24.05.2021, 17:35
(24.05.2021, 15:15)Gast schrieb:(24.05.2021, 15:08)Gast schrieb:(24.05.2021, 14:36)Gast schrieb:(23.05.2021, 19:28)Gast schrieb:(23.05.2021, 16:47)Gast schrieb: Ich bin weder neidisch, noch missgünstig und habe persönlich absolut nichts gegen Frau Baerbock. Ich finde es nur befremdlich vermeintliche politische Leistungen - welche auch immer das sein mögen - als Ersatz für wissenschaftliche Leitungen zu hofieren. Das sind einfach unterschiedliche Dinge und das zu trennen sollte wissenschaftlicher Anspruch sein.
Du scheinst nicht einmal böswillig zu sein, sondern es tatsächlich einfach nicht zu checken. Die Frau hat in Vordiplom und Master exzellente Leistungen abgeliefert (obwohl 1,3 für dich „nur leicht überdurchschnittlich“ ist) UND hat nebenher politisch einen Werdegang hingelegt, der sie mit 40 zur Kanzlerkandidatin in der größten europäischen Volkswirtschaft machte. Und genau das verlangen viele Eliteuniversitäten - gute Leistungen an der Uni UND einen außergewöhnlichen sonstigen Werdegang, und dazu gehört ihr politischer zweifelsohne dazu.
Wie kann man sich bitte anmaßen, diese Erfolge zu schmälern?
Welcher „Erfolg“ soll hier geschmälert werden ? Fakt ist, dass Frau Barbock keine abgeschlossene Ausbildung hat. Sich dann als Völkerrechtlerin zu bezeichnen ist einfach Hochstapelei und muß den hier versammelten Volljuristen sauer aufstoßen. Nun gut, bis zur Wahl im September ist noch genügend und sie wird bis dahin noch genügend Gelegenheit haben, sich durch wenig fundierte Aussagen selbst zu zerlegen.
Sie hat doch das Master-Studium in London zum Thema Vökerrecht abgeschlossen. Wie kannst du dann vom Fakt einer nicht abgeschlossenen Ausbildung sprechen?
Zumal dieser Abschluss sie auch formal zu einer Völkerrechtlerin macht. Daneben hat sie im Völkerrecht an einem Institut zusätzliche Erfahrungen gesammelt.
Eine einjährige Ausbildung in einem LLM Studiengang ist kein Abschluss im Völkerrecht. Das muss auch der glühendste Fan der Grünen akzeptieren. Zumal bei einer Semestergebühr von 20000 £ das Bestehen der Abschlussprüfung wohl „eingepreist“ ist.
Natürlich ist ein LLM ein Abschluss. Ich finde es jetzt auch nicht so grandios, dass man den offenbar auch ohne Bachelor machen konnte, aber das ändert nichts an der Tatsache. Ich kenne auch jemanden, der einen dt. Bachelor of Law hat und daran anschließend ohne Master promovieren durfte, weil er so gut war. Irrelevant ist übrigens auch der Preis. Du sagst doch wohl hier auch nicht bei Bucerius, dass das erste Examen nicht zählt, weil quasi bezahlt. I.Ü. ist das ja nun bei (nahezu) allen anglo-amerikanischen Unis der Fall, das man zahlen muss. Würde dies zur "Wertlosigkeit" führen, wäre der Andrang der Zahlungswilligen wohl deutlich geringer. Also bitte nicht Dein exklusives Rechtsverständnis zugrunde legen.
Es klingt natürlich etwas überheblich, wenn man keinen deutschen juristischen Abschluss hat, sich als "Völkerrechtlerin" zu bezeichnen. Besonders wenn das im unmittelbaren Vergleich mit dem "unnützen" Philosophen geschieht. Und denjenigen, die keine Ahnung vom deutschen Ausbildungssystem haben, wird im Zweifel nicht klar sein, dass sie aus dt. Sicht keine "richtige" Juristin ist. Nur ist auf globaler Ebene das deutsche Ausbildungssystem ziemlich irrelevant. Ich bezweifle, dass Du Dich damit auskennst, was Frau Baerbock mit diesem Abschluss machen kann oder inwieweit sie in internationalen Positionen tätig werden kann und dort ggf. auch "lawyer" genannt wird. Im Zweifel kann sie damit vor bestimmten Tribunalen auftreten, was z.B. als dt. Volljurist nicht ginge. Politiker müssen sich eben auch verkaufen. Erstaunlicherweise ist das bei Männern fast nie ein Thema (höchstens beim Dr. und Plagiatsverdacht), wenn eine Frau dieses Spiel dann mitspielt, wird es plötzlich kritisiert.
24.05.2021, 18:42
(24.05.2021, 16:53)Gast schrieb:(24.05.2021, 15:15)Gast schrieb:(24.05.2021, 15:08)Gast schrieb:(24.05.2021, 14:36)Gast schrieb:(23.05.2021, 19:28)Gast schrieb: Du scheinst nicht einmal böswillig zu sein, sondern es tatsächlich einfach nicht zu checken. Die Frau hat in Vordiplom und Master exzellente Leistungen abgeliefert (obwohl 1,3 für dich „nur leicht überdurchschnittlich“ ist) UND hat nebenher politisch einen Werdegang hingelegt, der sie mit 40 zur Kanzlerkandidatin in der größten europäischen Volkswirtschaft machte. Und genau das verlangen viele Eliteuniversitäten - gute Leistungen an der Uni UND einen außergewöhnlichen sonstigen Werdegang, und dazu gehört ihr politischer zweifelsohne dazu.
Wie kann man sich bitte anmaßen, diese Erfolge zu schmälern?
Welcher „Erfolg“ soll hier geschmälert werden ? Fakt ist, dass Frau Barbock keine abgeschlossene Ausbildung hat. Sich dann als Völkerrechtlerin zu bezeichnen ist einfach Hochstapelei und muß den hier versammelten Volljuristen sauer aufstoßen. Nun gut, bis zur Wahl im September ist noch genügend und sie wird bis dahin noch genügend Gelegenheit haben, sich durch wenig fundierte Aussagen selbst zu zerlegen.
Sie hat doch das Master-Studium in London zum Thema Vökerrecht abgeschlossen. Wie kannst du dann vom Fakt einer nicht abgeschlossenen Ausbildung sprechen?
Zumal dieser Abschluss sie auch formal zu einer Völkerrechtlerin macht. Daneben hat sie im Völkerrecht an einem Institut zusätzliche Erfahrungen gesammelt.
Eine einjährige Ausbildung in einem LLM Studiengang ist kein Abschluss im Völkerrecht. Das muss auch der glühendste Fan der Grünen akzeptieren. Zumal bei einer Semestergebühr von 20000 £ das Bestehen der Abschlussprüfung wohl „eingepreist“ ist.
Was ist denn dann eine Ausbildung im Völkerrecht und wie erlangt man die? Im Studium und Ref offenkundig mangels Examensrelevanz ja kaum. Also, erleuchte uns doch mal. Ist man erst Völkerrechtler, wenn man darin promoviert? Zeig mir doch einmal, welche Berufs- oder Studienordnung das normiert. Ansonsten komm klar, dass die Frau vermutlich mehr gerissen hat als du es je wirst, auch wenn das dem ein oder anderen unser Zunft wehtut. Unser Examens-Elfenbeinturm ist schließlich sehr prächtig.
Ist schon klar. Hauptsache man etwas gerissen. Wie man sich dahin geschummelt hat, ist völlig gleichgültig. Ein erbärmlicher Standpunkt.
24.05.2021, 20:58
(24.05.2021, 18:42)Gast schrieb:(24.05.2021, 16:53)Gast schrieb:(24.05.2021, 15:15)Gast schrieb:(24.05.2021, 15:08)Gast schrieb:(24.05.2021, 14:36)Gast schrieb: Welcher „Erfolg“ soll hier geschmälert werden ? Fakt ist, dass Frau Barbock keine abgeschlossene Ausbildung hat. Sich dann als Völkerrechtlerin zu bezeichnen ist einfach Hochstapelei und muß den hier versammelten Volljuristen sauer aufstoßen. Nun gut, bis zur Wahl im September ist noch genügend und sie wird bis dahin noch genügend Gelegenheit haben, sich durch wenig fundierte Aussagen selbst zu zerlegen.
Sie hat doch das Master-Studium in London zum Thema Vökerrecht abgeschlossen. Wie kannst du dann vom Fakt einer nicht abgeschlossenen Ausbildung sprechen?
Zumal dieser Abschluss sie auch formal zu einer Völkerrechtlerin macht. Daneben hat sie im Völkerrecht an einem Institut zusätzliche Erfahrungen gesammelt.
Eine einjährige Ausbildung in einem LLM Studiengang ist kein Abschluss im Völkerrecht. Das muss auch der glühendste Fan der Grünen akzeptieren. Zumal bei einer Semestergebühr von 20000 £ das Bestehen der Abschlussprüfung wohl „eingepreist“ ist.
Was ist denn dann eine Ausbildung im Völkerrecht und wie erlangt man die? Im Studium und Ref offenkundig mangels Examensrelevanz ja kaum. Also, erleuchte uns doch mal. Ist man erst Völkerrechtler, wenn man darin promoviert? Zeig mir doch einmal, welche Berufs- oder Studienordnung das normiert. Ansonsten komm klar, dass die Frau vermutlich mehr gerissen hat als du es je wirst, auch wenn das dem ein oder anderen unser Zunft wehtut. Unser Examens-Elfenbeinturm ist schließlich sehr prächtig.
Ist schon klar. Hauptsache man etwas gerissen. Wie man sich dahin geschummelt hat, ist völlig gleichgültig. Ein erbärmlicher Standpunkt.
Halten wir die Ergebnisse der Diskussion bisher fest:
- Baebock hat im Vordiplom ne 1,3, einen Master der LSE "with distinction" und ist mit 40 Jahren Kanzlerkandidatin der aufstrebendsten Partei Deutschlands: Nichts besonderes, höchstens leicht überdurchschnittlich, hat alles ihren politischen Kontakten zu verdanken.
- Baerbock darf auf keinen Fall Völkerrechtlerin genannt werden. Warum das so ist, hat man hier zwar nicht dargelegt, und ab wann man das denn darf ebensowenig. Aber egal, SIE darf es auf keinen Fall.
- Sie hat sich zum Master geschummelt, obwohl sie völlig regelkonform von der LSE angenommen wurde und das Vordiplom dabei - entsprechend einem Bachelor - als Aufnahmevoraussetzung gefordert und erfüllt wurde. Aber nein! Sie hat sich dahingeschummelt! Erbärmlich!!!11
Dem Volljuristen, der sich hier eingestehen muss, dass er weder politisch eine solche Karriere hinlegen wird noch für eine der guten internationalen Lawschools in Betracht kommt, scheint hier gehörig der Blutdruck zu steigen. Wie dem auch sei. Neid und Missgunst sind was widerliches.
25.05.2021, 08:34
(22.05.2021, 14:09)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:27)Gast schrieb: Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Es kommt nicht darauf an, ob du das als „angemessen“ empfindest sondern ob die Rechtsordnung des Begriff „Jurist“ als geschützt betrachtet. Das tut sie offensichtlich nicht. Vergleiche dazu die einschlägige Norm im StGB.
Inhaltlich glaube ich, dass sie mehr vom Völkerrecht versteht als die meisten Juristen, die nicht gerade ihren Schwerpunkt dort hatten. Das Völkerrecht gehört nämlich nicht zum Prüfungsstoff. Die meisten Volljuristen werden daher nicht eine Vorlesung im Völkerrecht besucht haben.
Dass Jurist kein geschützter Begriff ist, habe ich in einem vorherigen Post selbst in die Diskussion gebracht. Ich habe aber auch betont, dass der Durchschnittsdritte ganz sicher mehr als ein einjähriges Rechtsstudium verlangt. Rechtsanwaltsfachangestellte sind keine Juristen. Rechtspfleger sind keine Juristen. Steuerberater sind keine Juristen. Christian Lindner ist kein "öffentlich-Rechtler". Baerbock ist keine Völkerrechtlerin.
Alles andere ist der Versuch, sich größer zu machen als man ist, und das ist insbesondere bei Politkern, wenn auch vllt verbreitet, unglaubwürdig. Wenn die Presse da mitmacht, umso schlechter.
Im Übrigen stützt die Behauptung, dass die meisten Juristen vom Völkerrecht keine Ahnung haben nur die These, dass Baerbock in keinem Zusammenhang als Juristin bezeichnet werden sollte, weil das Völkerrecht eben eine sehr besondere Rechtsmaterie ist, welche mit herkömmlichen juristischen Werkzeug nicht ohne weiteres behandelt werden kann.
Vor dem Hintergrund der Beiträge der letzten drei Seiten erlaube ich mir, meinen oben zitierten Beitrag nochmal zu posten.
Ich möchte wirklich gerne Mal wissen, ob man einen Absolventen des Studiengangs "Master of Criminology" als Strafrechtler bezeichnen kann. Die Antwort lautet "nein" und jeder der es dennoch tut, macht sich im akademischen Kontext größer, als er ist. Ich verstehe einfach nicht, warum man da groß diskutieren muss.
25.05.2021, 08:40
Warum sollte man es nicht dürfen???
25.05.2021, 08:59
(25.05.2021, 08:34)Gast schrieb:(22.05.2021, 14:09)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:27)Gast schrieb: Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Es kommt nicht darauf an, ob du das als „angemessen“ empfindest sondern ob die Rechtsordnung des Begriff „Jurist“ als geschützt betrachtet. Das tut sie offensichtlich nicht. Vergleiche dazu die einschlägige Norm im StGB.
Inhaltlich glaube ich, dass sie mehr vom Völkerrecht versteht als die meisten Juristen, die nicht gerade ihren Schwerpunkt dort hatten. Das Völkerrecht gehört nämlich nicht zum Prüfungsstoff. Die meisten Volljuristen werden daher nicht eine Vorlesung im Völkerrecht besucht haben.
Dass Jurist kein geschützter Begriff ist, habe ich in einem vorherigen Post selbst in die Diskussion gebracht. Ich habe aber auch betont, dass der Durchschnittsdritte ganz sicher mehr als ein einjähriges Rechtsstudium verlangt. Rechtsanwaltsfachangestellte sind keine Juristen. Rechtspfleger sind keine Juristen. Steuerberater sind keine Juristen. Christian Lindner ist kein "öffentlich-Rechtler". Baerbock ist keine Völkerrechtlerin.
Alles andere ist der Versuch, sich größer zu machen als man ist, und das ist insbesondere bei Politkern, wenn auch vllt verbreitet, unglaubwürdig. Wenn die Presse da mitmacht, umso schlechter.
Im Übrigen stützt die Behauptung, dass die meisten Juristen vom Völkerrecht keine Ahnung haben nur die These, dass Baerbock in keinem Zusammenhang als Juristin bezeichnet werden sollte, weil das Völkerrecht eben eine sehr besondere Rechtsmaterie ist, welche mit herkömmlichen juristischen Werkzeug nicht ohne weiteres behandelt werden kann.
Vor dem Hintergrund der Beiträge der letzten drei Seiten erlaube ich mir, meinen oben zitierten Beitrag nochmal zu posten.
Ich möchte wirklich gerne Mal wissen, ob man einen Absolventen des Studiengangs "Master of Criminology" als Strafrechtler bezeichnen kann. Die Antwort lautet "nein" und jeder der es dennoch tut, macht sich im akademischen Kontext größer, als er ist. Ich verstehe einfach nicht, warum man da groß diskutieren muss.
Natürlich darf sich so jemand als Strafrechtler bezeichnen. Ein "Jurist" ist übrigens auch nicht zwingend ein Volljurist, denn im Gegensatz zum Volljuristen ist Jurist kein "geschützter" Begriff. Jemand mit einem Bachelor, LLM oder nur erstem Examen, darf und kann sich genauso als Jurist bezeichnen wie ein Volljurist. Und auch ein Patentanwalt, der Chemie oder Physik studiert hat, darf sagen, er sei "Anwalt", so lange er nicht "Rechtsanwalt" behauptet. So lange man nicht wahrheitswidrig behauptet, irgendwelche bestimmten Abschlüsse zu haben oder Handlungen vornehmen zu dürfen, die z.B. nur ein Rechtsanwalt vornehmen darf, ist das alles ok. Es ist nicht das Problem desjenigen, wenn die anderen nicht genug Ahnung über die konkrete Ausbildung und die Abschlüsse haben.
Dass man sich nach außen als Politiker so gut wie möglich verkaufen will, ist üblich und da ist Frau Baerbock weit entfernt, das schlimmste Beispiel zu sein. Eben weil Völkerrecht keine deutsche Materie ist, kannst Du - falls Du nicht zufällig selbst Experte bist - wohl kaum beurteilen, ob sie sich nicht z.B. weil sie diesen Studiengang absolviert hat, so nennen darf und das nur entsprechend übersetzt hat. Stattdessen eine englische Bezeichnung in Deutschland zu nutzen, wäre deutlich idiotischer und macht i.Ü. auch kein Mensch. Jemand, der dort Medizin studiert, sagt ja in Deutschland auch nicht, er sei "physician".
Aber schön, dass Du meinst, entscheiden zu dürfen, was Frau Baerbock darf-wieder ein gutes Beispiel für das überbordende Selbstbewusstsein eines Juristen (wenigstens schon Volljurist?), der meint, von allem eine Ahnung zu haben. Da gibt es ja in der Politik auch genug von und die sind sehr viel problematischer als Frau Baerbock.
25.05.2021, 09:06
Glaube nicht, dass das mit besonders großem Selbstbewusstsein zu tun hat. Für einige ist die Baerbock halt ein rotes Tuch und da sucht man sich dann - offensichtlich reichlich emotional - Reibungspunkte. Und wenn's die Bezeichnung als Völkerrechtlerin nach einem LLM an der LSE ist.
Abgesehen davon würde mich ja schon interessieren, ab wann man sich nun Völkerrechtler nennen darf. Erst mit entsprechender Venia?
Abgesehen davon würde mich ja schon interessieren, ab wann man sich nun Völkerrechtler nennen darf. Erst mit entsprechender Venia?
25.05.2021, 09:38
Ist das wirklich so schwer?
Natürlich ist man "Jurist", wenn man das erste Examen hat. Man ist es deshalb, weil man ein umfassendes, wissenschaftliches Studium absolviert hat und sich Jahrelang mit der Arbeitsmethode und Denkweise beschäftigt hat. Ich bin Referendar und habe den Schwerpunkt Völkerrecht absolviert. Das sind ein Jahr inklusive Seminararbeit. Bin ich jetzt Völkerrechtler? Das wäre wohl ein Witz, aber vielleicht sollte ich Politiker werden und es dann behaupten. Es ist schon abenteuerlich, wie einige hier versuchen, dieses offensichtliche Gernegroß-Manöver von Baerbock zu rechtfertigen. Und bitte nicht mit dem "Gönnen" oder "Schlechtreden" Argument kommen. Das sind Beschreibungen von Motiven und keine Argumente. Niemand muss Baerbock etwas gönnen, genauso wie man Scheuer, Seehofer oder Hofreiter irgendetwas gönnen muss. An den Argumenten ändert das nichts.
Wer ein Jahr Völkerrecht studiert hat, ist kein Völkerrechtler. Egal ob mit Note 1,0 oder 4,0.
Wer sich dennoch so bezeichnet, täuscht andere, weil jeder Mensch erwartet (bis auf einige Juristen hier im Forum), dass ein Völkerrechtler umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, welches alleine durch seine politischen Bezüge sehr Komplex ist. Diese umfassenden Kenntnisse erlangt man nicht innerhalb eines Jahres, welches dann natürlich auch nur ein akademisches Jahr ist und nicht zwölft Monate durchlernen. Ich hoffe, dass wenigstens letzteres unstreitig ist.
Um die Frage dennoch konkret zu beantworten: Als Völkerrechtler sollte man sich frühestens dann bezeichnen, wenn man sein erstes Examen absolviert hat, im Rahmen des Studiums vertiefte Kenntnisse über die Materie gesammelt hat und sich im Rahmen einer Tätigkeit am Lehrstuhl oder ggf auch einer entsprechenden Institution weiter dem Völkerrecht widmet.
Natürlich ist man "Jurist", wenn man das erste Examen hat. Man ist es deshalb, weil man ein umfassendes, wissenschaftliches Studium absolviert hat und sich Jahrelang mit der Arbeitsmethode und Denkweise beschäftigt hat. Ich bin Referendar und habe den Schwerpunkt Völkerrecht absolviert. Das sind ein Jahr inklusive Seminararbeit. Bin ich jetzt Völkerrechtler? Das wäre wohl ein Witz, aber vielleicht sollte ich Politiker werden und es dann behaupten. Es ist schon abenteuerlich, wie einige hier versuchen, dieses offensichtliche Gernegroß-Manöver von Baerbock zu rechtfertigen. Und bitte nicht mit dem "Gönnen" oder "Schlechtreden" Argument kommen. Das sind Beschreibungen von Motiven und keine Argumente. Niemand muss Baerbock etwas gönnen, genauso wie man Scheuer, Seehofer oder Hofreiter irgendetwas gönnen muss. An den Argumenten ändert das nichts.
Wer ein Jahr Völkerrecht studiert hat, ist kein Völkerrechtler. Egal ob mit Note 1,0 oder 4,0.
Wer sich dennoch so bezeichnet, täuscht andere, weil jeder Mensch erwartet (bis auf einige Juristen hier im Forum), dass ein Völkerrechtler umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, welches alleine durch seine politischen Bezüge sehr Komplex ist. Diese umfassenden Kenntnisse erlangt man nicht innerhalb eines Jahres, welches dann natürlich auch nur ein akademisches Jahr ist und nicht zwölft Monate durchlernen. Ich hoffe, dass wenigstens letzteres unstreitig ist.
Um die Frage dennoch konkret zu beantworten: Als Völkerrechtler sollte man sich frühestens dann bezeichnen, wenn man sein erstes Examen absolviert hat, im Rahmen des Studiums vertiefte Kenntnisse über die Materie gesammelt hat und sich im Rahmen einer Tätigkeit am Lehrstuhl oder ggf auch einer entsprechenden Institution weiter dem Völkerrecht widmet.
25.05.2021, 09:42
(25.05.2021, 09:38)Gast schrieb: Ist das wirklich so schwer?
Natürlich ist man "Jurist", wenn man das erste Examen hat. Man ist es deshalb, weil man ein umfassendes, wissenschaftliches Studium absolviert hat und sich Jahrelang mit der Arbeitsmethode und Denkweise beschäftigt hat. Ich bin Referendar und habe den Schwerpunkt Völkerrecht absolviert. Das sind ein Jahr inklusive Seminararbeit. Bin ich jetzt Völkerrechtler? Das wäre wohl ein Witz, aber vielleicht sollte ich Politiker werden und es dann behaupten. Es ist schon abenteuerlich, wie einige hier versuchen, dieses offensichtliche Gernegroß-Manöver von Baerbock zu rechtfertigen. Und bitte nicht mit dem "Gönnen" oder "Schlechtreden" Argument kommen. Das sind Beschreibungen von Motiven und keine Argumente. Niemand muss Baerbock etwas gönnen, genauso wie man Scheuer, Seehofer oder Hofreiter irgendetwas gönnen muss. An den Argumenten ändert das nichts.
Wer ein Jahr Völkerrecht studiert hat, ist kein Völkerrechtler. Egal ob mit Note 1,0 oder 4,0.
Wer sich dennoch so bezeichnet, täuscht andere, weil jeder Mensch erwartet (bis auf einige Juristen hier im Forum), dass ein Völkerrechtler umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, welches alleine durch seine politischen Bezüge sehr Komplex ist. Diese umfassenden Kenntnisse erlangt man nicht innerhalb eines Jahres, welches dann natürlich auch nur ein akademisches Jahr ist und nicht zwölft Monate durchlernen. Ich hoffe, dass wenigstens letzteres unstreitig ist.
Um die Frage dennoch konkret zu beantworten: Als Völkerrechtler sollte man sich frühestens dann bezeichnen, wenn man sein erstes Examen absolviert hat, im Rahmen des Studiums vertiefte Kenntnisse über die Materie gesammelt hat und sich im Rahmen einer Tätigkeit am Lehrstuhl oder ggf auch einer entsprechenden Institution weiter dem Völkerrecht widmet.
Darf ich mich dann Strafrechtler nennen, wenn ich in einem BL studiert und mein Ref gemacht habe, obwohl da nur jeweils eine Klausur im Strafrecht geschrieben wird?
25.05.2021, 09:59
(25.05.2021, 09:42)Gast schrieb:(25.05.2021, 09:38)Gast schrieb: Ist das wirklich so schwer?
Natürlich ist man "Jurist", wenn man das erste Examen hat. Man ist es deshalb, weil man ein umfassendes, wissenschaftliches Studium absolviert hat und sich Jahrelang mit der Arbeitsmethode und Denkweise beschäftigt hat. Ich bin Referendar und habe den Schwerpunkt Völkerrecht absolviert. Das sind ein Jahr inklusive Seminararbeit. Bin ich jetzt Völkerrechtler? Das wäre wohl ein Witz, aber vielleicht sollte ich Politiker werden und es dann behaupten. Es ist schon abenteuerlich, wie einige hier versuchen, dieses offensichtliche Gernegroß-Manöver von Baerbock zu rechtfertigen. Und bitte nicht mit dem "Gönnen" oder "Schlechtreden" Argument kommen. Das sind Beschreibungen von Motiven und keine Argumente. Niemand muss Baerbock etwas gönnen, genauso wie man Scheuer, Seehofer oder Hofreiter irgendetwas gönnen muss. An den Argumenten ändert das nichts.
Wer ein Jahr Völkerrecht studiert hat, ist kein Völkerrechtler. Egal ob mit Note 1,0 oder 4,0.
Wer sich dennoch so bezeichnet, täuscht andere, weil jeder Mensch erwartet (bis auf einige Juristen hier im Forum), dass ein Völkerrechtler umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet hat, welches alleine durch seine politischen Bezüge sehr Komplex ist. Diese umfassenden Kenntnisse erlangt man nicht innerhalb eines Jahres, welches dann natürlich auch nur ein akademisches Jahr ist und nicht zwölft Monate durchlernen. Ich hoffe, dass wenigstens letzteres unstreitig ist.
Um die Frage dennoch konkret zu beantworten: Als Völkerrechtler sollte man sich frühestens dann bezeichnen, wenn man sein erstes Examen absolviert hat, im Rahmen des Studiums vertiefte Kenntnisse über die Materie gesammelt hat und sich im Rahmen einer Tätigkeit am Lehrstuhl oder ggf auch einer entsprechenden Institution weiter dem Völkerrecht widmet.
Darf ich mich dann Strafrechtler nennen, wenn ich in einem BL studiert und mein Ref gemacht habe, obwohl da nur jeweils eine Klausur im Strafrecht geschrieben wird?
Die Anzahl der Examensklausuren hat nichts mit der Selbstbezeichnung zu tun, sondern der zusätzlich zum Rechtstudium gewählte "Spezialisierungswerdegang".