15.01.2018, 16:04
15.01.2018, 16:30
Wobei das nur ein Teil war...hat jemand vielleicht eine Lösung?
Ich habe den ersten Antrag abgelehnt.
Es bestand eine Genehmigungspflicht. Ein Antrag war nicht gestellt für diese Art von Nutzung. Formelle Illegalität( +), materiell auch (+) da nicht genehmigungsfähig im Wohngebiet.
Der zweite hatte bei mir Erfolg, da ein Zwangsmittel nur gegen den Typen, aber nicht gegen die GmbH erging. Das fand ich aber falsch, da die GmbH ja der Zustandsstörer ist...hatte im Hinterkopf dass es jedenfalls bei der Vollstreckung nicht mehr hinhaut, wenn gegen den falschen festgesetzt wird
Ich habe den ersten Antrag abgelehnt.
Es bestand eine Genehmigungspflicht. Ein Antrag war nicht gestellt für diese Art von Nutzung. Formelle Illegalität( +), materiell auch (+) da nicht genehmigungsfähig im Wohngebiet.
Der zweite hatte bei mir Erfolg, da ein Zwangsmittel nur gegen den Typen, aber nicht gegen die GmbH erging. Das fand ich aber falsch, da die GmbH ja der Zustandsstörer ist...hatte im Hinterkopf dass es jedenfalls bei der Vollstreckung nicht mehr hinhaut, wenn gegen den falschen festgesetzt wird
15.01.2018, 16:32
Ich habe es nur überflogen aber ich glaube das es auch in NRW lief
Wir hatten auch irgendwas mit Wettbüro und Zwangsgeld
War auf jeden Fall nicht gut...
Wir hatten auch irgendwas mit Wettbüro und Zwangsgeld
War auf jeden Fall nicht gut...
15.01.2018, 16:34
(15.01.2018, 16:30)Max Hessen schrieb: Wobei das nur ein Teil war...hat jemand vielleicht eine Lösung?
Ich habe den ersten Antrag abgelehnt.
Es bestand eine Genehmigungspflicht. Ein Antrag war nicht gestellt für diese Art von Nutzung. Formelle Illegalität( +), materiell auch (+) da nicht genehmigungsfähig im Wohngebiet.
Der zweite hatte bei mir Erfolg, da ein Zwangsmittel nur gegen den Typen, aber nicht gegen die GmbH erging. Das fand ich aber falsch, da die GmbH ja der Zustandsstörer ist...hatte im Hinterkopf dass es jedenfalls bei der Vollstreckung nicht mehr hinhaut, wenn gegen den falschen festgesetzt wird
Hab beide abgelehnt aber nur weil ich keine Zeit mehr hatte und keinen Plan
15.01.2018, 16:44
Mir hat die Begründung der Anordnung zur sofortigen Vollziehung nicht gereicht. Da stand ja im Grunde nur drin, dass er Vorteile hat, obwohl die Nutzung rechtswidrig war. Ich habe geschrieben, dass dies für die Nutzungsuntersagung reicht, die Begründung der sofortigen Vollziehung aber weiter gehen müsse. Deswegen war der Antrag bei mir teilweise erfolgreich. Glaube aber selbst nicht mehr dran
15.01.2018, 16:52
(15.01.2018, 16:44)Gast schrieb: Mir hat die Begründung der Anordnung zur sofortigen Vollziehung nicht gereicht. Da stand ja im Grunde nur drin, dass er Vorteile hat, obwohl die Nutzung rechtswidrig war. Ich habe geschrieben, dass dies für die Nutzungsuntersagung reicht, die Begründung der sofortigen Vollziehung aber weiter gehen müsse. Deswegen war der Antrag bei mir teilweise erfolgreich. Glaube aber selbst nicht mehr dran
Ich glaube dass das auch eigentlich Sinn macht aber ich wusste nicht mehr wie dann den Tenor am besten formuliere so war es dann einfacher :s
15.01.2018, 18:03
Ich habe geschrieben, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben wird und im übrigen abgewiesen.
15.01.2018, 19:14
Heute habe ich gemerkt, wie hilfreich die Kommentare für das materielle Recht im zweiten Examen sind. Nur mit dem VwGO Kommentar hing ich teilweise ganz schön in der Luft
15.01.2018, 19:23
Wann lief in NRW und in Hessen zuletzt eine behördenklausur? Könnte morgen eine dran kommen?
15.01.2018, 20:33
Doofe Frage: Gab es einen BP? Ich habe keinen gesehen und deshalb 34 II BauGB ivm BauNVO geprüft

