03.06.2021, 14:59
Hey Leute,
Habe eine materielle Frage.
Eine GmbH & Co. KG wird von einer GmbH vertreten (Persönlich haftender Gesellschafter)
Diese GmbH wird wiederum von dem Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten.
Nun unterschreiben aber 2. Der Geschäftsführer und irgendein Mitarbeiter.
Stellt das irgendein Problem dar? Eigentlich nicht oder? Weil der auf den es ankommt ja mit unterschrieben hat...
Der Kläger macht so ein Problem daraus.
Habe eine materielle Frage.
Eine GmbH & Co. KG wird von einer GmbH vertreten (Persönlich haftender Gesellschafter)
Diese GmbH wird wiederum von dem Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten.
Nun unterschreiben aber 2. Der Geschäftsführer und irgendein Mitarbeiter.
Stellt das irgendein Problem dar? Eigentlich nicht oder? Weil der auf den es ankommt ja mit unterschrieben hat...
Der Kläger macht so ein Problem daraus.
03.06.2021, 19:46
Würde auch sagen das macht keinen Unterschied.