04.12.2017, 11:17
Wow nach einer kurzen Freude über zwei schon bestehende Thread-Seiten mit hoffentlich superaktuellen heissen Tipps...dann die Ernüchterung: doch nur eine Kommunikation die sich um eine sich pathologisch ungerecht behandelt fühlende Einzelperson dreht.
Im Sinne dieses Forums müsste man einen Neuanfang wagen. Aus den Klausuren im Juli weiss ich, wie anstrengend die Zeit ist und wie sehr das Forum eine Stütze sein kann, bei einem mal von Einzelinteressen losgelösten Austausch und dem damit verbundenen Teilen von Freud und Leid.
Weiss denn jemand, ob die Klausuren im Januar so gemeinhin als besonders schwieriger oder leichter Termin gelten?:)
Im Sinne dieses Forums müsste man einen Neuanfang wagen. Aus den Klausuren im Juli weiss ich, wie anstrengend die Zeit ist und wie sehr das Forum eine Stütze sein kann, bei einem mal von Einzelinteressen losgelösten Austausch und dem damit verbundenen Teilen von Freud und Leid.
Weiss denn jemand, ob die Klausuren im Januar so gemeinhin als besonders schwieriger oder leichter Termin gelten?:)
04.12.2017, 13:32
Hallo zusammen!
Ich hab im Januar Mündliche.
Hat jemand, der aus Bonn oder der Voreifel kommt, Lust und Zeit sich ggs. etwas abzufragen? Hilft ja auch vor der Schriftlichen...
Ich hab im Januar Mündliche.
Hat jemand, der aus Bonn oder der Voreifel kommt, Lust und Zeit sich ggs. etwas abzufragen? Hilft ja auch vor der Schriftlichen...
04.12.2017, 13:32
Naja, das wird wohl Geschmackssache sein, ob jemand eine Klausur als leicht oder schwer bewertet. Wenn zB im ZivilR Sachenrecht drankommt und einem liegt das schon per se nicht, könnte die Klausur für denjenigen ein Griff ins Klo sein, für einen anderen - dem SachenR liegt - ist es vllt wiederrum ein Glücksgriff. Dabei kommts dann aber natürlich auch wieder auf den konkreten Fall an und Klausuren, bei denen meist jeder wie der Ochs vorm Berg sitzt fallen idR auch unerwartet besser aus, als solche bei denen jeder halt mit klarkommt. Und welchen Korrektor man hat und vor allem: wie gut oder schlecht deine Mitschreiber sind: da kann man selbst und auch das Prüfungsamt nicht hellsehen.
Von daher: dieses spekulieren bringt überhaupt nichts. Da sitzt keiner beim Prüfungsamt und denkt sich "oh, ich kenne zwar die Schreiber nicht, aber ich glaube die Referendare finden diese Klausur schwierig und sie wird dann sicher auch schlecht bewertet, darum stelle ich mal ganz viele in der Art im Januardurchgang und weise die Korrektoren an, in diesem Durchgang deutlich mehr als sonst durchfallen zu lassen" :D
Von daher: dieses spekulieren bringt überhaupt nichts. Da sitzt keiner beim Prüfungsamt und denkt sich "oh, ich kenne zwar die Schreiber nicht, aber ich glaube die Referendare finden diese Klausur schwierig und sie wird dann sicher auch schlecht bewertet, darum stelle ich mal ganz viele in der Art im Januardurchgang und weise die Korrektoren an, in diesem Durchgang deutlich mehr als sonst durchfallen zu lassen" :D
05.12.2017, 00:59
(04.12.2017, 13:32)Alfonso schrieb: Naja, das wird wohl Geschmackssache sein, ob jemand eine Klausur als leicht oder schwer bewertet. Wenn zB im ZivilR Sachenrecht drankommt und einem liegt das schon per se nicht, könnte die Klausur für denjenigen ein Griff ins Klo sein, für einen anderen - dem SachenR liegt - ist es vllt wiederrum ein Glücksgriff. Dabei kommts dann aber natürlich auch wieder auf den konkreten Fall an und Klausuren, bei denen meist jeder wie der Ochs vorm Berg sitzt fallen idR auch unerwartet besser aus, als solche bei denen jeder halt mit klarkommt. Und welchen Korrektor man hat und vor allem: wie gut oder schlecht deine Mitschreiber sind: da kann man selbst und auch das Prüfungsamt nicht hellsehen.
Von daher: dieses spekulieren bringt überhaupt nichts. Da sitzt keiner beim Prüfungsamt und denkt sich "oh, ich kenne zwar die Schreiber nicht, aber ich glaube die Referendare finden diese Klausur schwierig und sie wird dann sicher auch schlecht bewertet, darum stelle ich mal ganz viele in der Art im Januardurchgang und weise die Korrektoren an, in diesem Durchgang deutlich mehr als sonst durchfallen zu lassen" :D
Selbstverständlich sitzt keiner beim Prüfungsamt und denkt so einen Schwachsinn. Und dass jedem etwas unterschiedliches liegt und Korrektoren unterschiedlich bewerten, hat mit meiner Frage doch nix zu tun, sorry. Wie es dazu kommt, dass einige Termine schwieriger als andere sind könnte viel eher mit dem Ringtausch zusammenhängen und der Tatsache, dass bestimmte Länder zu bestimmten Zeiten ihre Klausuren "einspeisen".
Wenn man die Prüfervoten liest, dann schreiben einige als Eingangszitat: "Diese Klausur wies einen deutlich überdurchschnittlichlichen Schwierigkeitsgrd auf". Dies steht auch gern in Musterlösungen des Prüfungsamtes. Oft sind es übrigens auch nicht völlig neue Klausuren, sondern welche die schonmal in ähnlicher Form woanders gelaufen sind. Das PA verfügt also nicht selten über Erfahrungen, wie eine Klausur "ankommt". Es hat also mit "Geschmackssache" nix zu tun. Bei einer Ansammlung absurder und schwieriger Klausuren darf man dann auch mal von einem "schwierigen" Termin sprechen. Und es gibt Erfahrungswerte dazu, ob an gewissen Terminen in Hessen eher ein leichterer Durchgang ist, der dann regelmäßig härter bewertet wird oder eben Urwaldklausuren kommen.im Juli waren zB zwei Urwaldklausuren.
Das war die Frage. Und wer nicht spekulieren will, der lässt es halt Alfonso :-D
05.12.2017, 10:29
Die Standard-Frage:
Revision oder Urteil? :P
Freue mich auf Antworten und Belehrungen dazu, dass es ja wohl egal sein müsste ;)
Revision oder Urteil? :P
Freue mich auf Antworten und Belehrungen dazu, dass es ja wohl egal sein müsste ;)
05.12.2017, 18:34
2012-2016 lief Revision in NRW.
Problem ist, dass das LJPA jederzeit abweichen kann, siehe März
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...atsexamen/
Problem ist, dass das LJPA jederzeit abweichen kann, siehe März
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...atsexamen/
05.12.2017, 18:49
wie ist das eigentlich mit den neuen Gesetzen zum Kaufrecht und Werkvertragsrecht?
Diese treten zwar am 1.1. in Kraft, aber werden unsere Gesetze bis dahin auch aktualisiert werden? Also kommen noch Ergänzungslieferungen bis dahin? Ich sehe nämlich nichts neues auf beck-shop und gehe deswegen davon aus, dass die alten Gesetze gelten werden.
Hat jemand bessere Info?
Diese treten zwar am 1.1. in Kraft, aber werden unsere Gesetze bis dahin auch aktualisiert werden? Also kommen noch Ergänzungslieferungen bis dahin? Ich sehe nämlich nichts neues auf beck-shop und gehe deswegen davon aus, dass die alten Gesetze gelten werden.
Hat jemand bessere Info?
06.12.2017, 17:48
Ist tatsächlich ein spannender Punkt. In Niedersachsen schreiben wir mit dem Schönfelder Stand 01.11.2017 und dem neuen Palandt (2018). Kann mir kaum vorstellen, dass die sich trauen nach altem Recht zu schreiben und angesichts der alten Normen im Schönfelder auch nicht nach neuem Recht .. Gibt ja genug anderen Stoff.
06.12.2017, 21:25
Hessen-Verbesserer: Ich verstehe nach wie vor nicht, was dir die Info bringen würde. Deinen Termin kannst du im 2. Examen nicht frei legen und selbst wenn „schwierige“ Klausuren oder sog. Urwaldklausuren drankommen sollten: ist das dann für dich ein gutes oder schlechtes Zeichen? Denn meistens kann man darüber froh sein, da man bei schwierigen Klausuren deutlich einfacher punkten kann, als bei „einfachen“ Klausuren, wo viel mehr schon für 4 Pkt erwartet wird und auch erwartet wird, dass die Prüflinge xyz sehen.
06.12.2017, 22:14
Mein Stand für NRW ist folgender:
Stichtag für die Gesetzestexte ist der 15. des Vormonats - also für die Klausuren im Januar 2018 der 15.12.2017.
Laut Beck-Shop und konkreter Auskunft dortiger Mitarbeiter erscheint die neuste Ergänzungslieferung zum Schönfeld (171.Auflage) sowie Hippel (Landesrecht) (Aufl.131) jeweils in der 51. Kalenderwoche 2017 (also in der Woche vom 18-24.12.2017) und damit nach dem Stichtag des 15.12.2017.
Daher sind meiner Ansicht nach folgende Gesetzestexte zu Verwenden (und damit das "alte" Kaufrecht):
Schönfelder: Aufl. 170
Sartorius: Aufl. 117
Hippel: Aufl. 130
Hinsichtlich der Kommentare verlasse ich mich mal auf den Vermieter.
Hat jemand andere Informationen für NRW?
Stichtag für die Gesetzestexte ist der 15. des Vormonats - also für die Klausuren im Januar 2018 der 15.12.2017.
Laut Beck-Shop und konkreter Auskunft dortiger Mitarbeiter erscheint die neuste Ergänzungslieferung zum Schönfeld (171.Auflage) sowie Hippel (Landesrecht) (Aufl.131) jeweils in der 51. Kalenderwoche 2017 (also in der Woche vom 18-24.12.2017) und damit nach dem Stichtag des 15.12.2017.
Daher sind meiner Ansicht nach folgende Gesetzestexte zu Verwenden (und damit das "alte" Kaufrecht):
Schönfelder: Aufl. 170
Sartorius: Aufl. 117
Hippel: Aufl. 130
Hinsichtlich der Kommentare verlasse ich mich mal auf den Vermieter.
Hat jemand andere Informationen für NRW?


