07.05.2021, 16:50
Liebe Schwarmintelligenz,
da ich voraussichtlich auch den Zweitversuch nicht bestehen werde... Gibt es hier jemanden, der sich auskennt, unter welchen Voraussetzungen man speziell in Bayern einen dritten Versuch für das zweite Examen gewährt bekommt?
Die §§ 70, 71 der Japo sind mir natürlich bekannt. Dort liest es sich aber fast so, als ob man den Antrag einfach nur stellen muss und kein Härtefall oder sowas vorliegen muss. Das kann aber ja eigentlich nicht sein. Die Richter im EVD konnten mir bezüglich dieser Frage leider nicht weiterhelfen, im Internet findet man nur spärlich widersprüchliche Infos. Bevor ich jetzt irgendeine Telefonnummer des LJPA raussuche, wollte ich es erstmal hier versuchen.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der jemanden kennt...
da ich voraussichtlich auch den Zweitversuch nicht bestehen werde... Gibt es hier jemanden, der sich auskennt, unter welchen Voraussetzungen man speziell in Bayern einen dritten Versuch für das zweite Examen gewährt bekommt?
Die §§ 70, 71 der Japo sind mir natürlich bekannt. Dort liest es sich aber fast so, als ob man den Antrag einfach nur stellen muss und kein Härtefall oder sowas vorliegen muss. Das kann aber ja eigentlich nicht sein. Die Richter im EVD konnten mir bezüglich dieser Frage leider nicht weiterhelfen, im Internet findet man nur spärlich widersprüchliche Infos. Bevor ich jetzt irgendeine Telefonnummer des LJPA raussuche, wollte ich es erstmal hier versuchen.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der jemanden kennt...
07.05.2021, 17:09
(07.05.2021, 16:50)Gast schrieb: Liebe Schwarmintelligenz,
da ich voraussichtlich auch den Zweitversuch nicht bestehen werde... Gibt es hier jemanden, der sich auskennt, unter welchen Voraussetzungen man speziell in Bayern einen dritten Versuch für das zweite Examen gewährt bekommt?
Die §§ 70, 71 der Japo sind mir natürlich bekannt. Dort liest es sich aber fast so, als ob man den Antrag einfach nur stellen muss und kein Härtefall oder sowas vorliegen muss. Das kann aber ja eigentlich nicht sein. Die Richter im EVD konnten mir bezüglich dieser Frage leider nicht weiterhelfen, im Internet findet man nur spärlich widersprüchliche Infos. Bevor ich jetzt irgendeine Telefonnummer des LJPA raussuche, wollte ich es erstmal hier versuchen.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der jemanden kennt...
Also in NRW ist das wohl tatsächlich so!
07.05.2021, 17:17
(07.05.2021, 17:09)Gast schrieb:(07.05.2021, 16:50)Gast schrieb: Liebe Schwarmintelligenz,
da ich voraussichtlich auch den Zweitversuch nicht bestehen werde... Gibt es hier jemanden, der sich auskennt, unter welchen Voraussetzungen man speziell in Bayern einen dritten Versuch für das zweite Examen gewährt bekommt?
Die §§ 70, 71 der Japo sind mir natürlich bekannt. Dort liest es sich aber fast so, als ob man den Antrag einfach nur stellen muss und kein Härtefall oder sowas vorliegen muss. Das kann aber ja eigentlich nicht sein. Die Richter im EVD konnten mir bezüglich dieser Frage leider nicht weiterhelfen, im Internet findet man nur spärlich widersprüchliche Infos. Bevor ich jetzt irgendeine Telefonnummer des LJPA raussuche, wollte ich es erstmal hier versuchen.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der jemanden kennt...
Also in NRW ist das wohl tatsächlich so!
Es geht um Bayern... § 71 I S. 1 Japo sagt eigentlich alles: 3,0 im Schnitt bei irgendeinem Versuch. Ansonsten muss nach § 71 II Japo durch den Vors. der Prüfungsausschuss entschieden werden, wenn dje Voraussetzungen der verwiesenen Normen vorliegen, was aber wohl nicht relevant sein dürfte.
07.05.2021, 22:12
Ich weiß, dass es nicht deine Frage war - aber wieso gehst du davon aus, wieder nicht bestanden zu haben? Oder möchtest du dich nur für den Fall der Fälle wappnen?
08.05.2021, 14:11
(07.05.2021, 22:12)Gast schrieb: Ich weiß, dass es nicht deine Frage war - aber wieso gehst du davon aus, wieder nicht bestanden zu haben? Oder möchtest du dich nur für den Fall der Fälle wappnen?Das Examen ist erst nächsten Monat. Aber meine Noten in den letzten Klausuren im EVD und beim Hemmer-Klausurenkurs sprechen leider Bände. Zudem sitzt Steuerrecht, Arbeitsrecht und Kautelar leider wieder gar nicht. Trotzdem würde ich einen dritten Versuch wenigstens nutzen wollen, falls er mir denn zusteht.
08.05.2021, 14:51
(08.05.2021, 14:11)Gast schrieb:(07.05.2021, 22:12)Gast schrieb: Ich weiß, dass es nicht deine Frage war - aber wieso gehst du davon aus, wieder nicht bestanden zu haben? Oder möchtest du dich nur für den Fall der Fälle wappnen?Das Examen ist erst nächsten Monat. Aber meine Noten in den letzten Klausuren im EVD und beim Hemmer-Klausurenkurs sprechen leider Bände. Zudem sitzt Steuerrecht, Arbeitsrecht und Kautelar leider wieder gar nicht. Trotzdem würde ich einen dritten Versuch wenigstens nutzen wollen, falls er mir denn zusteht.
Woran liegt's? Fehlt dir die Struktur oder bist du zu nervös?...
08.05.2021, 15:21
(08.05.2021, 14:51)Gast Gast schrieb:Egal wie viel ich lerne. Ich mache ständig dumme Fehler innerhalb der fünf Stunden, bei denen ich mir später schon selber denke, was war denn da wieder los. In Hausarbeiten passierte mir das ja früher auch nicht. Auch nicht so sehr im ersten Examen. Aber da war der Zeitdruck auch nicht so extrem. Dann steht auch noch immer dabei, dass ich bei den Schwerpunkten zu oberflächlich bleibe und die Obersätze zu ungenau sind. So habe ich also auch in den eigentlich gelungen Klausuren nie mehr als vielleicht mal 6 Punkte. Keine Ahnung, ob da weiteres Üben von Klausuren eine Verbesserung bringen kann.(08.05.2021, 14:11)Gast schrieb:(07.05.2021, 22:12)Gast schrieb: Ich weiß, dass es nicht deine Frage war - aber wieso gehst du davon aus, wieder nicht bestanden zu haben? Oder möchtest du dich nur für den Fall der Fälle wappnen?Das Examen ist erst nächsten Monat. Aber meine Noten in den letzten Klausuren im EVD und beim Hemmer-Klausurenkurs sprechen leider Bände. Zudem sitzt Steuerrecht, Arbeitsrecht und Kautelar leider wieder gar nicht. Trotzdem würde ich einen dritten Versuch wenigstens nutzen wollen, falls er mir denn zusteht.
Woran liegt's? Fehlt dir die Struktur oder bist du zu nervös?...
08.05.2021, 19:39
Du musst also an deinem Zeitmanagement arbeiten. Wie viel Zeit gibst du dir für die einzelnen Bearbeitungsschritte? Also SV lesen, Lösungsskizze und die Teile eines Urteils schreiben?
09.05.2021, 11:29
(08.05.2021, 19:39)Gast Gast schrieb: Du musst also an deinem Zeitmanagement arbeiten. Wie viel Zeit gibst du dir für die einzelnen Bearbeitungsschritte? Also SV lesen, Lösungsskizze und die Teile eines Urteils schreiben?
Das ist immer sehr schnell gesagt. Zeitprobleme haben mE drei Ursachen: 1. Mangelnde Rechtskenntnisse; 2. Drang nach Perfektion; 3. Fehlende Klausurpraxis.
Die Lösung ist: Lernen, Ansprüche runterschrauben und Klausuren lösen.
09.05.2021, 14:06
(09.05.2021, 11:29)Gast schrieb:(08.05.2021, 19:39)Gast Gast schrieb: Du musst also an deinem Zeitmanagement arbeiten. Wie viel Zeit gibst du dir für die einzelnen Bearbeitungsschritte? Also SV lesen, Lösungsskizze und die Teile eines Urteils schreiben?
Das ist immer sehr schnell gesagt. Zeitprobleme haben mE drei Ursachen: 1. Mangelnde Rechtskenntnisse; 2. Drang nach Perfektion; 3. Fehlende Klausurpraxis.
Die Lösung ist: Lernen, Ansprüche runterschrauben und Klausuren lösen.
Naja... aber Klausuren lösen macht es auch nicht automatisch besser. Man muss es sich wie beim Fußballspielen vorstellen. Natürlich kann man auch einfach drauf los kicken und das funktioniert hin und wieder auch ganz gut, aber die Profis aber ausgefeilte Taktikpläne, die über ein 4-3-3 hinausgehen. So hatte ich für die verschiedenen Klausurtypen unterschiedliche Zeitpläne mit jeweils Puffern und der Möglichkeit ein paar Minuten hin und her zu schieben.
Genau kenne ich aber auch Leute, die damals auch noch nach der 40. Probeklausur 3 Stunden mit Klausur lesen und Lösungsskizze schreiben verbracht haben... natürlich bringt Zeitmanagement alleine nichts aber wenn er/sie schon lange lernt, sollte ausreichend Wissen vorhanden sein (zumindest für Noten im Mittelfeld).