09.11.2017, 17:49
Ja, könnte jemand bitte darlegen, was genau geprüft werden sollte?
Ich habe :
Vorgang in der Wohnung
Versuchter Mord wegen Schlag an Schläfe (-)
Kein mordmerkmal! Niedere Beweggründe-
Versuchter totschlag-
Gefährliche kV, 223,224 ABS.1 Nr. 2,5 ja
Nötigung ja
Bedrohung ja
Freiheitsberaubung aufgrund der verhältnismäßig kurzen Zeit (-)
Prozessual: Durchsuchung zwar rechtsfehlerhaft da keine richterliche Anordnung aber Ausnahmelösung bei Verwertung - im Rahmen der Interessenavwägung
Verwertbarkeit ja
Aussage der Verlobte, Zeugnisverweigerungsrecht 52, 252 Verwertung und Verlesung nicht erlaubt, aber da vor einem Strafrichter getätigt, kann der vernehmende Richter verhört werden
Ich habe :
Vorgang in der Wohnung
Versuchter Mord wegen Schlag an Schläfe (-)
Kein mordmerkmal! Niedere Beweggründe-
Versuchter totschlag-
Gefährliche kV, 223,224 ABS.1 Nr. 2,5 ja
Nötigung ja
Bedrohung ja
Freiheitsberaubung aufgrund der verhältnismäßig kurzen Zeit (-)
Prozessual: Durchsuchung zwar rechtsfehlerhaft da keine richterliche Anordnung aber Ausnahmelösung bei Verwertung - im Rahmen der Interessenavwägung
Verwertbarkeit ja
Aussage der Verlobte, Zeugnisverweigerungsrecht 52, 252 Verwertung und Verlesung nicht erlaubt, aber da vor einem Strafrichter getätigt, kann der vernehmende Richter verhört werden
09.11.2017, 17:54
In Hessen hatte er in der Wohnug eine Waffe.
Damit bedrohte er seine Verlobte und schlug ihr ins Gesicht.
Prozessual gab es in Hessen neben denn Richter noch die legedierte Kontrolle. Insofern entschied das der BGH ja im April 2017.
Damit bedrohte er seine Verlobte und schlug ihr ins Gesicht.
Prozessual gab es in Hessen neben denn Richter noch die legedierte Kontrolle. Insofern entschied das der BGH ja im April 2017.
09.11.2017, 18:05
(09.11.2017, 17:54)Gast schrieb: In Hessen hatte er in der Wohnug eine Waffe.
Damit bedrohte er seine Verlobte und schlug ihr ins Gesicht.
Prozessual gab es in Hessen neben denn Richter noch die legedierte Kontrolle. Insofern entschied das der BGH ja im April 2017.
Ah verdammt.. legendierte Kontrolle.. darauf bin ich nicht gekommen.. Wie hast du den ersten Teil gelöst?
09.11.2017, 18:17
223,224 nr2 und nr5 in 53 mit 240
09.11.2017, 18:26
Meint ihr es ist abwegig versuchten mord anzuprüfen und abzulehnen ?
09.11.2017, 18:44
09.11.2017, 19:04
(09.11.2017, 18:44)Gast-NRW schrieb:(09.11.2017, 18:26)Gast schrieb: Meint ihr es ist abwegig versuchten mord anzuprüfen und abzulehnen ?
Welches Mordmerkmal? Also ich habe einen versuchten Totschlag abgelehnt
Also ich habe sonstige niedere Beweggründe.. aber abgelehnt, da stand auch was im Kommentar dazu, man soll niedere Beweggründe ablehnen, wenn der Partner austickt, wenn meist die Frau nicht mehr will weil enttäuschte Gefühle und Wut dominierend..
versuchten totschlag hab ich auch abgelehnt. Frag mich nur ob das dumm war, es überhaupt anzuprüfen. Nur hat ja die Frau geschrien, er wollte mich umbringen was ja auch verwertbar gewesen wäre, deswegen dachte ich komm, Prüf an und lehne ab .. naja, hätte die Zeit sicher besser gebrauchen können. Aber meint ihr es gibt Punktabzug
09.11.2017, 19:06
Wo hätte man sonst die Spontanäußerung unterbringen sollen?
09.11.2017, 19:11
09.11.2017, 20:13
Wie habt ihr das mit der Haftfortdauer gemacht?