18.05.2021, 10:40
(17.05.2021, 17:40)Gast schrieb: Meint ihr man kann bestehen (vielleicht nicht gut), wenn man dem Antrag stattgegeben hat und viel zur Unzuverlässigkeit / Zuverlässigkeit geschrieben hat?
War so Happy mit der Klausur bis ich die Entscheidung gesehen habe
Na ja die JPAs weichen auch gerne mal von den Entscheidungen ab oder geben in den Hinweisen einer alternativen Lösung die gleiche Richtigkeit bei entsprechender Argumentation. Auf das "richtige" Ergebnis würde ich mich nie in Klausuren festnageln lassen. Meist sind es ja auch keine erstinstanzlichen Entscheidungen. Wenn es keine super bekannten Entscheidungen sind kann man kaum erwarten, dass Referendare schlauer sind als die ersten Instanzen.
18.05.2021, 11:42
Danke für die super lieben Antworten.
In 3 Monaten sind wir alle schlauer.

In 3 Monaten sind wir alle schlauer.

18.05.2021, 15:34
Jetzt haben es auch die Hessen geschafft! Glückwunsch!!! Was lief denn heute bei euch? Hoffe es war machbar!
19.05.2021, 11:38
Ja, was lag an?
Wäre für einen kleinen Abriss sehr dankbar!
Wäre für einen kleinen Abriss sehr dankbar!
19.05.2021, 14:24
Ö II:
Baurecht
Mandant hatte früher bereits erfolglos eine Baugenehmigung beantragt, die abgelehnt worden war, weil die Bauvorlagen mehrere Wohneinheiten vorsahen. Er passte seinen Antrag an und erhielt die Genehmigung für 1 Wohneinheit (Bau eines 1-Familienhauses für sich, Frau und Kinder im Alter von 20, 22, 16 und 7 Jahren). Bei einer Besichtigung stellte die Bauaufsicht (Kreisausschuss Gießen) fest, dass Einrichtungen angebracht wurden, die auf mehrere Wohneinheiten hindeuteten:
- Kabel wurden so verlegt und Steckdosen so angeordnet, dass nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils eine Küche installiert werden könnte.
- Es gab nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils Aussparungen für Waschbecken und im Obergeschoss wurde bereits eine Klospülung installiert.
- Der Mandant äußerte, die Kellerräume seien als Party- und Arbeitsräume geplant.
Der Kreisausschuss erließ daraufhin eine Einstellungsverfügung. Diese Enthielt:
1. Baustopp sofort
2. Zwangsgeld 5.000 bei Zuwiderhandlung
3. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Von der Anhörung werde gem. 28 II Nr. 1 HVwVfG abgesehen. Es bestehe ein "Anfangsverdacht", dass von den Bauvorlagen abgewichen würde. Auch Party- und Arbeitsräume seien Aufenthaltsräume und von der Genehmigung nicht umfasst.
Der Mandant rief an, daraufhin schickte der Kreisausschuss ein Schreiben, in dem er den Mandanten auf die Möglichkeit hinwies, die monierten Einrichtungen zurückzubauen. Dann könne er weiter bauen.
Mandant will wissen, was er tun soll. Er meint, jedenfalls bzgl. Erdgeschoss hätte keine Stilllegung verfügt werden dürfen.
Baurecht
Mandant hatte früher bereits erfolglos eine Baugenehmigung beantragt, die abgelehnt worden war, weil die Bauvorlagen mehrere Wohneinheiten vorsahen. Er passte seinen Antrag an und erhielt die Genehmigung für 1 Wohneinheit (Bau eines 1-Familienhauses für sich, Frau und Kinder im Alter von 20, 22, 16 und 7 Jahren). Bei einer Besichtigung stellte die Bauaufsicht (Kreisausschuss Gießen) fest, dass Einrichtungen angebracht wurden, die auf mehrere Wohneinheiten hindeuteten:
- Kabel wurden so verlegt und Steckdosen so angeordnet, dass nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils eine Küche installiert werden könnte.
- Es gab nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils Aussparungen für Waschbecken und im Obergeschoss wurde bereits eine Klospülung installiert.
- Der Mandant äußerte, die Kellerräume seien als Party- und Arbeitsräume geplant.
Der Kreisausschuss erließ daraufhin eine Einstellungsverfügung. Diese Enthielt:
1. Baustopp sofort
2. Zwangsgeld 5.000 bei Zuwiderhandlung
3. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Von der Anhörung werde gem. 28 II Nr. 1 HVwVfG abgesehen. Es bestehe ein "Anfangsverdacht", dass von den Bauvorlagen abgewichen würde. Auch Party- und Arbeitsräume seien Aufenthaltsräume und von der Genehmigung nicht umfasst.
Der Mandant rief an, daraufhin schickte der Kreisausschuss ein Schreiben, in dem er den Mandanten auf die Möglichkeit hinwies, die monierten Einrichtungen zurückzubauen. Dann könne er weiter bauen.
Mandant will wissen, was er tun soll. Er meint, jedenfalls bzgl. Erdgeschoss hätte keine Stilllegung verfügt werden dürfen.
21.05.2021, 18:15
für welchen Lösungsweg habt ihr euch denn so grob entschieden?
29.05.2021, 19:50
Hallo,
hat zufällig jemand eine Fundstelle zu der ZVS-Thematik (§ 371 analog und KFB) aufgetrieben?
Vielen Dank
hat zufällig jemand eine Fundstelle zu der ZVS-Thematik (§ 371 analog und KFB) aufgetrieben?
Vielen Dank
22.06.2021, 11:30
Kam bei jmd in Hessen bereits die Ladung zur (voraussichtlichen) Mündlichen?
30.06.2021, 18:39
18.07.2021, 11:49