27.04.2021, 13:26
(27.04.2021, 12:31)Neugast schrieb: Prof. Küper hat den Rezensenten auf Twitter verteidigt und behauptet, der Rezensent sei auf eins votiert gewesen, dann aber durch Rektorat/Gleichstellung gedreht worden.
Nun ja, das läuft aber schon seit Jahrzehnten so. Wenn ich den Mann haben will, darf ich eine Frau überhaupt nicht votieren. Und wenn ich eine Frau haben will, sollte ich sie direkt auf eins votieren - sonst haftet ihr doch dieser Makel des Reingemauschelt-
Diese Behauptung dürfte nicht beweisbar sein. Können wir bitte zu den Fakten zurückkommen?
27.04.2021, 13:34
(26.04.2021, 21:03)Gast schrieb: Auffällige Duplizität der Ereignisse. Schon wieder ein Strafrechtsprofessor, der überaus großen Aufwand betreibt, eine - deutlich jüngere - Strafrechtswissenschaftlerin in einem unsachlichen Verriss auseinanderzunehmen. Erneut die ZJS, die einen wutschnaubenden Beitrag durchwinkt, der sich kaum Mühe gibt, den Anforderungen, die er an die Sachlichkeit stellt, selbst gerecht zu werden. Stilistisch zweifelhaft.
1) Das ist hier ein Forum für Rechtsreferendare und ähnliche Personen, nicht die Kommentarspalte bei Spiegel-Online.
2) Es war die ZIS, nicht die ZJS.
3) Natürlich ist die frisch habilitierte/promovierte Juristin deutlich jünger als der Rezensent. Bei Rezensionen von solchen Arbeiten ist das in aller Regel so, genau wie schon im Habilitations-/Promotionsvorhaben die "deutlich älteren" Professoren es sind, die die Bewertung vornehmen.
4) Du nennst die Frau "Wissenschaftlerin". Die wissenschaftlichen Erfolge halten sich aber in Grenzen und bisher haben sich in Ihren Veröffentlichungen eklatante Fehlannahmen gezeigt, die einer wissenschaftlichen Vorgehensweise den Boden entziehen.
5) Der Beitrag ist nicht "wutschnaubend". Wer Stuckenberg kennt, weiß, dass er der Letzte ist, der irgendwie in Wut geraten könnte.
6) Er nimmt sich nicht viel Zeit, die Autorin "auseinanderzunehmen". Er nimmt sich viel Zeit, die Arbeit zu rezensieren. Das ist eigentlich üblich so (oder sollte es zumindest sein).
7) Es ist allein die Schuld von Rostalski, dass sie derart viel Anlass geboten hat, die Arbeit "auseinanderzunehmen".
27.04.2021, 13:37
(27.04.2021, 12:31)Neugast schrieb: Prof. Küper hat den Rezensenten auf Twitter verteidigt und behauptet, der Rezensent sei auf eins votiert gewesen, dann aber durch Rektorat/Gleichstellung gedreht worden.
Nun ja, das läuft aber schon seit Jahrzehnten so. Wenn ich den Mann haben will, darf ich eine Frau überhaupt nicht votieren. Und wenn ich eine Frau haben will, sollte ich sie direkt auf eins votieren - sonst haftet ihr doch dieser Makel des Reingemauschelt-Werden an.
Link?
Ich glaube das aber nur gerne. Das wäre doch nur mehr oder weniger die gleiche Geschichte wie an der Uni Bonn.
27.04.2021, 13:49
(27.04.2021, 12:31)Neugast schrieb: Prof. Küper hat den Rezensenten auf Twitter verteidigt und behauptet, der Rezensent sei auf eins votiert gewesen, dann aber durch Rektorat/Gleichstellung gedreht worden.
Nun ja, das läuft aber schon seit Jahrzehnten so. Wenn ich den Mann haben will, darf ich eine Frau überhaupt nicht votieren. Und wenn ich eine Frau haben will, sollte ich sie direkt auf eins votieren - sonst haftet ihr doch dieser Makel des Reingemauschelt-Werden an.
Professor Küper ist letztes Jahr verstorben.
27.04.2021, 14:13
Ihr echauffiert euch hier so als ob ihr die Rezension selber verfasst hättet oder zumindest an dem Lehrstuhl arbeitet.
Ich als Unbeteiligter hatte jedenfalls nicht die Ausdauer die langen Posts zu lesen, weil es komplett uninteressant ist.
Ich als Unbeteiligter hatte jedenfalls nicht die Ausdauer die langen Posts zu lesen, weil es komplett uninteressant ist.
27.04.2021, 15:27
(27.04.2021, 13:34)Gast schrieb:(26.04.2021, 21:03)Gast schrieb: Auffällige Duplizität der Ereignisse. Schon wieder ein Strafrechtsprofessor, der überaus großen Aufwand betreibt, eine - deutlich jüngere - Strafrechtswissenschaftlerin in einem unsachlichen Verriss auseinanderzunehmen. Erneut die ZJS, die einen wutschnaubenden Beitrag durchwinkt, der sich kaum Mühe gibt, den Anforderungen, die er an die Sachlichkeit stellt, selbst gerecht zu werden. Stilistisch zweifelhaft.
1) Das ist hier ein Forum für Rechtsreferendare und ähnliche Personen, nicht die Kommentarspalte bei Spiegel-Online.
2) Es war die ZIS, nicht die ZJS.
3) Natürlich ist die frisch habilitierte/promovierte Juristin deutlich jünger als der Rezensent. Bei Rezensionen von solchen Arbeiten ist das in aller Regel so, genau wie schon im Habilitations-/Promotionsvorhaben die "deutlich älteren" Professoren es sind, die die Bewertung vornehmen.
4) Du nennst die Frau "Wissenschaftlerin". Die wissenschaftlichen Erfolge halten sich aber in Grenzen und bisher haben sich in Ihren Veröffentlichungen eklatante Fehlannahmen gezeigt, die einer wissenschaftlichen Vorgehensweise den Boden entziehen.
5) Der Beitrag ist nicht "wutschnaubend". Wer Stuckenberg kennt, weiß, dass er der Letzte ist, der irgendwie in Wut geraten könnte.
6) Er nimmt sich nicht viel Zeit, die Autorin "auseinanderzunehmen". Er nimmt sich viel Zeit, die Arbeit zu rezensieren. Das ist eigentlich üblich so (oder sollte es zumindest sein).
7) Es ist allein die Schuld von Rostalski, dass sie derart viel Anlass geboten hat, die Arbeit "auseinanderzunehmen".
Den Lebenslauf hast du aber schon gelesen, oder...? Die Frau forscht sogar interdisziplinär und ist Mitglied im Ethikrat.