23.04.2021, 15:18
Ghostwriter würde nie so ein widersprüchliches Produkt abliefern. Das hat die Verf. selber verbrochen.
24.04.2021, 22:36
Du bist einem Denkfehler erlegen: Wer sagt denn, dass sie "so eine gute Juristin" ist? Die Examina? Examina haben nichts mit wissenschaftlichem Arbeiten zu tun. Da kann man auch durch reines Auswendiglernen ziemlich dick punkten, wenn man etwas Glück hat. Man muss im Examen nicht immer verstanden haben, was man da schreibt. Außerdem könnte es sein, dass sie im Strafrecht gar nicht so stark war, aber dafür zB im Zivilrecht abgeräumt hat. Wer weiß. Ihre "wissenschaftlichen" Veröffentlichungen scheinen auf den ersten Blick ja alle auf einem ähnlichen (mangelhaften) Niveau zu sein. Wenn man Schleditz glauben kann, dann sind die Fehler in den anderen Veröffentlichungen vor allem auch denen der Hablitationsschrift sehr ähnlich. Und die von Schleditz zitierte Veröffentlichung wurde zusammen mit Freund veröffentlich. Würde davon ausgehen, dass zumindest dass nicht von einem Ghostwriter stammen kann (außer der Ghostwriter ist Freund selber).
Für die miese Quali der Habilitationsarbeit kann man wohl eher vermuten: Freund hat die Arbeit nicht wirklich gelesen und/oder ist selber nicht der allerbeste Jurist. Die externe Anfertigung (was selten ist!) der Arbeit hat zu einer deutlich lascheren Kontrolle, aber auch Anleitung und Hilfestellung geführt.
Auch weil der Vorwurf doch in allererster Linie Freund als Hauptverantwortlichen trifft (ein alter weißer Mann), kann das Motiv der Arbeit unmöglich Mysogenie gewesen sein. Darauf deutet ja auch sonst absolut nichts hin. Dass es nun Professoren gibt, die von dem Thema selber keinen Plan haben, aber laut diese Behauptung herausposaunen, zeigt leider, dass es auch an anderen Uni und in anderen Fachgebieten irgendwelche Leute auf einen Lehrstuhl geschafft haben, die da absolut nichts zu suchen haben. Ich fürchte um den guten Ruf des Elfenbeinturms.
Fazit: Rostalski hat nicht von einem Ghostwriter schreiben lassen. Es ist ihre eigene Unfähigkeit, die dort offen gelegt wurde. Und zugleich ist die Fähigkeit von Freund in ersthafte Zweifel gezogen.
Für die miese Quali der Habilitationsarbeit kann man wohl eher vermuten: Freund hat die Arbeit nicht wirklich gelesen und/oder ist selber nicht der allerbeste Jurist. Die externe Anfertigung (was selten ist!) der Arbeit hat zu einer deutlich lascheren Kontrolle, aber auch Anleitung und Hilfestellung geführt.
Auch weil der Vorwurf doch in allererster Linie Freund als Hauptverantwortlichen trifft (ein alter weißer Mann), kann das Motiv der Arbeit unmöglich Mysogenie gewesen sein. Darauf deutet ja auch sonst absolut nichts hin. Dass es nun Professoren gibt, die von dem Thema selber keinen Plan haben, aber laut diese Behauptung herausposaunen, zeigt leider, dass es auch an anderen Uni und in anderen Fachgebieten irgendwelche Leute auf einen Lehrstuhl geschafft haben, die da absolut nichts zu suchen haben. Ich fürchte um den guten Ruf des Elfenbeinturms.
Fazit: Rostalski hat nicht von einem Ghostwriter schreiben lassen. Es ist ihre eigene Unfähigkeit, die dort offen gelegt wurde. Und zugleich ist die Fähigkeit von Freund in ersthafte Zweifel gezogen.
26.04.2021, 17:27
Es könnte doch wie folgt gelaufen sein:
Eine junge Juristin möchte in die Wissenschaft, noch dazu ins Strafrecht.
Ihr Lebenslauf sieht vielversprechend aus.
Ihr Anspruch an die Habil ist "bahnbrechend".
Der Druck auf die Gremien (sei es formell oder informell), doch mal "mehr für Frauen" zu tun, ist riesig.
Da liegt es doch nahe, eine Habil mal nicht richtig zu lesen und sie gewähren zu lassen.
Die Kosten-Nutzen-Analyse für die Gutachter liegen auf dem Tisch: Harte Kritik - eher negativer Backlash für sie (warum nicht früher hingewiesen? hat Frau scheitern lassen etc). Bei Durchwinken - super Förderung der neuen "Roxin".
Selbiges für Mohr Siebeck - der Glaube ist verfehlt, dass deren wissenschaftlichen Schriften durchgehend besonders gut seien, wenn Politik mitspielt. Wie sollten sie auch, wie soll Mohr/Siebeck zB beurteilen, ob der Vergleich der Court Administration in den USA mti der deutschen Gerichtsverwaltung gut ist (diese Dissertation finde ich übrigens thematisch spannend, inhaltlich kann ich nichts sagen - nur als Beispiel)?
Eine junge Juristin möchte in die Wissenschaft, noch dazu ins Strafrecht.
Ihr Lebenslauf sieht vielversprechend aus.
Ihr Anspruch an die Habil ist "bahnbrechend".
Der Druck auf die Gremien (sei es formell oder informell), doch mal "mehr für Frauen" zu tun, ist riesig.
Da liegt es doch nahe, eine Habil mal nicht richtig zu lesen und sie gewähren zu lassen.
Die Kosten-Nutzen-Analyse für die Gutachter liegen auf dem Tisch: Harte Kritik - eher negativer Backlash für sie (warum nicht früher hingewiesen? hat Frau scheitern lassen etc). Bei Durchwinken - super Förderung der neuen "Roxin".
Selbiges für Mohr Siebeck - der Glaube ist verfehlt, dass deren wissenschaftlichen Schriften durchgehend besonders gut seien, wenn Politik mitspielt. Wie sollten sie auch, wie soll Mohr/Siebeck zB beurteilen, ob der Vergleich der Court Administration in den USA mti der deutschen Gerichtsverwaltung gut ist (diese Dissertation finde ich übrigens thematisch spannend, inhaltlich kann ich nichts sagen - nur als Beispiel)?
26.04.2021, 20:26
(26.04.2021, 17:27)Neugast schrieb: Es könnte doch wie folgt gelaufen sein:
Eine junge Juristin möchte in die Wissenschaft, noch dazu ins Strafrecht.
Ihr Lebenslauf sieht vielversprechend aus.
Ihr Anspruch an die Habil ist "bahnbrechend".
Der Druck auf die Gremien (sei es formell oder informell), doch mal "mehr für Frauen" zu tun, ist riesig.
Da liegt es doch nahe, eine Habil mal nicht richtig zu lesen und sie gewähren zu lassen.
Die Kosten-Nutzen-Analyse für die Gutachter liegen auf dem Tisch: Harte Kritik - eher negativer Backlash für sie (warum nicht früher hingewiesen? hat Frau scheitern lassen etc). Bei Durchwinken - super Förderung der neuen "Roxin".
Selbiges für Mohr Siebeck - der Glaube ist verfehlt, dass deren wissenschaftlichen Schriften durchgehend besonders gut seien, wenn Politik mitspielt. Wie sollten sie auch, wie soll Mohr/Siebeck zB beurteilen, ob der Vergleich der Court Administration in den USA mti der deutschen Gerichtsverwaltung gut ist (diese Dissertation finde ich übrigens thematisch spannend, inhaltlich kann ich nichts sagen - nur als Beispiel)?
Leider halte ich es für alles andere als unwahrscheinlich, dass du damit recht hast...
26.04.2021, 21:03
Auffällige Duplizität der Ereignisse. Schon wieder ein Strafrechtsprofessor, der überaus großen Aufwand betreibt, eine - deutlich jüngere - Strafrechtswissenschaftlerin in einem unsachlichen Verriss auseinanderzunehmen. Erneut die ZJS, die einen wutschnaubenden Beitrag durchwinkt, der sich kaum Mühe gibt, den Anforderungen, die er an die Sachlichkeit stellt, selbst gerecht zu werden. Stilistisch zweifelhaft.
26.04.2021, 21:40
(26.04.2021, 21:03)Gast schrieb: Auffällige Duplizität der Ereignisse. Schon wieder ein Strafrechtsprofessor, der überaus großen Aufwand betreibt, eine - deutlich jüngere - Strafrechtswissenschaftlerin in einem unsachlichen Verriss auseinanderzunehmen. Erneut die ZJS, die einen wutschnaubenden Beitrag durchwinkt, der sich kaum Mühe gibt, den Anforderungen, die er an die Sachlichkeit stellt, selbst gerecht zu werden. Stilistisch zweifelhaft.
Bist du von Twitter hierher gelangt?
26.04.2021, 21:42
(26.04.2021, 21:03)Gast schrieb: Auffällige Duplizität der Ereignisse. Schon wieder ein Strafrechtsprofessor, der überaus großen Aufwand betreibt, eine - deutlich jüngere - Strafrechtswissenschaftlerin in einem unsachlichen Verriss auseinanderzunehmen. Erneut die ZJS, die einen wutschnaubenden Beitrag durchwinkt, der sich kaum Mühe gibt, den Anforderungen, die er an die Sachlichkeit stellt, selbst gerecht zu werden. Stilistisch zweifelhaft.
Na ja, zunächst mal spricht es in meinen Augen eher für eine Zeitschrift, wenn sie auch kritische Stimmen zu Wort kommen lässt und nicht nur Lobhudelei und Gefälligkeitsrezensionen abdruckt.
Aber vor allem: Was schließt du jetzt daraus, dass es ganze zwei Male vorkam, dass ein Strafrechtsprofessor die Arbeit einer jüngeren Strafrechtswissenschaftlerin kritisiert hat? Ein geplanter Überfall der alten Strafrechtsgarde auf die Frauenwelt in eben jenem Rechtsgebiet? Inwieweit ist das Geschlecht hier deiner Meinung nach von Bedeutung und warum?
Interessant wäre dann auch zu erfahren, an welcher Stelle die Rezensionen unsachlich sind?
26.04.2021, 21:53
Ich lese hier nur Mutmaßungen. Warum gibt es hier eigentlich immer nur schwarz und weiß? Vielleicht schon mal daran gedacht, dass die Welt aus vielen Farben besteht?
26.04.2021, 22:03
27.04.2021, 12:31
Prof. Küper hat den Rezensenten auf Twitter verteidigt und behauptet, der Rezensent sei auf eins votiert gewesen, dann aber durch Rektorat/Gleichstellung gedreht worden.
Nun ja, das läuft aber schon seit Jahrzehnten so. Wenn ich den Mann haben will, darf ich eine Frau überhaupt nicht votieren. Und wenn ich eine Frau haben will, sollte ich sie direkt auf eins votieren - sonst haftet ihr doch dieser Makel des Reingemauschelt-Werden an.
Nun ja, das läuft aber schon seit Jahrzehnten so. Wenn ich den Mann haben will, darf ich eine Frau überhaupt nicht votieren. Und wenn ich eine Frau haben will, sollte ich sie direkt auf eins votieren - sonst haftet ihr doch dieser Makel des Reingemauschelt-Werden an.