04.05.2021, 11:31
(04.05.2021, 11:20)Gasto schrieb:(04.05.2021, 11:14)Gast schrieb:(04.05.2021, 10:50)Gast schrieb: Ich kann die Klage nicht recht nachvollziehen. Dass es zu einer (leichten) verschlechterung bei 12,7 (hier auf 12,1) im Staatsteil kommen kann, weil die mündliche Prüfung nicht perfekt läuft ist unschön aber durchaus eine vorhersehbare Variante. Dass es dann unter 11,5 in der Gesamtnote werden düfte bei 9,8 im Schwerpunkt keine Überraschung sein. Mal schauen wie bei so einem Selbstverständnis das 2. Examen läuft...
Vor allem halte ich es für vermessen, mit ~10 Punkten im SPB überhaupt das sehr gut anpeilen zu wollen. 10 Punkte im SPB sind eben nur leicht überdurchschnittlich und kein herausragendes Ergebnis.
Für das sehr gut hätte der Typ zudem fast 16 Punkte im Staatsteil benötigt.
Ich bleibe bei meiner Vermutung von oben. Hier hat jemand in den Klausuren überperformt und wurde in der Mündlichen auf sein Normalmaß zurechtgestützt.
call me stupid... aber war es rechnerisch überhaupt möglich, mit 12,71 in den Schriftlichen und 9,x im SP in der Gesamtnote auf ein "sehr gut" zu kommen? selbst wenn sie ihm 18 P in der Mündlichen gegeben hätten. Ich glaube nicht, weil sie können ihn doch von 12,7 gar nicht auf 16 heben im Staatsteil... außer sie vergeben noch Bonuspunkte on top.
Gute Überlegung.
Ich habe nachgesehen und in Berlin/Brandenburg ist die Gewichtung schriftlich/mündlich 63/37. Von daher war es rechnerisch nicht möglich, auf knapp unter 16 im Staatsteil zu kommen. Entsprechend war es auch mit den Vornoten und der SPB-Note auch nicht möglich, noch auf ein sehr gut zu kommen.
Es sei denn natürlich, er wollte das sehr gut nur im Staatsteil.
04.05.2021, 11:40
Ich les das so, als habe er das sehr gut nur im Staatsteil gewollt.
Was ich mich aber frage: Wusste die Kommission überhaupt von seiner Schwerpunktnote? Jedenfalls dort, wo ich mein Examen gemacht habe (außerhalb Berlins) wissen die Prüfer ganz regelmäßig nicht die Schwerpunktnote, da die nicht aktenkundig ist.
Denn wenn sie nicht davon wuaste und ihn einfach nur von 12,7 auf 12,1 im der Kommission allein bekannten Staatsteil runtergeprüft hat, wirkt das Gerichtsverfahren noch mal absurder…
Was ich mich aber frage: Wusste die Kommission überhaupt von seiner Schwerpunktnote? Jedenfalls dort, wo ich mein Examen gemacht habe (außerhalb Berlins) wissen die Prüfer ganz regelmäßig nicht die Schwerpunktnote, da die nicht aktenkundig ist.
Denn wenn sie nicht davon wuaste und ihn einfach nur von 12,7 auf 12,1 im der Kommission allein bekannten Staatsteil runtergeprüft hat, wirkt das Gerichtsverfahren noch mal absurder…
04.05.2021, 11:45
Zumal ich da persönlich krassere Fälle kenne als von 12,7 auf 12,1. Es ist ohnehin schwieriger, sich mit bereits guten schriftlichen Noten noch groß zu verbessern (und es kann auch schnell mal leicht nach unten gehen). Anders als wenn man mit ausreichend/befriedigend in die mündliche Prüfung reingeht, da ist statistisch gesehen einfach mehr dran. Das mag man als ungerecht empfinden, lässt sich aber mathematisch begründen (und das sage ich als jemand, der selbst von der mündlichen wegen guter Vornoten nicht wirklich profitiert hat, während Mitprüflinge im ausreichenden/befriedigenden Notenbereich ordentlich Punkte dazugesammelt haben)
04.05.2021, 11:46
statistisch gesehen einfach mehr drin*
04.05.2021, 11:49
Dass es den Prüfling verärgert bzw. er enttäuscht ist, kann ich aber trotzdem gut nachvollziehen. Stellt sich die Frage, ob er nicht noch einen Verbesserungsversuch beanspruchen kann, um ins begehrte „gut“ zu kommen. Wenn er sich da leistungstechnisch eher sieht als im oberen vb und er der Meinung ist, dass er bei den schriftlichen Ergebnisse nicht nur einfach Glück hatte, sollten die Chancen bei einem Verbesserungsversuch ja nicht allzu schlecht stehen…
04.05.2021, 12:06
Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
04.05.2021, 12:16
(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Das kann man so nicht sagen. 10 Punkte schriftlich sind ein Top-Ergebnis, 11 Punkte mündlich nicht. Von einem Kandidaten mit 10 schriftlich erwartet man eher 12+ mündlich.
04.05.2021, 12:17
(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Unplausibel sicherlich nicht. Realität ist aber eben auch, dass mündliche Prüfungen - auch bei schon richtig guten Kandidaten - meist besser ausfallen als die Klausuren.
Was sich derjenige wohl denkt wenn grad alle bei LTO und hier über ihn und seine Fähigkeiten diskutieren
04.05.2021, 12:25
Ich meine was denkt er sich? Die Richter am OVG haben bestimmt weniger Punkte im StE als er. Meint er dann bekommt er recht, wenn er auch zu selbstbewusst daher kommt? Die Leute mögen bescheidene Leute. Deshalb kommt es auch oft zur Sympathie bei schlechteren Prüfungskandidaten und damit besseren Noten. Die treten nämlich zurückhaltender auf.
Außerdem soll der Eindruck der mündlichen auch den der schriftlichen korrigieren. Und wenn jemand im Schriftlichen eben Pech hatte, obwohl er mehr kann, fällt das auch in der mündlichen auf
Außerdem wird man im 1. eh nicht hochgeprüft. Habe mich im 1. nur um 0,2 verbessert. Im 2. habe ich mich dagegen über 1 P. verbessert mündlich.
Im 1. kann man noch froh sein, wenn man mit hohen Noten nicht zurecht gekürzt wird, so streng ist die Bewertung da.
Außerdem soll der Eindruck der mündlichen auch den der schriftlichen korrigieren. Und wenn jemand im Schriftlichen eben Pech hatte, obwohl er mehr kann, fällt das auch in der mündlichen auf
Außerdem wird man im 1. eh nicht hochgeprüft. Habe mich im 1. nur um 0,2 verbessert. Im 2. habe ich mich dagegen über 1 P. verbessert mündlich.
Im 1. kann man noch froh sein, wenn man mit hohen Noten nicht zurecht gekürzt wird, so streng ist die Bewertung da.
04.05.2021, 12:28
(04.05.2021, 12:25)Gast schrieb: Ich meine was denkt er sich? Die Richter am OVG haben bestimmt weniger Punkte im StE als er. Meint er dann bekommt er recht, wenn er auch zu selbstbewusst daher kommt? Die Leute mögen bescheidene Leute. Deshalb kommt es auch oft zur Sympathie bei schlechteren Prüfungskandidaten und damit besseren Noten. Die treten nämlich zurückhaltender auf.
Außerdem soll der Eindruck der mündlichen auch den der schriftlichen korrigieren. Und wenn jemand im Schriftlichen eben Pech hatte, obwohl er mehr kann, fällt das auch in der mündlichen auf
Außerdem wird man im 1. eh nicht hochgeprüft. Habe mich im 1. nur um 0,2 verbessert. Im 2. habe ich mich dagegen über 1 P. verbessert mündlich.
Im 1. kann man noch froh sein, wenn man mit hohen Noten nicht zurecht gekürzt wird, so streng ist die Bewertung da.
A.A. aufgrund zahlreicher Erfahrungen mehr als gut vertretbar.