich ja schon gesagt.
Und wenn es Dich tröstet: die Sache mit den Professoren finde ich auch skandalös. Läuft aber in meinem Bundesland zufällig auch besser
19.06.2021, 23:34
(19.06.2021, 20:55)Praktiker schrieb:(19.06.2021, 04:40)Gast schrieb:(09.06.2021, 09:14)Gast schrieb:(08.06.2021, 23:14)Praktiker schrieb:(08.06.2021, 22:39)Gast schrieb: Das ist nicht schlecht, das ist bewusste und gezielte Rechtsvereitelung. Kein Wunder, dass niemand mehr in die Justiz will. Lieber als Anwalt Geld machen und vor Schiedsgerichten mit richtigen Juristen verhandeln…
Es sei denn, das BVerwG sieht es in fünf Jahren anders, dann sind es im LJPA Spitzenjuristen, die von allen bewundert werden...
Inhaltlich hab ich von der Rechtsfrage keine Ahnung und finde sie auch nicht sonderlich spannend. Irgendwann wird es letztinstanzlich irgendwie entschieden sein, und auch der Staat hat das Recht darauf, sich in Leipzig eine Klatsche abzuholen (oder alles nochmal zu drehen). Wie hier der Untergang des Rechtsstaats wegen eines Streits um 80 Euro Kopiergebühr ausgerufen wird, ist doch auch ein bisschen kurios, oder?
Es ist doch generelle Praktik beim LJPA, den Rechtsschutz unmöglich zu machen. Sie nur die Verweigerung, Klausurkopien herauszugeben, damit man den Sachverhalt nicht mit der Lösung vergleichen kann. In der Sache zielt es doch nur darauf ab, die eigenen Fehler zu verdecken. Rechtlich ist das nicht tragfähig.
Siehe im Ersten Examen die jahrelang rechtswidrige Praktik, nicht mit genügend Professoren zu prüfen. Die Liste ist beliebig fortführbar. Ist aber sicher auch das neue Unwesen der Ministerialbürokratien.
Das versteht der allwissende Richter aber anscheinend nicht, auch wenn ich ihm in seiner Grundaussage Recht gebe.
Aber die Ljpas sind natürlich perfekt und unfehlbar. Man darf sie nicht kritisieren :)
Du magst mich nicht, gell? Oder ist das immer ein anderer Gast mit immergleicher Zielrichtung?
Es ist nicht mein LJPA, und selbst meines dürfte man durchaus kritisieren. Ich finde nur, dass man in Jura allgemein für möglich halten muss, dass auch die andere Seite Recht haben könnte. Deshalb geht auch "allwissend" maximal an mir vorbei - im Gegenteil sind die Dinge so schwierig, dass ich immer damit rechnen würde, dass ein oberstes Bundesgericht ein bislang nicht erwogenes Argument aus dem Hut zaubert. Warten wir es also ab - dass ich von dem konkreten Rechtsproblem keine Ahnung habe und es auch nicht spannend finde, habe ich ja schon gesagt.
Und wenn es Dich tröstet: die Sache mit den Professoren finde ich auch skandalös. Läuft aber in meinem Bundesland zufällig auch besser
Gab's in bawü nicht jüngst wieder zwei Examenspannen?
20.06.2021, 06:37
Ja, war auch sehr ärgerlich und hätte nicht passieren dürfen.
21.06.2021, 15:40
Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
21.06.2021, 15:45
(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
21.06.2021, 15:47
(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
wie soll das überhaupt mit Art. 3 GG vereinbar sein, wenn die Mannheimer jetzt eine andere Klausur zugeteilt bekommen? Theoretisch könnte doch jetzt jeder Prüfling anfechten